Beschluss

Bundesnetzagentur darf Auskunftsdienst 11861 abschalten

Verwaltunsgericht Köln gibt Regulierungsbehörde weitgehend Recht
Von Marc Kessler mit Material von dapd

Verwaltungsgericht Köln Das Verwaltungsgericht Köln
Foto: Verwaltungsgericht Köln
Die von der Bundes­netz­agentur (BNetzA) ange­ord­nete Abschal­tung des Auskunfts­dienstes 11861 ist recht­mäßig. Dies entschied das Verwal­tungs­ge­richt Köln in einem heute veröf­fent­lichten Beschluss (Az. 1 L 1908/10). Der Eilan­trag der 01018 GmbH gegen die Abschal­tung der Rufnummer wurde damit abge­lehnt.

Die 11861 war früher für Auskünfte der Deut­schen Bahn genutzt und 2009 neu vergeben worden. Zuletzt wurde unter der Rufnummer ein privater Auskunfts- und Weiter­ver­mitt­lungs­ser­vice ange­boten. Der Dienst kostete den Anrufer 1,99 Euro pro Minute aus dem deut­schen Fest­netz.

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Nach Angaben eines Gerichts­spre­chers hatte die Bundes­netz­agentur unter anderem fest­ge­stellt, dass schon die vorge­schrie­bene Preis­an­sage 1:47 Minuten dauerte. Zudem sei die Nummer von dem Unter­nehmen im Internet zunächst ohne Preis­an­gabe beworben worden. Die Bundes­netz­agentur ordnete daher die Abschal­tung der Rufnummer an.

Gericht: Preis­an­sage war zu lang

Auch das Verwal­tungs­ge­richt befand, dass die Preis­an­sage deut­lich zu lang sei und dem Anrufer unzu­lässig hohe Kosten verur­sache. Eine den gesetz­li­chen Anfor­de­rungen entspre­chende Ansage müsse deut­lich kürzer gefasst werden, so das Gericht.

Aller­dings konnte das klagende Unter­nehmen mit seinem Eilan­trag die von der Bundes­netz­agentur gefor­derte Rück­erstat­tung der bereits gezahlte Entgelte an die Verbrau­cher abwenden. Dafür gebe es nach Ansicht der Kölner Richter keine gesetz­li­chen Grund­lage. Der Beschluss ist noch nicht rechts­kräftig.

Gegen den Beschluss kann inner­halb von zwei Wochen Beschwerde beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Münster einge­legt werden. Die Bundes­netz­agentur teilte auf Anfrage von teltarif.de mit, man prüfe derzeit die Möglich­keit, Rechts­mittel einzu­legen.

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