Digitalradio

Zweiter DAB+-Bundesmux: Klage vorerst gescheitert

Auch wenn die erste Klage gegen den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex gescheitert ist, sind Verzögerungen nicht vom Tisch. Bislang fehlt zudem die Lizenzurkunde für den Plattformbetrieb.
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Sendestart des zweiten DAB+-Bundesmuxes nach wie vor nicht absehbar Sendestart des zweiten DAB+-Bundesmuxes nach wie vor nicht absehbar
Foto: teltarif.de
Mit der Antenne Deutschland GmbH & Co. KG hatte ein Konsortium aus Media Broadcast und Absolut Radio die Ausschreibung für den Plattformbetrieb des zweiten bundesweiten Digitalradio-Multiplexes gewonnen. Media Broadcast hatte im Vorfeld der Lizenzzuweisung bereits Ende Mai angekündigt, bei einem Zuschlag noch Ende 2017 den Sendebetrieb aufnehmen zu wollen.

Allerdings gibt es Widerstand gegen die Lizenzierung von Antenne Deutschland. Die Leipziger DABP GmbH, auf deren Initiative hin die Ausschreibung der Übertragungskapazitäten überhaupt erst zustande kam, hatte Ende Juni vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Leipzig beantragt. Schon wurden Stimmen laut, die eine mehrjährige gerichtliche Auseinandersetzung und eine entsprechende Verzögerung bei der Aufnahme des Sendebetriebs befürchteten.

Vom Tisch sind die Einsprüche zwar noch nicht, aber zumindest im ersten Schritt gab es einen Punktsieg für Antenne Deutschland. Die 1. Kammer des Leipziger Verwaltungsgerichts lehnte den Antrag der DABP GmbH mit der Begründung [Link entfernt] ab, dass dem Veranstalter das erforderliche Rechtsinteresse fehle. Hintergrund: Bislang wurde die Lizenzurkunde noch gar nicht zugestellt. Der Antragstellerin stehe erst gegen die noch zu erlassende Zuweisungsentscheidung eine effektive Rechtschutzmöglichkeit zur Verfügung.

Möglicher Starttermin weiter offen

Sendestart des zweiten DAB+-Bundesmuxes nach wie vor nicht absehbar Sendestart des zweiten DAB+-Bundesmuxes nach wie vor nicht absehbar
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Unabhängig davon, dass es ungewöhnlich ist, dass es mehrere Monate dauert, bis eine Landesmedienanstalt eine Lizenzurkunde ausstellt und zustellt, hat das Leipziger Verwaltungsgericht gegen den Beschluss Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Somit bleibt es weiter offen, wann Media Broadcast und Absolut Radio konkrete Pläne für den Sendestart der bis zu 18 digitalen Hörfunkprogrammen schmieden können.

Der erste bundesweite DAB+-Multiplex hat seinen Sendebetrieb im August 2011 aufgenommen. Startete das Angebot zunächst in Ballungszentren und entlang der Hauptverkehrsadern, so wird das Verbreitungsgebiet seitdem sukzessive ausgebaut. Vor allem das Deutschlandradio hat großes Interesse daran, seine drei Hörfunkprogramme auf diesem Weg flächendeckend zu verbreiten.

Im zweiten "Bundesmux" werden nur private Programmveranstalter zu hören sein. So ist es unklar, welchen Ausbaustand das Sendernetz schlussendlich erreichen wird. Anders als das Deutschlandradio haben die Privatsender keinen Versorgungsauftrag, so dass sie den Netzausbau in die Fläche auch von wirtschaftlichen Aspekten abhängig machen können und werden.

In einem Ratgeber stellen wir unter anderem die Vorzüge der Hörfunkübertragung über DAB+ heraus.

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