Datenschutzbeauftragte: WhatsApp an Schulen ist rechtswidrig
Wenn Lehrer für Schüler WhatsApp-Gruppen anlegen, sei das rechtswidrig, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte.
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Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat
sich gegen die Nutzung des Chatdienstes Whatsapp an Schulen gestellt.
Wenn Lehrer für Schüler WhatsApp-Gruppen etwa für Hausaufgaben oder
zu schulischen Veranstaltungen bildeten, sei das rechtswidrig, sagte
Smoltczyk bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2016
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.
Der US-Dienst sei unsicher und entspreche nicht europäischen Datenschutzstandards. Voraussetzung für eine Teilnahme an WhatsApp-Gruppen sei die Einwilligung der Betroffenen. "Das setzt aber die Kenntnis aller Gefahren voraus und die Freiheit, auch nein sagen zu können." Dies sei im konkreten Zusammenhang aber nicht gegeben. Die Beauftragte empfiehlt andere Messenger-Dienste.
Wenn Lehrer für Schüler WhatsApp-Gruppen anlegen, sei das rechtswidrig, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte.
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Auch beim Schutz von Gesundheitsdaten sieht Smoltczyk "starken
Verbesserungsbedarf". "Es fehlen Regelungen für den Datenfluss
zwischen den Behörden." Zum Beispiel hätten IT-Beschäftigte Zugang zu
sensiblen Daten - etwa über Krankheitsbilder oder meldepflichtige
Erkrankungen. Das sei aber nicht erlaubt, weil diese Personen nicht
der Schweigepflicht unterliegen. "Auch der technische Schutz lässt
oft zu wünschen übrig", so Smoltczyk. Das Krebsregister
Berlin-Brandenburg sei ohne sichere IT-Infrastruktur eröffnet worden.