Digitalradio

Bundesrat: Weg frei für DAB+

Der Bundesrat und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur machen mit wichtigen Entscheidungen den Weg zur Digitalisierung des Hörfunks frei. Ein generelles Verkaufsverbot für reine UKW-Radiogeräte soll es doch nicht geben.
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Das Internet-DAB+-Radio Hama DIR 3600M Das Internet-DAB+-Radio Hama DIR 3600M
Bild: Hama
In seiner 948. Sitzung hat der Bundesrat am 23. September 2016 eine Stellungnahme zum Entwurf "Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" abgeliefert. Darin ist geregelt, dass die bislang schleppende Digitalisierung beim Hörfunk beschleunigt wird, indem künftig weitgehend nur noch Digitalradios mit dem digital-terrestrischen Radio DAB+ im Handel angeboten werden. Bisher verfügen erst 13 Prozent der deutschen Haushalte über digital-terrestrischen Radioempfang, die breite Mehrheit hört analog über UKW. Das Internet-DAB+-Radio Hama DIR 3600M Das Internet-DAB+-Radio Hama DIR 3600M
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Reine UKW-Radios ohne RDS-Funktion bleiben im Handel

Der genaue Wortlaut der Stellungnahme des Bundesrats: "Ab dem 1. Januar 2019 muss jedes zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene Hörfunkempfangsgerät, das den Programmnamen sowie programmbezogene Zusatzdienste anzeigen kann, zum Empfang digitaler Signale geeignet sein, die einer Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation entsprechen." Die Änderung der TKG-Novelle ist nicht zustimmungs­pflichtig, der Bundestag kann das Votum daher als Empfehlung werten.

Ein komplettes Aus für rein analoge UKW-Radios wie zunächst geplant bedeutet diese Regelung aber nun doch nicht. Empfänger ohne UKW-RDS-Funktion wie Bad- oder Reiseradios, die lediglich über eine Drehskala oder die bloße Frequenzanzeige verfügen, können weiter im Handel bleiben. Somit können sich auch einkommens­schwache Haushalte weiter ein Radiogerät leisten. Es ist nur fraglich, wie lange sie es noch nutzen können. Denn das Fernziel ist weiterhin den analogen UKW-Bereich irgendwann abzuschalten.

Offene Fragen

Offen ist noch, ob Smartphones und Tablets als "Hörfunkempfangsgerät" gelten, falls sie über eingebauten UKW-Radioempfang verfügen. Modelle, die hierbei eine RDS-Funktion besitzen, dürften laut dem Entwurf eigentlich ab 2019 nicht mehr im Handel verkauft werden - sofern sie nicht zusätzlich einen Digitalradio-Chip eingebaut haben. Es ist aber genauso fraglich, ob der Zugriff aufs Internetradio nicht bereits ausreicht. Mit jedem Smartphone, das mit dem Internet verbunden ist, kann man auch Webradiostationen hören. Beim IP-Radio handelt es sich aber nicht um eine "Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation". Genau so fraglich ist die Anwendung bei Autoradios.

BMVI: Roadmap zur Digitalisierung des Radios liegt vor

Unterdessen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im September Fachleuten die Digital-Roadmap mit dem Titel "Die Transformation in der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter begleiten" zur Kommentierung präsentiert. Die vorgelegte Roadmap thematisiere sehr fundiert alle Aspekte und Herausforderungen für die Digitalisierung des Hörfunks, wie es in dem internen Branchennewsletter "Digitalradio-News" heißt. Es werden auch die Chancen und Problemlagen beim Umstieg von UKW auf DAB+ dargestellt.

Nach Ansicht aller Fachleute werde mit dieser Roadmap ein wichtiger und richtiger Beitrag zum Auf- und Ausbau der digitalen Hörfunk-Infrastruktur geleistet. Das Beispiel Schweiz zeige, dass eine derartige Roadmap die Entwicklung und die Diskussion zur Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks entscheidend beeinflussen und befördern kann.

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