Ausblick

BNetzA: Diese Frequenzen könnten für 5G vergeben werden

Nicht nur der LTE-Nachfolger 5G wird neue Funkfrequenzen benötigen, Dienste wie Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge, M2M oder Smart Grid bzw. Smart Meter wollen drahtlos funken. Die BNetzA prüft hierfür die Reservierung weiterer Frequenzbereiche.
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BNetzA: Diese Frequenzen könnten für 5G vergeben werden BNetzA: Diese Frequenzen könnten für 5G vergeben werden
Bild: Ericsson
Der von der Bundesnetzagentur vor einigen Tagen vorgestellte Frequenz-Kompass beschäftigt sich auf der einen Seite mit der Neuvergabe der UMTS-Lizenzen, die so nach und nach ab 2020 auslaufen. Welche Frequenzblöcke das sind, haben wir in einer separaten Übersicht zusammengestellt.

Der Frequenz-Kompass weist aber auch schon weit in die Zukunft und beschäftigt sich mit den Erfordernissen des LTE-Nachfolgers 5G und anderer zukünftiger Breitband-Dienste, die mit Frequenzspektrum versorgt werden müssen. Die BNetzA erörtert in dem Papier daher auch die zukünftige Nutzung weiterer Frequenzbereiche.

Frequenzbereich um 3,5 GHz und weitere Spektren

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Bild: Ericsson
Außer dem 2-GHz-Spektrum erwähnt die BNetzA den 3,5-GHz-Bereich. Hier gibt es nämlich drei gepaarte 3,5-GHz-Frequenzen, die Ende 2021 auslaufen und dann erneut zur Verfügung stehen: 3410–3431 MHz / 3510–3531 MHz (2x 21 MHz), 3431–3452 MHz / 3531–3552 MHz (2x 21 MHz) und 3452–3473 MHz / 3552–3573 MHz (2x 21 MHz). Diese Blöcke sind laut der BNetzA faktisch bundesweit für den Frequenzduplex zugeteilt.

Außerdem werden im 3,5-GHz-Bereich Frequenzen für regionale Nutzungen (Zeitduplex) im Antragsverfahren zugeteilt. Hierbei handelt es sich um zwei nicht zusammenhängende Blöcke zu je 20 MHz: 3480–3500 MHz und 3580–3600 MHz. Die Lizenz dieser beiden Blöcke läuft Ende 2022 ab.

Auch die Frequenzen im Bereich 3,5 GHz sind größtenteils flexibilisiert und können - wie auch die gepaarten 2-GHz-Frequenzen - technologieneutral für 5G-Dienste eingesetzt werden. Die Frequenzen sind laut der BNetzA insbesondere für den Aufbau von Pico- und Micro-Zellen an Hotspots und damit für den Ausbau der Netze für 5G besonders geeignet.

In Europa ist laut dem Frequenz-Kompass neben dem Frequenzband 3400–3600 MHz auch das Band 3600–3800 MHz für den öffentlichen Mobilfunk auf Mitnutzungsbasis mit Satellitenanwendungen harmonisiert. Für 5G und lokale Funknetze soll aber die Nutzung von Frequenzbereichen oberhalb der derzeit für den Mobilfunk genutzten Frequenzen geprüft werden. Die ITU hat hierzu bereits diverse Anforderungen definiert, mit denen sich auch die BNetzA beschäftigt.

Insbesondere sollen weltweit potenzielle neue Frequenzbereiche im Umfang von ca. 30 GHz identifiziert werden, die bis zur nächsten Weltfunkkonferenz im Jahr 2019 für 5G untersucht werden sollen. Darüber könnten dann Dienste wie Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge, Maschinenkommunikation (M2M) oder Smart Grid bzw. Smart Meter realisiert werden. Die Nutzung weiteren Spektrums oberhalb von 24 GHz für 5G wurde bereits als Ziel formuliert, vereinzelt gibt es auch Forderungen aus der Industrie, Frequenzen aus dem 28-GHz-Band bereitzustellen.

Nach der Resolution ITU-R 238 (WRC-15) wird momentan die Nutzung folgender Frequenzbereiche für mobile Breitbanddienste untersucht, und an diesem Prozess ist auch die BNetzA beteiligt: 24,25-27,5 GHz, 31,8-33,4 GHz, 37-43,5 GHz, 45,5-50,2 GHz, 50,4-52,6 GHz, 66-76 GHz und 81-86 GHz. Insgesamt wären dies 33,25 GHz an zusätzlich nutzbarem Spektrum.

In unserer nachfolgenden News zum Frequenz-Kompass der BNetzA beschäftigen wir uns damit, welche Chancen die Behörde virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNOs) und Neueinsteigern einräumen will und welche Chancen diese haben könnten.

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