Bundesnetzagentur darf Auskunftsdienst 11861 abschalten
Das Verwaltungsgericht Köln
Foto: Verwaltungsgericht Köln
Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) angeordnete
Abschaltung des Auskunftsdienstes 11861 ist rechtmäßig. Dies entschied das
Verwaltungsgericht Köln in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az. 1 L 1908/10).
Der Eilantrag der 01018 GmbH gegen die Abschaltung der Rufnummer
wurde damit abgelehnt.
Die 11861 war früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzt und 2009 neu vergeben worden. Zuletzt wurde unter der Rufnummer ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice angeboten. Der Dienst kostete den Anrufer 1,99 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz.
Das Verwaltungsgericht Köln
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Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte die Bundesnetzagentur
unter anderem festgestellt, dass schon die vorgeschriebene
Preisansage 1:47 Minuten dauerte. Zudem sei die Nummer von dem
Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben worden. Die
Bundesnetzagentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an.
Gericht: Preisansage war zu lang
Auch das Verwaltungsgericht befand, dass die Preisansage deutlich zu lang sei und dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursache. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden, so das Gericht.
Allerdings konnte das klagende Unternehmen mit seinem Eilantrag die von der Bundesnetzagentur geforderte Rückerstattung der bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher abwenden. Dafür gebe es nach Ansicht der Kölner Richter keine gesetzlichen Grundlage. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Die Bundesnetzagentur teilte auf Anfrage von teltarif.de mit, man prüfe derzeit die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.