Fusion

Kartellamt: Keine Bedenken bei Kabel-Deutschland-Übernahme

E-Plus-Übernahme durch o2 soll hingegen genau geprüft werden
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Das Bundeskartellamt will die Fusion von Kabel Deutschland und Vodafone durchwinken. Das Bundeskartellamt will die Fusion von Kabel Deutschland und Vodafone durchwinken.
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Für die Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone sieht Andreas Mundt, Chef des Bundes­kartellamts, keine Hürden. "Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass die Voraus­setzungen für einen Verweisungs­antrag nicht erfüllt sind, und werden darauf verzichten." Entsprechend wird die Prüfung der Übernahme des Kabelnetz­betreibers durch den Mobilfunker die Europäische Kommission übernehmen. Das sagte Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Vodafone hatte seine Kaufpläne vor wenigen Tagen bei der Euro­päischen Kommission in Brüssel angemeldet.

Zwar betreffe die Fusion nur den deutschen Markt - das Kartellamt sehe aber nicht die Gefahr, dass es zu größeren Wettbewerbs­beeinträchtigungen kommen werde, meinte Mundt. "Nach erster, vorläufiger Bewertung unsererseits ist das ein eher komplementärer Zusammenschluss."

Genaue Prüfung der E-Plus/o2-Fusion

Das Bundeskartellamt will die Fusion von Kabel Deutschland und Vodafone durchwinken. Das Bundeskartellamt will die Fusion von Kabel Deutschland und Vodafone durchwinken.
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Geht es jedoch um die geplante Übernahme des Mobilfunkanbieters E-Plus durch Telefónica Deutschland (o2), so will das Kartellamt die Prüfung der Übernahme an sich ziehen. Durch den E-Plus-Deal würde sich der deutsche Mobilfunkmarkt von vier auf drei Anbieter verengen. "Dass ein solcher Zusammenschluss erhebliche Folgen für den Wettbewerb hätte und in all seinen Facetten genau geprüft werden muss, liegt auf der Hand", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der FAZ weiter.

Erst vor wenigen Tagen war eine andere, vom Bundeskartellamt genehmigte Übernahme gerichtlich gestoppt worden. Dabei geht es um die Fusion von Kabel BW und Unitymedia. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob eine Entscheidung des Bundeskartellamts zur Freigabe der Fusion auf. Wird die Entscheidung rechtskräftig, so muss das Kartellamt prüfen, ob es die Fusion unter verschärften Auflagen freigeben kann. Sollte die Behörde diese nicht erlauben, so müssten Unitymedia und Kabel BW ihren bereits vollzogenen Zusammenschluss rückgängig machen.

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