freenet Funk nur mit EU-Daten-Roaming - erlaubt oder nicht?
Weitere Diskussionen um freenet Funk im Roaming
Foto/Logo: freenet, Grafik/Montage: teltarif.de
freenet Funk ist nun mit seiner ausschließlich per App bestellbaren unlimitierten mobilen Internet-Flat für 99 Cent pro Tag bei täglicher Kündbarkeit und Abrechnung seit 2019 aktiv - und weiterhin einer der Preisbrecher, auch wenn inzwischen der Schwestertarif freenet Internet dazugekommen ist.
Seither hat der Tarif immer wieder Schlagzeilen gemacht, was die Möglichkeit zum Roaming betrifft. Nun hat teltarif.de erneut nachgefragt.
Die Vorgeschichte
Zunächst startete der Tarif ganz ohne Roaming. Im August 2020 wurde dann EU-Roaming freigeschaltet. Das Roaming-Angebot entsprach aber nicht den Vorgaben der EU-Regulierung. Die Bundesnetzagentur begann mit einer Prüfung des Angebots und stellte schließlich fest: Der Anbieter muss nachbessern und darf den Dienst nicht auf 30 Tage pro Jahr begrenzen. teltarif.de hat seinerzeit den veränderten Tarif noch einmal im Roaming getestet.
Im August meldete sich nun ein teltarif.de-Leser, der weitere Fragen zu freenet Funk im Roaming hatte:
Weitere Diskussionen um freenet Funk im Roaming
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Ich habe mir soeben nochmal den Artikel "Roaming-Test: freenet Funk im Ausland nutzen" durchgelesen: Die Einschränkung besteht also in der fehlenden Möglichkeit abgehender Anrufe aus dem (EU-)Ausland. freenet Funk soll aber durchaus VoWiFi anbieten. Ist es eigentlich technisch nicht möglich, über das vom Handy selbst zur Verfügung gestellte mobile Internet "wie im Inland" zu telefonieren? Auf diese Weise wären zumindest deutsche Rufnummern weiterhin auch aus dem Ausland erreichbar.Was ich mich in diesem Zusammenhang frage: Funktionieren denn zumindest Notrufe an die 112 im EU-Ausland? Falls nicht: Ist das Angebot dann rechtens? Vielleicht böte dies eine Möglichkeit, freenet zum Anbieten uneingeschränkter Telefonie aus dem EU-Ausland zu bewegen
freenet: Regulär keine Telefonie im Ausland
teltarif.de fragte zunächst bei freenet nach und erhielt folgende Antwort:
Im Fall einer Verwendung von freenet Funk im Ausland ist nur die Nutzung des zur Verfügung gestellten Datenvolumens möglich. Für die Kommunikation kommen daher entsprechend nur Messenger-Dienste in Frage, die auf dieser Basis funktionieren. Die Notrufnummer 112 erreicht man im EU-Ausland kostenlos. Für die Nutzung von Notrufnummern außerhalb der EU können wir leider keine verbindliche Aussage treffen, da die 112 nicht in jedem Land als Notrufnummer verwendet wird. Bei entsprechender nationaler Verwendung ist die Nutzung aber kostenlos möglich. Wie bei allen Mobilfunkangeboten der freenet können sich Produktspezifikationen und Angebote auch einmal ändern. Sofern dies auf freenet Funk zutreffen sollte, werden wir sie darüber informieren. Eine Aufforderung der BNetzA, spezielle Roamingdienste verpflichtend anzubieten, gibt es nicht.Ergänzend muss hierzu gesagt werden, dass der Tarif innerhalb Deutschlands VoLTE, Wifi Calling und VoIP ermöglicht.
Bundesnetzagentur prüft Angebot weiterhin
Ergänzend fragte teltarif.de aber nochmals bei der Bundesnetzagentur nach - denn im Jahr 2022 hatte sich eine Änderung ergeben: Seit 1. Juli sollen Verbraucher - wie berichtet - Roamingdienste in der gleichen Qualität bekommen, wie sie es aus ihrem Heimatnetz gewohnt sind. Auf unsere Anfrage schrieb uns die Bundesnetzagentur:
Aus den verfügbaren Vertragsdokumenten betreffend freenet Funk geht nicht eindeutig hervor, ob es sich bei diesen Tarifen um nationale Tarif oder Roamingtarife handelt. Zwar sollen die freenet Funk Tarife laut den entsprechenden Produktinformationsdatenblättern allesamt nationale Tarife sein; jedoch finden sich in den auf der Website der freenet veröffentlichten FAQ und in Produktdetailinformationen die Aussage, dass zusätzlich - unabhängig von dem Tarif - 1 GB Datenvolumen pro Tag in der EU/EWR genutzt werden können.Daher prüft die Bundesnetzagentur derzeit, ob es sich bei dem beworbenen Produkt tatsächlich um ein rein nationalen Tarif handelt, oder ob Roaming-Dienste, die folglich den Regelungen der geltenden Roaming-VO entsprechen müssen, inkludiert sind.
Die Roaming-VO regelt insoweit die Bereitstellung von Roaming-Diensten (Sprache, SMS und Daten), sie verpflichtet jedoch die Mobilfunkanbieter nicht, unionsweites Roaming zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde kann auch nur ein Roaming-Dienst (wie bspw. der Datenroamingdienst ohne Sprach- und SMS-Dienste) Roamingkunden zur Verfügung gestellt werden. Dieser muss dann jedoch im Einklang mit dem RLAH Prinzip und somit mit den Regelungen der Roaming-VO stehen.
Endnutzer sollten die Möglichkeit haben, Notdienste über kostenlose und nicht an Zahlungsmittel gebundene Notrufe mittels Geräten zu erreichen, die nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste ermöglichen, und zwar auch wenn sie Roamingdienste in einem Mitgliedstaat nutzen. Gemäß Art. 15 der EU-Roaming-VO 2022/612 stellen Roaming-Anbieter sicher, dass ihre Roamingkunden angemessen über die Arten des Zugangs zu Notdiensten im besuchten Mitgliedstaat informiert werden. Hierzu erhalten Roamingkunden die automatische Nachricht, über welche Notrufnummern (einschließlich der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112) sie im EU-Ausland Notdienste erreichen können. Der Anruf bei der Notrufnummer muss auch im EU-Ausland unentgeltlich sein.
Mit Inkrafttreten der Neufassung der Roaming-VO zum 01.07.2022 haben Roamingkunden nunmehr gem. Art. 4 Abs. 2 Roaming-VO einen Anspruch auf die gleiche (Mobilfunk-)Qualität wie zu Hause. Im Sinne der Roaming-VO geht es hierbei in erster Linie um die beim Roaming der Union zur Verfügung stehende Mobilfunkgeneration, d.h. wenn national im Tarif eine 5G Nutzung enthalten ist, dann sollte dies auch für das Roaming in der EU gelten. Wesentliche Bedingung hierbei ist, dass im jeweils besuchten Netz des Roaming-Partners die gleiche Mobilfunkgeneration verfügbar ist. Bei den von Ihnen genannten Beispielen VoLTE, Wifi Calling sowie VoIP ist vorbehaltlich der noch zu verabschiedenden BEREC-Leitlinien nicht von Qualitätsparametern im Sinne der Roaming-VO auszugehen. Bei VoLTE handelt es sich um eine Funktionalität, die sukzessive in Mobilfunknetzen ab der vierten Generation (4G) ausgerollt wird. Wifi Calling nutzt ein bestehendes WLAN zwecks Übermittlung von Nutzdaten, weshalb hierbei nicht von der Nutzung eines besuchten Mobilfunknetzes ausgegangen werden kann und schlussendlich der Anwendungsbereich der Roaming-VO verlassen wird. Für VoIP generell ist insbesondere in Unterscheidung zu VoLTE sowie Wifi Calling eine zusätzliche Software auf dem Kundenendgerät notwendig. Die entsprechenden Datenverkehre werden dann im Anschluss bei Nutzung eines besuchten Mobilfunknetzes mittels (reguliertem) Datenroamingdienst zur Verfügung gestellt.
Bezogen auf Ihre Frage, ob freenet die erwähnten „Techniken“ zwingend auch im EU-Roaming anbieten muss, ist dies vor dem geschilderten Hintergrund derzeit zu verneinen.