Strafe

Volksverhetzung per WhatsApp-Status wird bestraft

Zählt es schon als Volks­ver­het­zung, wenn man die hetze­rischen Inhalte einfach für 24 Stunden in seinen WhatsApp-Status stellt? Ja, urteilte ein Gericht - der Täter muss 750 Euro Geld­strafe bezahlen.
Von dpa /

Urteil zu Volksverhetzung im WhatsApp-Status Urteil zu Volksverhetzung im WhatsApp-Status
picture alliance / Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Wer in seinen Status des Messen­ger­dienstes WhatsApp Bilder oder Videos mit volks­ver­het­zendem Inhalt einstellt, kann dafür bestraft werden.

Das geht aus einem Urteil des Amts­gerichts Frank­furt hervor, das 750 Euro Geld­strafe (75 Tages­sätze) gegen einen Mann verhängt hat (Urteil vom 6.1.2022, Az. 907 Ds 6 111 Js 250180/19). Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte dieser im Jahr 2019 ein knapp einein­halb­minü­tiges Video in seinen WhatsApp-Status hoch­geladen, das Film­sequenzen aus der Zeit des Natio­nal­sozia­lismus enthielt und zum Hass gegen die jüdi­sche Bevöl­kerung aufge­sta­chelt habe. Unter anderem seien auch der Hitler­gruß, ein Haken­kreuz und Haken­kreuz­flaggen zu sehen gewesen.

Straf­bares Verbreiten von Inhalten per Status

Urteil zu Volksverhetzung im WhatsApp-Status Urteil zu Volksverhetzung im WhatsApp-Status
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Das Video sei mindes­tens 24 Stunden für alle sichtbar gewesen, die die dama­lige Handy­nummer des Ange­klagten auf einem WhatsApp-fähigen Gerät gespei­chert hatten. Da der Mann alleine auf seinem Handy 229 Kontakte hatte, ging das Gericht davon aus, dass das Video einem "für den Ange­klagten nicht kontrol­lier­baren Perso­nen­kreis von mindes­tens 75 Personen zugäng­lich gemacht wurde". Darin liege dann ein straf­bares Verbreiten solcher Inhalte.

Wer eine Status-Meldung direkt in WhatsApp verfasst, muss derzeit noch auf umständ­liche Weise die gewünschten Kontakte auswählen. Demnächst gibt es einen Schnell­zugriff.

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