BNetzA: Missbrauch von Rufnummern weiterhin hoch
Unerwünschte Kurznachrichten oder Werbefaxe, belästigende Anrufversuche, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines: Was die Bundesnetzagentur und der Gesetzgeber seit Jahren bekämpfen, lässt sich nach neuesten Zahlen der BNetzA wohl weiterhin nur schwer eindämmen.
"Die Zahl der Verbraucherbeschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs ist auch im Jahr 2022 auf konstant hohem Niveau. Die Themenvielfalt der Beschwerden ist nach wie vor groß und befindet sich ständig im Wandel", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur heute. "Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent vor illegalen Geschäftsmodellen und unberechtigten Kosten."
BNetzA nennt konkrete Zahlen
Bundesnetzagentur legt Zahlen zum Rufnummernmissbrauch vor
Bild: dpa
Die BNetzA erhielt nach eigenen Angaben im Jahr 2022 insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Das Beschwerdeaufkommen sei damit auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den Vorjahren geblieben. 2021 hatte es 155.868 Beschwerden gegeben.
Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs habe die Behörde im Jahr 2022 1446 Rufnummern abgeschaltet. Zu 3697 Rufnummern habe die BNetzA "Fakturierungs- und Inkassierungsverbote" verhängt, wodurch Verbraucher keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt bzw. abgebucht werden konnten.
Was macht die BNetzA konkret?
Die Anordnung von Rufnummernabschaltungen sei vornehmlich in Fällen erfolgt, in denen sich Betroffene über unerwünschte Werbefaxe, SMS, Belästigungs-Anrufe, gefälschte Pop-Up-Fehlermeldungen und Fake-Hotlines beschwert hatten. Durch die Abschaltungen sei eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke ausgeschlossen.
Die Fakturierungs- und Inkassierungsverbote seien insbesondere in Fällen erlassen worden, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen (meist ins Ausland) und somit unrechtmäßige Kosten für die Verbraucher generiert worden sind.
Mehr Nummernmanipulation - weniger SMS
Die Beschwerdegründe seien "äußerst vielfältig" und hätten "ständig wechselnde Schwerpunkte". 2021 habe sich noch der größte Teil der Verbraucher wegen SMS-Spam beschwert. Im Jahr 2022 hatten laut der Behörde die meisten Beschwerden das Thema Rufnummernmanipulation zum Inhalt. Der Gesetzgeber hat hier aber den Schutz der Verbraucher verbessert. Seit Dezember 2022 dürfen u. a. bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als fingierte Nummern der Anrufer angezeigt werden.
Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming. Damit sollen Verbraucher Anrufen mit einer deutschen Rufnummer wieder mehr Vertrauen schenken können. Doch das klappt nicht einwandfrei: Nach Recherchen von teltarif.de schützt der Schutz vor betrügerischen Anrufern oft eher die Anrufer.
Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur weiterhin auf Hinweise von Verbrauchern angewiesen. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Behörde auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung, die an die jeweilige Fallkonstellation angepasst sind und in denen nach den Informationen gefragt wird, die zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts und ggf. für den Erlass von Maßnahmen benötigt werden. Verbraucher sollten daher nach Möglichkeit stets den Weg der Beschwerde über das passende Online-Formular wählen.
Auch zu nervigen Werbeanrufen hat die BNetzA vor einigen Tagen konkrete Fallzahlen bekannt gegeben.