EuGH-Urteil

YouTube muss bei illegalem Upload Post­anschrift rausgeben

Wenn YouTube von ille­galen Uploads erfährt, muss es auf Anfor­de­rung die Adresse des Urhe­ber­rechts­ver­let­zers heraus­geben. Aber welche Adresse ist gemeint? Die E-Mail-Adresse offenbar nicht.
Von dpa /

EuGH-Urteil zu illegalen Uploads bei YouTube EuGH-Urteil zu illegalen Uploads bei YouTube
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Online-Platt­formen wie YouTube müssen nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) nicht die E-Mail-Adressen oder Tele­fon­num­mern von Nutzern heraus­geben, die dort illegal Filme hoch­ge­laden haben.

Der Begriff der Adresse im EU-Recht beziehe sich ledig­lich auf die Post­an­schrift, urteilten die Luxem­burger Richter heute (Rechts­sache C-264/19).

Klage der Firma Constantin Film Verleih erfolglos

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Hinter­grund ist eine Klage der Firma Constantin Film Verleih gegen Googles Video­platt­form YouTube. Dort hatten Nutzer die Filme "Parker" und "Scary Movie 5", an denen Constantin Film die Nutzungs­rechte für Deutsch­land hat, illegal hoch­ge­laden. Constantin Film verlangte deshalb, dass YouTube und Google die E-Mail-Adressen, Tele­fon­num­mern und IP-Adressen der Nutzer heraus­rü­cken müsse.

Da Google und YouTube sich weigerten, klagte Constantin Film sich durch mehrere Instanzen bis vor den Bundes­ge­richtshof. Dieser wollte schließ­lich vom EuGH wissen, ob der Begriff Adressen, wie er in der entspre­chenden EU-Richt­linie zur Durch­set­zung der Rechte des geis­tigen Eigen­tums steht, auch die E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Tele­fon­num­mern der Nutzer umfasst.

Die Luxem­burger Richter entschieden nun, dass Gerichte nach EU-Recht nicht dazu verpflichtet seien, die Heraus­gabe dieser Infor­ma­tionen anzu­ordnen. Aller­dings hätten die EU-Staaten die Möglich­keit, Rech­te­inha­bern einen weiter gehenden Auskunfts­an­spruch einzu­räumen. Dabei müssten jedoch unter anderem ein ange­mes­senes Gleich­ge­wicht betrof­fener Grund­rechte gewähr­leistet und der Grund­satz der Verhält­nis­mä­ßig­keit gewahrt bleiben.

Nach Ansicht von YouTube schafft das EuGH-Urteil recht­liche Klar­heit, wie ein Spre­cher sagte. Google und YouTube verpflich­teten sich dazu, sowohl Urhe­ber­rechte als auch die Privat­sphäre der Nutzer und ihrer Daten zu schützen.

Platt­formen wie YouTube sollen weit­ge­hend ohne Upload-Filter auskommen. Das geht aus dem jüngsten Geset­zes­ent­wurf des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums hervor.

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