Ausland

EU-Roaming wird noch besser: Das ändert sich zum 1. Juli

Zum 1. Juli tritt die neue EU-Roaming­ver­ord­nung in Kraft. Diese bringt auch einige Verän­derungen mit sich. Wir fassen die Neue­rungen für das "Roam like at home" zusammen.
Von

Zum 1. Juli tritt eine neue Roaming­ver­ord­nung in der Euro­päi­schen Union in Kraft. Für die Verbrau­cher heißt das: Der Grund­satz "Roam like at home" bleibt für weitere zehn Jahre erhalten. Mobil­funk­kunden können ihren Tarif somit auch im Inter­national Roaming in allen EU-Staaten sowie in Island, Liech­ten­stein und Norwegen weiterhin zu annä­hernd glei­chen Kondi­tionen wie inner­halb Deutsch­lands nutzen.

Netz­qua­lität "wie zuhause"

Änderungen beim EU-Roaming Änderungen beim EU-Roaming
Foto: Images licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Gegen­über der bishe­rigen Verord­nung kommt es aber auch zu Ände­rungen. So sollen Verbrau­cher Roaming­dienste in der glei­chen Qualität bekommen, wie sie es aus ihrem Heimat­netz gewohnt sind. Eine Daten-Drossel speziell für die Internet-Nutzung im Ausland darf es somit nicht mehr geben. Zudem sollen Kunden, die im Heimat­netz 5G nutzen können, auch im Roaming den neuen Netz­stan­dard zur Verfü­gung haben, sofern er vom Provider im Gast­land ange­boten wird.

Das betrifft vor allem Telefónica, das Daten­ver­bin­dungen im Ausland bisher auf maximal 21,6 MBit/s gedros­selt hat. Jetzt stehen auch im EU-Roaming - je nach Tarif - bis zu 500 MBit/s im Down­stream zur Verfü­gung. Gerade noch recht­zeitig vor dem 1. Juli star­tete o2 mit 5G-Roaming, während Voda­fone und die Deut­sche Telekom den neuen Netz­stan­dard im Ausland längst anbieten.

Zum Start ist die 5G-Nutzung auf eine Auswahl von Part­ner­netzen beschränkt. Dazu sagt die Telefónica-Pres­sestelle: "Die neue Roaming-Regu­lie­rung verweist explizit auf die Limi­tie­rung der tech­nischen Mach­bar­keit (tech­nically feasible). Das heißt, der Zugang steht unter dem Vorbe­halt der tech­nischen Mach­bar­keit und notwen­digen Aufrecht­erhal­tung der Netz­inte­grität." Sukzes­sive soll die Möglich­keit, 5G im Ausland zu nutzen, ausge­baut werden.

Keine uner­wartet hohen Gebühren

Eine weitere Neue­rung betrifft Verbin­dungen zu Kunden­dienst-Rufnum­mern, die von zuhause aus in der Regel kostenlos oder für geringe Gebühren erreichbar sind. Wenn für Anrufe vom Ausland aus zusätz­liche Kosten anfallen, sind die Betreiber gemäß der neuen Roaming-Verord­nung verpflichtet, Kunden "ange­messen" darüber zu infor­mieren. Die Verbrau­cher können dann selbst entscheiden, ob sie den jewei­ligen Dienst vom Ausland aus in Anspruch nehmen.

Einen besseren Schutz bekommen Kunden mit der neuen Verord­nung auch vor der Kosten­falle, die durch die Nutzung von Mobil­funk­netzen auf Schiffen und in Flug­zeugen droht. Nutzer sollen besser über die Kosten infor­miert werden. Zudem soll die Verbin­dung zu solchen beson­ders teuren Netzen nach einer Kosten­schwelle von 50 Euro oder einem anderen, im Vorfeld verein­barten Betrag, auto­matisch unter­bro­chen werden. Betreiber haben zudem die Möglich­keit, optional das Blockieren von Roaming­diensten auf Schiffen und in Flug­zeugen anzu­bieten.

Auf Seite 2 lesen Sie unter anderem, wo der regu­lierte EU-Tarif weiterhin keine Gültig­keit hat.

Mehr zum Thema Roaming