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teltarif hilft: Kündigungsbestätigungen besser genau lesen

E-Plus verweigerte trotz falscher Bestätigung die Rückzahlung von Gebühren
Von Marc Kessler

Wer seinen Handyvertrag rechtzeitig gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erhalten hat, wähnt sich eigentlich auf der sicheren Seite und glaubt, alles richtig gemacht zu haben. So erging es auch unserem Leser Manuel W. aus Berlin. Er hatte am 13. Januar 2006 einen zweijährigen E-Plus-Online-Flat-Vertrag inklusive UMTS-Card für 49,95 Euro pro Monat abgeschlossen. Am 13. Oktober 2007, exakt drei Monate vor Ablauf der Vertrages und damit am letztmöglichen Kündigungstag, sandte Manuel W. seine Kündigung per Fax mit Sendebestätigung an E-Plus. Postwendend bestätigte ihm der Düsseldorfer Mobilfunker auch seine Kündigung, die unser Leser in seinen Unterlagen abheftete.

Dann geschah lange Zeit - genauer gesagt, bis zum September 2008 - nichts mehr. Erst jetzt fiel Manuel W. auf, dass E-Plus seit Januar 2008 - trotz erfolgter Kündigung - weiter knappe 50 Euro pro Monat abgebucht hatte. Die falsche... Nun studierte er auch seine Kündigungsbestätigung noch einmal ganz genau und stellt fest, dass man ihm die Kündigung nicht zum 13. Januar 2008, sondern erst zum 13. Januar 2009 bestätigt hatte.

Unser Leser fiel aus allen Wolken und kontaktierte die E-Plus-Kundenbetreuung. Dort sah man nach kurzer Diskussion ein, dass die Kündigung seinerzeit fristgemäß eingegangen war und sandte Manuel W. eine korrigierte Kündigungsbestätigung rückwirkend zum 13. Januar diesen Jahres zu. Das Problem: Mittlerweile hatte E-Plus 8,5 Monate lang die nicht unerhebliche Grundgebühr vom Konto des Berliners abgebucht - insgesamt über 400 Euro.

E-Plus: Beschwerde kommt zu spät

Und nun stellte sich E-Plus quer. Man schrieb W., "gegen eine Rechnung können Sie innerhalb von acht Wochen nach Eingang Widerspruch erheben. Dieser Zeitraum ist teilweise überschritten." Und: "Die Ihnen zugestellten Rechnungen wurden durch die Begleichung der Rechnungsbeträge von Ihnen anerkannt." Eine interessante Auffassung, hatte W. die Beträge doch nicht aktiv überwiesen; vielmehr waren diese von seinem Konto stillschweigend abgebucht worden. E-Plus erklärte sich lediglich bereit, "die Grundgebühren der letzten drei Monate", insgesamt 149,85 Euro, auf das Kundenkonto gutzuschreiben. ...und die korrigierte Kündigungsbestätigung

Zu allem Überfluss schickte E-Plus seinem Kunden - trotz rückwirkender Kündigungsbestätigung - im Oktober noch eine anteilige Rechnung bis Ende September in Höhe von 41,63 Euro. Dieser Betrag wurde mit dem Guthaben verrechnet, so dass Manuel W. schließlich nur noch gute 108 Euro auf sein Konto überwiesen wurden - angesichts der Gesamtsumme ein Tropfen auf den heißen Stein.

IT-Fachanwalt: Ungerechtfertigte Bereicherung durch E-Plus

Die Rechtsauffassung von E-Plus hält Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht aus Augsburg, indes für unhaltbar. "Die können doch nicht irgendwelche Kosten einziehen, wenn gar kein Vertrag mehr besteht", sagt der Anwalt. Dass wirksam zum 13. Januar diesen Jahres gekündigt worden sei, habe E-Plus mit der revidierten Kündigungsbestätigung letztlich eingestanden. Somit habe Manuel W. "aufgrund der ungerechtfertigten Bereicherung durch E-Plus Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Summe, und nicht bloß der von drei Monaten." Theoretisch könne unser Leser sogar eine Verzinsung der Gesamtsumme mit einem Zinssatz von fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangen.

teltarif.de nahm sich des Falls von Manuel W. an und kontaktierte die Pressestelle von E-Plus. Diese leitete den Fall wiederum an ein "spezielles Service-Team" innerhalb des Konzerns weiter. Dort sah man den Fehler letztlich ein: "Bitte entschuldigen Sie unser Versehen", heißt es. "Die berechneten Gebühren vom 14. Januar bis 30. September 2008" werden "in den nächsten Tagen auf Ihr Girokonto überwiesen."

Unser Leser ist erleichtert

Immerhin: E-Plus bedauert "die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten sehr. Vielleicht geben Sie uns später noch einmal eine Chance, Sie von unseren Leistungen zu überzeugen." Manuel W. indes ist erleichtert, die Angelegenheit endlich abschließen zu können: "Mit diesem Ergebnis hatte ich nicht mehr gerechnet."

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