Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

YouTube muss Daten von Raubkopierern nicht herausgeben

Noch immer streiten sich Film­firmen mit YouTube, ob die Plat­form bei Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen E-Mail-Adresse, Tele­fon­nummer oder IP-Adresse der Raub­kopierer heraus­geben muss. Nun deutet sich ein Urteil an.
Von dpa /

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Die Video­platt­form YouTube muss das Verfolgen von Raub­kopie­rern höchst­wahr­schein­lich nicht durch die Heraus­gabe von Nutzer­daten wie E-Mail-Adresse, Tele­fon­nummer oder IP-Adresse ermög­lichen. Das zeich­nete sich heute in einer Verhand­lung des Bundes­gerichts­hofs (BGH) in Karls­ruhe ab. Das Urteil soll in den nächsten Wochen oder Monaten verkündet werden. (Az. I ZR 153/17)

Geklagt hat der Film­ver­leiher Constantin. Er will Scha­den­ersatz von drei Nutzern, die 2013 und 2014 die Kino­filme "Parker" und "Scary Movie 5" bei YouTube einge­stellt hatten. Dort wurden sie tausend­fach abge­rufen. Aber die Verant­wort­lichen verbergen sich hinter Deck­namen. Und anders als in Internet-Tausch­börsen hinter­lassen Nutzer auf Platt­formen wie YouTube nicht sichtbar ihre IP-Adresse.

Vorschrift im Urhe­ber­recht noch von 1990

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Eine 1990 ins noch ältere Urhe­ber­rechts­gesetz einge­fügte Vorschrift verpflichtet den Betreiber aber nur zur Heraus­gabe von "Namen und Anschrift". Auch die zugrun­delie­gende EU-Richt­linie spricht ledig­lich von "Namen und Adressen". Das hilft Film­firmen wie Constantin wenig.

Die BGH-Richter sind eigent­lich der Meinung, dass damit heut­zutage auch E-Mail-Adressen und sogar Tele­fon­num­mern gemeint sein könnten - schließ­lich schreiben sich die Leute übers Smart­phone auch Nach­richten. Das hat der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH), dem sie den Fall vorge­legt hatten, aber inzwi­schen ausge­schlossen. Damit ist der Ausgang vorge­zeichnet. Der Senat sei an das gebunden, was der Gesetz­geber gewollt habe, sagte der Vorsit­zende Richter Thomas Koch.

Der Anwalt von Constantin kriti­sierte, damit laufe der Auskunfts­anspruch ins Leere. YouTube kenne weder die echten Namen noch die Anschriften. Der Anwalt von YouTube entgeg­nete, das Problem komme gar nicht mehr vor, seit die Platt­form das System "Content ID" einsetze. Das ist eine speziell entwi­ckelte Soft­ware, die über­prüft, ob hoch­gela­dene Videos mit geschützten Werken über­ein­stimmen.

Beim Handy­kauf und beim Abschluss von Fest­netz-, Mobil­funk- oder DSL-Verträgen gibt es aller­hand zu beachten. In Meldungen und Ratge­bern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hinter­grund-Infos, um als Verbrau­cher gut infor­miert zu sein.

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