Upload-Filter

YouTube: Politik will Upload-Filter weitgehend vermeiden

Platt­formen wie YouTube sollen weit­ge­hend ohne Upload-Filter auskommen. Das geht aus dem jüngsten Geset­zes­ent­wurf des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums vor.
Von dpa /

Vor über einem Jahr demonstrierten viele Menschen gegen den Artikel 13 Vor über einem Jahr demonstrierten viele Menschen gegen den Artikel 13
Bild: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Bei der Umset­zung des neuen euro­päi­schen Urhe­ber­rechts in Deutsch­land sollen Platt­formen wie YouTube weit­ge­hend ohne die umstrit­tenen Upload-Filter auskommen. Das sieht der jüngste Geset­zes­ent­wurf aus dem Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium vor.

"Wir konkre­ti­sieren die Vorgaben der Richt­linie und fügen neue, inno­va­tive Elemente hinzu", erklärte Bundes­jus­tiz­mi­nis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) in Berlin. "Upload-Filter werden dadurch weithin über­flüssig." Man werde auch der Gefahr des "Over­blo­cking", also des über­mä­ßigen Sper­rens von Inhalten, begegnen.

Die Copy­right-Reform soll das Urhe­ber­recht ans digi­tale Zeit­alter anpassen

Vor über einem Jahr demonstrierten viele Menschen gegen den Artikel 13 Vor über einem Jahr demonstrierten viele Menschen gegen den Artikel 13
Bild: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Die euro­päi­sche Urhe­ber­rechts­richt­linie war vor gut einem Jahr verab­schiedet worden und muss nun in natio­nales Recht umge­setzt werden. Die Copy­right-Reform soll das veral­tete Urhe­ber­recht ans digi­tale Zeit­alter anpassen und Urhe­bern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergü­tung sichern.

Der Verab­schie­dung war heftiger Protest voraus­ge­gangen, vorwie­gend von jungen Menschen. Umstritten waren vor allem Artikel 13 (im endgül­tigen Text Artikel 17) und die Upload-Filter. Dabei handelt es sich um Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hoch­laden erkennen und aussor­tieren. Vor der entschei­denden Abstim­mung des Euro­pa­par­la­ments gingen Zehn­tau­sende gegen das Vorhaben auf die Straße, sie konnten sich mit ihren Vorstel­lungen aber nicht durch­setzen.

CDU, CSU und SPD hatten im Koali­ti­ons­ver­trag 2018 Upload-Filter noch als "unver­hält­nis­mäßig" abge­lehnt, sich dann aber auf EU-Ebene der Richt­linie nicht in den Weg gestellt. Im Proto­koll zu der Richt­linie wurde aber bereits erklärt, Ziel müsse es sein, das Instru­ment der Upload-Filter "weit­ge­hend unnötig" zu machen.

Rechte der Krea­tiven stärken

Der Entwurf des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums sieht nun vor, dass Nutzer ausdrück­lich eine Erlaubnis erhalten, geschützte Inhalte zu parodieren oder nach­zu­ahmen, um die Meinungs-, Kunst- und Kommu­ni­ka­ti­ons­frei­heit zu wahren. Werden hoch­ge­la­dene Inhalte als Kari­katur, Parodie oder Pastiche - also als Nach­ah­mung - gekenn­zeichnet, sollen sie nicht blockiert werden dürfen.

Außerdem sieht der Geset­zes­ent­wurf eine Baga­tell­grenze von 20 Sekunden Ton oder Video, 1000 Zeichen Text oder die vergleichs­weise geringe Daten­menge von 250 KB bei Fotos und Grafiken vor. Auch hier wären Upload-Filter bei einer nicht kommer­zi­ellen Nutzung außen vor.

Gleich­zeitig will das Justiz­mi­nis­te­rium die Rechte der Krea­tiven stärken und die Rech­te­inhaber fair an den Erlösen der Platt­formen betei­ligen. Bei Inhalten, die exklusiv auf Bezahl-Platt­formen vermarktet werden sollen, werde aber ein unli­zen­zierter Upload durch Nutzer nicht geduldet.

"Hier müssen die Platt­formen wirk­same Mecha­nismen vorsehen, um solche Rechts­ver­let­zungen zu verhin­dern. Dabei will das Minis­te­rium Start-ups und Kleinst-Platt­formen mit einem Jahres­um­satz von weniger als einer Million Euro von den Verpflich­tungen ausnehmen.

Wer soziale Netz­werke nutzt, kommt an Face­book kaum vorbei. Das Bundes­kar­tellamt will verhin­dern, dass das Unter­nehmen seine Markt­macht beim Sammeln von Daten ausnutzt. Unter­stüt­zung kommt vom Bundes­ge­richtshof. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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