Handynutzung

Mit der Start-Stopp-Automatik das Handy-Verbot im Auto umgehen

Grundsätzlich ist die Handy-Nutzung am Steuer eines Autos verboten. Eine Ausnahmen besteht aber, wenn der Motor länger ausgestellt bleibt. Dies schließt auch die Start-Stopp-Funktion des Fahrzeuges mit ein. Wie hoch die Handy-Nutzung des Fahrers geahndet wird, lesen Sie in unserer Meldung.
Von dpa / Jennifer Buchholz

Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer kann teuer werden Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer kann teuer werden
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Warten vor roter Ampel, der geschlossenen Bahn­schranke oder im Stau: Bei längerem Still­stand im Verkehr dürfen Autofahrer ihr Handy benutzen, sofern nicht der Motor des Fahrzeugs läuft. "Wenn der Motor durch ein Start-Stopp-System aus­ge­schaltet ist, ist die Be­nutzung bei längeren Wartezeiten gestattet", sagte der Ver­kehrs­rechts­anwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main und bezog sich dabei auf einen Standard-Kommentar zur Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO). Gleiches gelte, wenn der Fahrer den Motor eigen­händig aus­schalte.

"Sorgt der Fahrer dabei aber für eine Ver­zögerung im Verkehr, etwa weil er verspätet los­fährt, nachdem die Ampel wieder auf Grün gesprungen ist, muss er mit einem Verwarnungs­geld rechnen", erläuterte Lenhart. Strenger geahndet wird es, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt oder auch nur bei laufendem Motor in der Hand hält, wie es laut StVO verboten ist (Paragraf 23, Absatz 1a).

Handynutzung wird künftig teurer geahndet

Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer kann teuer werden Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer kann teuer werden
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Derzeit müssen Verkehrssünder noch mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrs­sünder­kartei und einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Ab Mai, wenn die Punktereform greift, steigt das Bußgeld laut Lenhart auf 60 Euro, es bleibt bei einem Punkt. "Dieser wiegt allerdings schwerer, weil die maximal mögliche Punktzahl mit der Reform von 17 auf 7 sinkt", sagte Lenhart.

Nach Lenharts Auffassung gibt es beim Thema Handy-Nutzung am Steuer allerdings feine Unterschiede: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Handy oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält", erläutert der Jurist. Das Verbot gelte selbst, wenn der Fahrer das Gerät nur aufnimmt, um die Uhrzeit abzulesen, so Lenhart. Jedoch sei das bloße Aufnehmen, um das Gerät etwa vom Sitz in eine Ablage zu legen, erlaubt. "Das muss der Fahrer im Zweifel aber beweisen." Dagegen sei die Benutzung des Handys als Navigationsgerät erlaubt, wenn es in einer festen Halterung sitzt, wie dies auch für mobile Navis zutrifft.

In unserem Ratgeber haben wir für Sie zusammengefasst, was Sie beim Telefonieren am Steuern beachten sollten. Was Sie bei Kfz-Freisprecheinrichtungen beachten sollten, haben wir ebenfalls in unserem Ratgeber für Sie aufgelistet.

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