Freisprech­einrichtung

Handy am Steuer: Freisprech­einrichtung im Auto ist Pflicht

Tele­fonieren am Steuer kann teuer werden - wir zeigen, was Abhilfe schafft.
Von Ralf Trautmann / Rita Deutschbein / Julian Ruecker

Tele­fonieren mit dem Handy am Steuer ist nicht unge­fähr­lich und kann heut­zutage zudem richtig teuer werden: Zum 1. Februar 2001 wurde der §23 Abs. 1a StVO einge­führt, der die Benut­zung und Bedie­nung des Mobil­tele­fons bei laufendem Motor im Auto verbietet, wenn hierzu das Handy in die Hand genommen wird. Ledig­lich die Annahme des Gesprä­ches per Tasten­druck am Mobil­telefon ist zulässig, der Gesetz­geber spricht von "einer kurzen Blick­zuwen­dung". Kann teuer werden: Telefonieren am Steuer Kann teuer werden: Telefonieren am Steuer
Foto: Syda Productions - -fotolia.com
Das Handy-Verbot bezieht sich somit nicht nur auf das Tele­fonieren, sondern zum Beispiel auch auf das Schreiben von SMS. Das gilt auch im Falle eines Staus. Ledig­lich bei Stopps mit ausge­schal­tetem Auto-Motor ist die Benut­zung erlaubt.

War ein Verstoß gegen das Handy-Verbot zunächst mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt, wurde die Rege­lung erst­mals zum 1. April 2004 verschärft: So wurden 40 Euro fällig, der Auto­fahrer erhält zusätz­lich einen Punkt in Flens­burg.

Bußgelder seit Oktober 2017 noch­mals teurer

Am 19. Oktober 2017 trat eine erneute Über­arbei­tung des Bußgeld­kata­loges in Kraft. Wer am Steuer mit dem Handy erwischt wird, zahlt nun mindes­tens 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flens­burg. Noch teurer wird es, wenn der Fahrer andere Verkehrs­teil­nehmer gefährdet oder es sogar zu einer Sach­beschä­digung kommt. Denn dann beläuft sich das Bußgeld auf mindes­tens 150 Euro bzw. 200 Euro. In beiden Fällen kommen ein einmo­natiges Fahr­verbot sowie zwei Punkte in Flens­burg dazu. Im Ausland können die Strafen je nach Staat noch bedeu­tend dras­tischer ausfallen.

Doch trotzdem muss auf das Tele­fonieren während der Fahrt nicht verzichtet werden: Abhilfe schafft nämlich eine soge­nannte Frei­sprech­ein­rich­tung. Da es keine recht­lichen Vorgaben für die tech­nische Umset­zung gibt, bieten sich zwei verschie­dene Vari­anten von Frei­sprech­anlagen an: Zum einen die Nutzung eines Head­sets, zum anderen die Verwen­dung speziell für Autos ange­passter Kfz-Geräte.

Auf der folgenden Seite zeigen wir Ihnen, was es beim Kauf einer Frei­sprech­ein­rich­tung für das Auto zu beachten gilt.

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