Displayschaden

Apple lockert Garantiebedingungen für iPhones und iPads

Einem Bericht zufolge hat Apple die Garantie­bedingungen für iOS-Geräte gelockert. Demnach sollen Display­reparaturen bei einem Repair-Shop nicht mehr zum Garantie­verlust führen.
Von David Rist

Das Logo von Apple auf einem Apple iPhone 4 mit gesplittertem Display zu sehen. Apple bestraft den Displaytausch Dritter nicht mehr zwangsläufig mit Garantieverlust
Bild: dpa
Wie 9to5mac berichtet, liegt dem Online-Magazin eine überarbeitete Guide­line von Apple für den Umgang mit Garantie­fällen bei iOS-Geräten vor. Demzufolge führt ein Display­austausch, der nicht in einem offiziellen Apple Store durchgeführt wurde, nicht mehr zwangs­läufig zum Garantie­verlust des Gerätes. Bisher war genau das der Fall: Wer das Display seines iPhones, in der Regel für deutlich weniger Geld, in einem Repair-Shop hat austauschen lassen, konnte sich nicht mehr auf seinen Garantie­anspruch verlassen. Selbst dann, wenn der reklamierte Defekt nichts mit dem Display selbst zu tun hatte.

Die für Apple-Store-Mitarbeiter und autorisierte Service-Provider bestimmte Richt­linie verlangt zwar, dass die Mitarbeiter die iOS-Geräte auf verpfuschte Reparaturen hin überprüfen. Sollte aber kein Pfusch festgestellt werden, gilt die Garantie wie bisher. Sollte sich während der Reparatur allerdings herausstellen, dass das Display einen Schaden verursacht hat, wird der Besitzer zu Kasse gebeten. Dann werden ihm die Kosten für eine Reparatur ohne Garantie­anspruch in Rechnung gestellt - also der volle Preis.

Das Logo von Apple auf einem Apple iPhone 4 mit gesplittertem Display zu sehen. Apple bestraft den Displaytausch Dritter nicht mehr zwangsläufig mit Garantieverlust
Bild: dpa
Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Besitzer ein neues Apple-Display, nach dem Einbau eines Dritt­hersteller-Displays, einbauen lassen möchte. Auch dann wird grund­sätzlich der volle Preis berechnet, egal ob noch ein Garantie­anspruch besteht oder nicht. Selbst Apple Care+ greift dann nicht. Wie 9to5mac weiter berichtet gilt diese Regelung für die USA und Kanada. Wie sich Apple hier in Deutschland dies­bezüglich verhält, ist zum jetzigen Zeit­punkt nicht bekannt.

In einem Ratgeber erklären wir Ihnen, was es generell bei Garantie und Gewährleistung zu beachten gibt.

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