Volksverhetzung per WhatsApp-Status wird bestraft
Urteil zu Volksverhetzung im WhatsApp-Status
picture alliance / Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Wer in seinen Status des
Messengerdienstes WhatsApp Bilder oder Videos mit volksverhetzendem
Inhalt einstellt, kann dafür bestraft werden.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor, das 750 Euro Geldstrafe (75 Tagessätze) gegen einen Mann verhängt hat (Urteil vom 6.1.2022, Az. 907 Ds 6 111 Js 250180/19). Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte dieser im Jahr 2019 ein knapp eineinhalbminütiges Video in seinen WhatsApp-Status hochgeladen, das Filmsequenzen aus der Zeit des Nationalsozialismus enthielt und zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt habe. Unter anderem seien auch der Hitlergruß, ein Hakenkreuz und Hakenkreuzflaggen zu sehen gewesen.
Strafbares Verbreiten von Inhalten per Status
Urteil zu Volksverhetzung im WhatsApp-Status
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Das Video sei mindestens 24 Stunden für alle sichtbar gewesen, die
die damalige Handynummer des Angeklagten auf einem WhatsApp-fähigen
Gerät gespeichert hatten. Da der Mann alleine auf seinem Handy 229 Kontakte hatte, ging das Gericht davon aus, dass das Video einem "für
den Angeklagten nicht kontrollierbaren Personenkreis von mindestens
75 Personen zugänglich gemacht wurde". Darin liege dann ein
strafbares Verbreiten solcher Inhalte.
Wer eine Status-Meldung direkt in WhatsApp verfasst, muss derzeit noch auf umständliche Weise die gewünschten Kontakte auswählen. Demnächst gibt es einen Schnellzugriff.