Themenspezial: Verbraucher & Service Statistik

BNetzA: Missbrauch von Rufnummern weiterhin hoch

Obwohl der Gesetz­geber und die BNetzA seit Jahren gegen den Miss­brauch von Rufnum­mern kämpfen, lässt sich das Phänomen kaum eindämmen. Die Beschwer­dezahlen bleiben hoch.
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Uner­wünschte Kurz­nach­richten oder Werbe­faxe, beläs­tigende Anruf­ver­suche, falsche Pop-Up-Fehler­mel­dungen sowie Fake-Hotlines: Was die Bundes­netz­agentur und der Gesetz­geber seit Jahren bekämpfen, lässt sich nach neuesten Zahlen der BNetzA wohl weiterhin nur schwer eindämmen.

"Die Zahl der Verbrau­cher­beschwerden wegen Rufnum­mern­miss­brauchs ist auch im Jahr 2022 auf konstant hohem Niveau. Die Themen­viel­falt der Beschwerden ist nach wie vor groß und befindet sich ständig im Wandel", sagte Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur heute. "Wir schützen Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher konse­quent vor ille­galen Geschäfts­modellen und unbe­rech­tigten Kosten."

BNetzA nennt konkrete Zahlen

Bundesnetzagentur legt Zahlen zum Rufnummernmissbrauch vor Bundesnetzagentur legt Zahlen zum Rufnummernmissbrauch vor
Bild: dpa
Die BNetzA erhielt nach eigenen Angaben im Jahr 2022 insge­samt 150.363 schrift­liche Beschwerden wegen Rufnum­mern­miss­brauchs. Das Beschwer­deauf­kommen sei damit auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den Vorjahren geblieben. 2021 hatte es 155.868 Beschwerden gegeben.

Zur Bekämp­fung des Rufnum­mern­miss­brauchs habe die Behörde im Jahr 2022 1446 Rufnum­mern abge­schaltet. Zu 3697 Rufnum­mern habe die BNetzA "Faktu­rie­rungs- und Inkas­sie­rungs­ver­bote" verhängt, wodurch Verbrau­cher keine unbe­rech­tigten Kosten in Rech­nung gestellt bzw. abge­bucht werden konnten.

Was macht die BNetzA konkret?

Die Anord­nung von Rufnum­mern­abschal­tungen sei vornehm­lich in Fällen erfolgt, in denen sich Betrof­fene über uner­wünschte Werbe­faxe, SMS, Beläs­tigungs-Anrufe, gefälschte Pop-Up-Fehler­mel­dungen und Fake-Hotlines beschwert hatten. Durch die Abschal­tungen sei eine weitere Nutzung der Rufnum­mern für miss­bräuch­liche Zwecke ausge­schlossen.

Die Faktu­rie­rungs- und Inkas­sie­rungs­ver­bote seien insbe­son­dere in Fällen erlassen worden, in denen durch Hacking von Routern oder Tele­fon­anlagen kosten­pflich­tige Verbin­dungen (meist ins Ausland) und somit unrecht­mäßige Kosten für die Verbrau­cher gene­riert worden sind.

Mehr Nummern­mani­pula­tion - weniger SMS

Die Beschwer­degründe seien "äußerst viel­fältig" und hätten "ständig wech­selnde Schwer­punkte". 2021 habe sich noch der größte Teil der Verbrau­cher wegen SMS-Spam beschwert. Im Jahr 2022 hatten laut der Behörde die meisten Beschwerden das Thema Rufnum­mern­mani­pula­tion zum Inhalt. Der Gesetz­geber hat hier aber den Schutz der Verbrau­cher verbes­sert. Seit Dezember 2022 dürfen u. a. bei Anrufen aus auslän­dischen Netzen keine deut­schen Rufnum­mern als fingierte Nummern der Anrufer ange­zeigt werden.

Hiervon ausge­nommen sind Mobil­funk­ruf­num­mern im inter­natio­nalen Roaming. Damit sollen Verbrau­cher Anrufen mit einer deut­schen Rufnummer wieder mehr Vertrauen schenken können. Doch das klappt nicht einwand­frei: Nach Recher­chen von teltarif.de schützt der Schutz vor betrügeri­schen Anru­fern oft eher die Anrufer.

Für die Verfol­gung von Rufnum­mern­miss­brauch ist die Bundes­netz­agentur weiterhin auf Hinweise von Verbrau­chern ange­wiesen. Zur Einrei­chung einer Beschwerde stellt die Behörde auf ihrer Inter­net­seite eine Reihe von Online-Formu­laren zur Verfü­gung, die an die jewei­lige Fall­kon­stel­lation ange­passt sind und in denen nach den Infor­mationen gefragt wird, die zur weiteren Ermitt­lung des Sach­ver­halts und ggf. für den Erlass von Maßnahmen benö­tigt werden. Verbrau­cher sollten daher nach Möglich­keit stets den Weg der Beschwerde über das passende Online-Formular wählen.

Auch zu nervigen Werbe­anrufen hat die BNetzA vor einigen Tagen konkrete Fall­zahlen bekannt gegeben.

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