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Editorial: Lieb gemeint, schlecht umgesetzt

Die Initiativen der EU-Kommissarin Reding
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Einige Bereiche des Telekommunikationsmarktes sind durch mangelnden Wettbewerb gekennzeichnet. Die Folge sind dann stark überhöhte Preise für den Verbraucher. Ein Beispiel ist das internationale Handy-Roaming. Obwohl die technisch bedingten Kosten kaum höher sind als bei einem nationalen Mobilfunkgespräch, werden die vielfachen Entgelte berechnet. Selbst Roaming-Vielnutzer haben keine oder kaum eine Chance, günstigere Konditionen eingeräumt zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund sind die Initiativen der EU-Kommission begrüßenswert, durch verstärkte Regulierung der überteuerten Bereiche zu günstigeren Preisen zu kommen. Doch die Vorschläge zur Umsetzung der Ziele lassen - gelinde gesagt - auf recht geringen Sachverstand bei der Kommission schließen. Am Schluss drohen EU-Verordnungen, die die Preise noch weiter nach oben treiben.

Problembereich eins: Roaming

Beispiel Roaming, die erste: Um Roaming billiger zu machten, sollten die Preise für Gespräche im Ausland und ins Ausland aneinander gekoppelt werden. Was der Kommission entgangen war: Wenn zwei grundsätzlich verschiedene Tarife aneinander gekoppelt werden, werden die Unternehmen kaum den teureren der beiden senken, sondern eher den billigeren noch weiter erhöhen. Die Beschlüsse der EU wären eine willkommene Ausrede für teils massive Preissteigerungen. Immerhin scheint dieser Vorschlag inzwischen vom Tisch.

Beispiel Roaming, die zweite: Nun soll für die Großhandelspreise, die die Unternehmen untereinander für Roaming-Telefonate in Rechnung stellen, eine Obergrenze eingeführt werden. Dieser neue Vorschlag ist tatsächlich deutlich näher an bestehenden, erfolgreichen Regulierungskonzepten orientiert als der erste Versuch. Nur: Es wird im neuen Vorschlag von EINEM Roaming-Preis gesprochen, der wohl für ALLE Roaming-Verbindungen von der EU in die EU gelten soll. Das ist regulatorischer Unfug. Denn die realen Kosten unterscheiden sich deutlich, je nach dem Netz, in dem der Ruf abgeht, und dem Netz, in das das Gespräch führt. Für Roaming-Telefonate in Nicht-EU-Länder, beispielsweise in die Schweiz oder die USA, drohen zudem Mondpreise, mit denen die Anbieter die erzwungenen Senkungen an anderer Stelle kompensieren.

Problembereich zwei: Das deutsche Festnetz

Beispiel Festnetz-Anschlüsse: Weil sie feststellt, dass in Deutschland vergleichsweise wenige Telefonanschlüsse von Telekom-Konkurrenten geschaltet sind, verlangt die Kommission eine stärkere Regulierung der Endkundenpreise der Deutschen Telekom. Insbesondere soll von einer nachträglichen "Missbrauchsaufsicht" auf eine vorgreifende Entgelt-Genehmigung umgestellt werden. Während grundsätzlich gegen eine stärkere Regulierung der Endkunden-Entgelte wenig einzuwenden ist, stellt sich die Frage, ob damit das gewünschte Ziel erreicht werden kann: Ihr Anschluss-Monopol verteidigt die Telekom mit ganz anderen Tricks als billigen Telefonaten. Zu nennen sind insbesondere der verspätete Verkauf des TV-Kabel-Netzes und sehr hohe Rabatte für bestimmte DSL-Wiederverkäufer im Rahmen von Net-Rental-Verträgen. Hierzu hat die Kommission aber nichts gesagt.

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