Urteil

Abobetrug im Internet: Zweijährige Bewährungstrafe für Täter

Außerdem Geldstrafe in Höhe von insgesamt 25 000 Euro
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dapd

Abobetrug im Internet Abobetrug im Internet
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Wegen Internetbetrugs ist ein 37-Jähriger vom Frankfurter Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll versucht haben, gutgläubige Kunden in Abofallen zu locken. Außerdem muss er als Bewährungsauflage 15 000 Euro an die Staatskasse und 10 000 Euro an den Verein "Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen" bezahlen. Damit blieben die Richter erheblich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe beantragt hatte (Az.: 330 Js 212484/07).

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Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte Kunden über Seiten gelockt, auf denen sie Routenplaner angeblich kostenlos herunterladen konnten. Auf diesen Seiten sei ein Button für Gewinnspiele oder Verlosungen installiert gewesen. Darüber seien die Kunden auf eine Anmeldeseite geraten, an deren Ende sie versteckt darauf hingewiesen worden seien, dass der Aufruf der Seite 39,95 Euro koste. Hunderte von Nutzern seien vermutlich darauf reingefallen. Weil der Nachweis aber dazu geführt hätte, alle Kunden vor Gericht als Zeugen zu verhören, verzichteten die Prozessbeteiligten darauf und das Gericht nahm nur einen versuchten schweren, gewerbsmäßigen Betrug an.

37-Jähriger wegen Betrug bereits bekannt

Ein großer Teil der Fälle, den die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte, wurde nicht verurteilt. Nach Überzeugung der Richter befand sich der Angeklagte in diesen Fällen in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum". Er habe vorher Rat bei Rechtsanwälten gesucht und Gutachten in Auftrag gegeben und sei dann davon ausgegangen, dass er sich nicht wegen Betruges strafbar mache. Deshalb könne er dafür auch nicht verurteilt werden.

Bereits im April 2008 wurde der 37-Jährige von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Allerdings wurde die Anklage vom Landgericht nicht zugelassen, da dieses der Auffassung war, dass die Kostenpflicht der Internet-Seiten von den Nutzern hätte erkannt werden müsse. Darauf reichte die Staatsanwaltschaft einen Beschwerde ein und das Oberlandesgericht traf die Entscheidung, das der Fall nochmals neu verhandelt werden müsse. Wegen der überlangen Verfahrensdauer, für die der Angeklagte nicht verantwortlich gemacht werden könne, gelten nach dem Urteil bereits vier Monate als verbüßt an.

Der Kaufmann war bereits im Frühjahr vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe und 120 000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. In Hanau läuft ein weiteres Verfahren gegen ihn.

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