TKG

Bundesnetzagentur nimmt Telekom ins Visier

Offenbar personelle und organisatorische Konsequenzen gefordert
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur schaltet sich in die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom ein. Man werde das Unternehmen in den nächsten Tagen auffordern, Angaben darüber zu machen, welche personellen und organisatorischen Konsequenzen es aus der Affäre zu ziehen gedenke, sagte eine Sprecherin der Regulierungsbehörde am Freitag der Onlineausgabe des Handelsblatts.

Die rechtliche Grundlage dafür bietet dem Bericht zufolge Paragraf 109 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der Paragraf bestimmt, dass jeder Anbieter von Telekommunikationsleistungen "angemessene technische Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zum Schutze des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten" zu treffen hat. "Wir sind gerade dabei, die entsprechende Aufforderung zu erarbeiten", sagte die Sprecherin. Es handele sich dabei um einen in der Praxis der Behörde ausgesprochen seltenen Vorgang.

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