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Nur so ein Gedanke


28.10.2014 13:00 - Gestartet von IMHO
3x geändert, zuletzt am 28.10.2014 13:04
Der BGH will nun von EuGH wissen, ob IP-Adressen überhaupt als "personen­-bezogene Daten" gelten, weil dem Bund selbst keine Informationen vorliegen, die eine Identifizierung des Klägers anhand der IP-Adressen ermöglicht hätten.

Ich bin kein Jurist, aber wenn die IP-Adresse wirklich nie wieder mit den Personalien des IP-Adressen-Nutzers verknüpft werden, braucht man sie nicht aufhzuheben.
Wenn der Bund sie aber umbedingt aufheben will, dann doch nur mit dem Ziel sie bei Bedarf doch wieder mit den Personalien des IP-Adressennutzers zu verknüpfen. Der Rest ist Rabulistik.
Jedem Privatmann, der 1000kg Ammoniumnitrat bunkert und kein Landwirt ist, unterstellt der Staat sofort, er sei ein Terrorist.
Und wenn der Staat die IP-Adressen bunkert sollen wir glauben, es sei eine sentimentale Handlung, weil Frau Dr. Angela Murksel so gerne nachschaut von welcher IP-Adresse sie angesurft wurde. - Schließlich ist ja alles Neuland.

Egal wie man das Problem juristisch aufarbeitet, egal ob der EuGH jetzt "ja" oder "nein" urteilt. Die Motivation lieber zu kontrollieren, als seinem Volk mal über den Weg zu trauen, ist unübersehbar.

Wenn aber Sipgate Opfer von DDoS-Attacken wird, herrscht das Schweigen im Walde. Kein staatliches Content Delivery Netzwerk das vom Opfer dazugschaltet werden kann, um die Erfolgsaussichten des Straftäters zu verringen und das Botnetz auszuhebeln. Keine staatlichen Vorkehrungen die Botnetztäter zu finden.
Ein Staat der wirklich dem Steuerzahler dient, sollte sich mal um die Bekämpfung von Straftaten kümmern, anstatt ständig den Datenschutz auszuhöhlen.
Das ist ja schon peinlich, wenn man sich überlegt, dass man alleine nur deshalb ins Fahndungsschema rutschen könnte, weil man mal auf den Seiten
http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/index.html
nach den Einschränkungen des Fenmeldegeheimnisses schaut und gespeichert wird. Rechtsstaatlichhkeit und Bürgerrechte fördern fühlt sich anders an. Das ist doch eine einzige Peinlichkeit, dass es seitens des BUND durch Festhalten an dieser Speicherpraxis überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Nicht alles was gerade noch legal ist, ist auch legitim.
Muss man jetzt schon den TOR-Browser benutzen, wenn man auf den Seiten der steuerbezahlten Ministeriendes eigenen Landes surft?
Wir müssen als Steuerzahler die IP-Adressenspeicherung bezahlen und als User die Kosten für den TOR-Browser (z.B. verringerte Übertragungsgeschwindigkeit) nochmal zahlen. Und jetzt auch noch die Gerichtskosten. Welch ein Irrsinn!
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[1] DerWatz antwortet auf IMHO
29.10.2014 09:40
... Du hast ja soooo Recht.
Danke für diese Zusammenfassung und Richtigstellung.