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Deutschland...


29.10.2014 15:27 - Gestartet von GrößterNehmer
OK, es gibt sicherlich auch genug andere Länder, in denen so auf Paragraphen geritten wird. Und ja, die Richter konnten vermutlich nicht anders entscheiden, weil in diesem Fall der Gesetzestext bis aufs letzte Zeichen eindeutig formuliert ist.

Aber warum werden Gesetze so unsinnig formuliert. Was hat ein laufender Motor mit Verkehrsgefährdung zu tun?

Wir sind uns sicher alle einig, dass wir nicht von einem Chat-tippenden Autofahrer angefahren werden wollen. Dagegen sollte uns unsere Regierung auch schützen. Aber warum denn bitte so?

Beispiel 1:
Zwei Autos nebeneinander an der Ampel. Beides Automatik, eines mit Start-Stopp. Beide Fahrer stehen auf der Bremse. Ein Fahrer darf nun mit dem Handy chatten, telefonieren oder sich darauf einen Porno angucken. Der andere darf es nicht mal aus der Jackentasche nehmen und die Uhrzeit oder das Wetter auf dem Sperrbildschirm angucken. Warum? Weil es so im Gesetz steht. Gibt es dafür einen logisch nachvollziehbaren Grund? Nein!

Beispiel 2:
Taxifahrer steht im Winter mit laufendem Motor am Taxistand. Hat keine Standheizung, also muss er den Motor laufen lassen oder sich sehr dick anziehen. Zückt er nun das Handy, müsste im ein das sehender Ordnungshüter 80 Euro abkassieren und ihm zu Belohnung noch einen Punkt geben. OK, Motor verpestet die Umwelt, hat aber nichts mit dem Handy und der Verkehrssicherheit zu tun.

Beispiel 3:
Ich sitze im Auto und will losfahren. Motor an und Handy klingelt. Jetzt muss ich erst schnell den Motor ausmachen, bevor ich ans Handy gehe. Andersrum wäre zwar intuitiver, da das Handy ja nur ein paar Sekunden klingelt, aber sonst gibts Strafe, falls es jemand (also jemand der es ahnden kann) sieht.

Was, bitte schön, hat jetzt ein laufender Motor mit einer Verkehrsgefährdung durch das bloße Anfassen eines Handys zu tun?

Und hier noch für alle, die gerne Paragraphen reiten oder "Schlupflöcher" suchen:

Nicht geregelt bzw. verboten im entsprechenden Paragraphen (könnte aber von einem Gericht als analog ausgelegt werden oder woanders geregelt sein):

- sich das Handy bei ausgeschaltetem Motor zwischen Kopf und Schulter klemmen
- sich das Handy bei ausgeschaltetem Motor mit einem Gummiband am Kopf befestigen
- sich das Handy von einem Mitfahrenden an den Kopf halten lassen
- sich das Handy von einem Mitfahrenden ins Sichtfeld halten lassen und darauf rumtippen
- die Funktionen des Handys über eine Smartwatch kontrollieren.
- das Handy während der Fahrt in der Hand halten, ohne es zu benutzen
- an der Ampel oder irgendwo im stehenden Auto auf den Beifahrersitz springen und das Handy benutzen
- das Handy dazu benutzen eine Flasche Bier zu öffnen oder eine Fliege zu erschlagen
- bei einem Anruf sich das Handy mit vorher aktivierter Vibrationsfunktion in den Schritt halten
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[1] pinkepinke antwortet auf GrößterNehmer
29.10.2014 16:17
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
OK, es gibt sicherlich auch genug andere Länder, in denen so
(.....)
Vibrationsfunktion in den Schritt halten

VIIIIIIIIIIIIIII­IIIIIIEEEE­EEEEEEEEEEEEELLL zu lang. Sowass finde ich respektlos und unangemessen, genauso langwierig wie die Diskussion zu dem Thema.

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[1.1] GrößterNehmer antwortet auf pinkepinke
29.10.2014 20:46
Benutzer pinkepinke schrieb:
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
OK, es gibt sicherlich auch genug andere Länder, in denen so
(.....)
Vibrationsfunktion in den Schritt halten

VIIIIIIIIIIIIIII­IIIIIIEEEE­EEEEEEEEEEEEELLL zu lang. Sowass finde ich respektlos und unangemessen, genauso langwierig wie die Diskussion zu dem Thema.

Musst es ja nicht lesen. Und du hättest dir noch mehr Zeit gespart, indem du nicht deinen Senf drunter geschmiert hättest. Dann wäre die Diskussion zumindest etwas kürzer gewesen.
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[1.1.1] Hohes Niveau antwortet auf GrößterNehmer
29.10.2014 22:03
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Dann wäre die Diskussion zumindest etwas kürzer gewesen.

Alkohol, Handy, Navy etc..
Lässt der Gesetzgeber hier auch nur einen kleinen Spielraum, ist dies nur für das Inkasso von Strafgebühren nützlich.
Die Diskussion wäre bei 0-Promille und 0- Sonstirgendwas überflüssig.
Bei Nichtbeachten 1 Jahr Arbeit in der Notaufnahme eines Unfallkrankenhauses.
Fertig.
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[1.1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf Hohes Niveau
30.10.2014 00:39
Benutzer Hohes Niveau schrieb:
Alkohol, Handy, Navy etc..
Lässt der Gesetzgeber hier auch nur einen kleinen Spielraum, ist dies nur für das Inkasso von Strafgebühren nützlich.
Wieso ist Spielraum für Verhängung von Bußgeldern nützlich? Bei Spielraum wird geklagt, angefochten und widersprochen. Für die Vollstreckung eines Bußgeldes wäre es doch viel nützlicher, wenn Nasepopeln bei der Fahrt verboten wäre, als wenn es nur verboten wäre, falls dadurch eine unmittelbare Gefahrensituation entsteht.

Eigentlich gibt es in diesem Fall ja auch gar keinen Spielraum.
Fahrzeug führen + Fahrzeug steht nicht oder Motor ist nicht aus = Benutzung von Handy verboten, wenn man es in die Hand nehmen muss.

Wobei die Sache mit dem Motor eben schwachsinnig ist. Dadurch entsteht halt keine Verkehrsgefährdung. Wenn man rechts ran fährt, um einen Anruf entgegenzunehmen oder einen zu tätigen, sollte das nichts damit zu tun haben, ob der Motor noch läuft. Und selbst wenn jemand an der Ampel das Bedürfnis verspürt einen Anruf zu tätigen, hat das auch nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. So lange vor dem Losfahren das Ding aus der Hand legt, ist da eigentlich nichts gegen zu sagen. Und wer jetzt meint, der Typ hätte ja beim Losfahren nicht das Handy aus der Hand gelegt: egal, dann hätte er eben dann ein Bußgeld kriegen müssen/dürfen, aber nicht im Stand. Und auch "dann fährt sieht er nicht, wenn Grün wird, weil er abgelenkt ist" ist kein Argument. Das hat nämlich auch nichts mit dem laufenden oder nicht laufenden Motor zu tun. Wenn jemand an der Ampel ohne Start-Stopp seinen Motor ausmacht, kann er genauso nicht auf die Ampel achten. Mit einer Start-Stopp-Automatik kommt man bei erklingendem Hup-Konzert sogar noch schneller von der Stelle, als wenn man erst den Motor per Zündschlüssel starten müsste. Außerdem kann man auch mit Kramen im Handschuhfach oder kurzen Röcken nachgucken die Ampel außer acht lassen, da ist ein Handy kein Alleinstellungsmerkmal.

Meiner Meinung nach wäre eine sinnvolle Regel: wer fährt, darf das Handy nicht benutzen, wer steht schon. Die Sache mit dem Motor ist ersten sinnfrei und wird zweitens in Zukunft zu noch mehr Unklarheiten führen, wenn sich nicht nur die Start-Stopp-Automatik verbreitet, sondern besonders, wenn es immer mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge gibt.