vor Gericht

Viele Klagen gegen funsurf24/avanio als unbegründet abgewiesen

Klagewillige müssen den Gang vors Gericht gut vorbereiten
Von Björn Brodersen

Da funsurf24 laut Leserberichten bislang "aus Kulanz" Betroffenen immer nur einen kleinen Teil der unbewusst gezahlten Monatsbeiträge zurückgezahlt hat, ist der Gang vors Gericht die einzige Möglichkeit, sämtliche bereits gezahlten Rechnungsbeträge zurückzuholen. Die Frage ist allerdings, ob sich ein solcher Aufwand und das Vorstrecken der Gerichtskosten für den in der Regel begrenzten Streitwert lohnen. Zudem sollte ein solcher Schritt gut vorbereit werden. Denn das Amtsgericht Dresden hat keineswegs alle Klagen abgewiesen. Erfolg hatte beispielsweise eine Berliner Anschlussinhaberin. Wie berichtet hatte das Amtsgericht Dresden in diesem Fall die funsurf24 zur Rückzahlung aller Monatsentgelte an die Internetnutzerin verurteilt (Az: 104 C 2202/07). Die funsurf24 hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, laut Stiftung Warentest wird das Landgericht Dresden demnächst entscheiden, wann hier weiter verhandelt wird.

Wer die Forderungen der funsurf24 für die Nutzung von avanio-Internetzugängen auf seiner Rechnung findet, ohne bewusst einen entsprechenden Vertrag geschlossen zu haben, sollte als erstes den Rechnungsbetrag um die strittigen Beträge kürzen und die Deutsche Telekom schriftlich über den Grund der Kürzung informieren. Gleichzeitig sollten die Betroffenen sofort per Einschreiben/Rückschein oder per Fax mit Sendebestätigung gegenüber der funsurf24 ein Vertragsverhältnis bestreiten, Widerspruch gegen die Forderungen einlegen und eine Rückzahlung etwaiger schon gezahlter Beträge innerhalb einer gesetzten Frist verlangen.

Während es in diesem Fall ratsam ist, hilfsweise einen etwaigen Vertrag anzufechten und ein Prüfprotokoll anzufordern, bezieht sich eine Kündigung eines Vertrags auf die Zukunft, was dem Nutzer später als Anerkennung des bis dahin laufenden Vertragsverhältnisses ausgelegt werden kann. Bei einer Zahlungsverweigerung muss die funsurf24 beweisen, dass der Nutzer einen wirksamen Vertrag abgeschlossen hat, wenn sie auf den Forderungen beharrt. Hier muss der Betroffene allerdings mit Mahnschreiben durch Inkassounternehmen und entsprechender Drohkulisse sowie eventuell sogar mit einem Zivilprozess rechnen.

Die Erfolgschancen

Ob Betroffene die Zeit und Nerven in einen Rechtsstreit mit der funsurf24 investieren sollten, muss jeder selbst entscheiden. Die Erfolgsaussichten für einen Kunden in einem Verfahren, in dem funsurf24 auf Zahlung klagt, sollten aber generell höher sein, als in einem Verfahren, in dem der Kunde auf Rückzahlung klagt. Denn wer erstmal bezahlt hat, wird sich immer vorwerfen lassen müssen, seine Rechnung nicht oder nicht genau genug geprüft zu haben. Es gibt zwar immer gute Gründe, die auch eine spätere Geltendmachung rechtfertigen, diese müssen aber genau und präzise vorgetragen werden, und das, ohne in juristische Fallen zu tappen.

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