Unwirksam

Urteil: Vodafone-Forderung für "vergessene" Router zu hoch

Wer seinen Vertrag bei Voda­fone beendet und vergisst seinen Router zurück­zuschi­cken, wurde sehr hoch zur Kasse gebeten. Die Geschichte ging vor Gericht. So geht das nicht, urteilten die Richter.
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Landgerichte: Kosten für nicht zurückgegebene Router sind überhöht Landgerichte: Kosten für nicht zurückgegebene Router sind überhöht
Bild: Vodafone
Das Land­gericht Düssel­dorf (Urteil vom 03.02.2021, 12 0 83/20) und das Land­gericht München I (Urteil vom 24.02.2021 12 O 7213/20) haben der Voda­fone GmbH (haupt­säch­lich DSL) aber auch der Voda­fone Deutsch­land GmbH (Kabel-Fest­netz) in vom Rechts­anwalt Dr. Matthias Böse (Neuss) juris­tisch beglei­teten Klage­ver­fahren der Verbrau­cher­zen­trale NRW die Verwen­dung diverser Klau­seln unter­sagt, die Kunden insbe­son­dere bei versäumter Rück­gabe von Leih­geräten (Router, Modem, TV-Box) unan­gemessen benach­tei­ligen. Die Entschei­dungen sind noch nicht rechts­kräftig.

Die Leih­geräte-Falle

Landgerichte: Kosten für nicht zurückgegebene Router sind überhöht Landgerichte: Kosten für nicht zurückgegebene Router sind überhöht
Bild: Vodafone
Wie auch viele andere TK-Unter­nehmen, sind die Unter­nehmen der Voda­fone-Gruppe dazu über­gegangen, Kunden im Rahmen des Inter­net­anschlusses Miet- oder Leih­geräte für den Inter­net­anschluss zu liefern. Diese Geräte müssen nach Vertrags­ende zurück­gegeben werden. Dieses Vertrags­ende liegt in der Regel frühes­tens nach 24 Monaten vor, bei Verlän­gerung von Verträgen können aber auch 36, 48 oder noch mehr Monate vergangen sein. Geschieht das nicht, so sahen die AGB teils happige Kosten vor.

Ohne vorhe­rige Frist­set­zung / Mahnung möchte Voda­fone ein nicht (recht­zeitig) zurück­geschicktes Endgerät berechnen. Die „verein­barte Pauschale“ war durchaus happig: Für eine Fritzbox-Modell 6490 z.B. wurden 160 Euro aufge­rufen, teilt der Anwalt mit und findet: "Für ein im Jahr 2016 vorge­stelltes Gerät, was teils erst nach Jahren zurück­gegeben wird, ein stolzer Preis." Eine Fritzbox 7590 mit einer unver­bind­lichen Preis­emp­feh­lung von 269 Euro (plus MwSt.) wollte Voda­fone gar 249,90 Euro erhalten. In Anbe­tracht des Umstands, dass Scha­dens­ersatz ledig­lich netto verlangt werden dürfte, ein gutes Geschäft, selbst wenn Voda­fone die Boxen zum UVP einge­kauft hätte. Auch wurden teils Geräte sehr ungenau bezeichnet, so war nur die Rede von einem „Kabel­router“, der mit 100 Euro ange­setzt werden sollte.

Zudem hat sich die Voda­fone Deutsch­land GmbH das Recht einge­räumt, bei Mängeln ihren Kunden Gebraucht­geräte im Austausch zur Verfü­gung zustellen.

Verbrau­cher­beschwerden: Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen mischt sich ein

Aufgrund von gehäuften Beschwerden betrof­fener Verbrau­cher hat die Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen unter Leitung von Wolf­gang Schuld­zinski, Vorstand der Verbrau­cher­zen­trale NRW, die beiden Unter­nehmen wegen diverser rechts­wid­riger Klau­seln abge­mahnt und, nachdem keine umfas­sende Unter­las­sungs­erklä­rung abge­geben wurde, den Anwalt Dr. Böse gebeten, sie gericht­lich zu vertreten.

Entschei­dungen der Gerichte

Die Gerichte in München und Düssel­dorf sind sich einig: So geht das nicht. Einer­seits seien die Scha­den­pau­schalen gem. § 309 Nr 5 lit a) BGB unwirksam, "da sie den regel­mäßig entste­henden Schaden deut­lich über­steigen". Zudem würde das Frist­set­zungs-/Mahnungs­erfor­dernis entgegen § 309 Nr. 4 BGB und damit rechts­widrig abbe­dingen, indem Voda­fone ohne weiteres zur Nach­berech­nung berech­tigt ist.

Die Beschrän­kung der Nacher­fül­lung mit Gebraucht­geräten ist bei anfangs gelie­ferten Neuge­räten aufgrund einer unan­gemes­senen Benach­tei­ligung gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB unwirksam.

Ein Fazit des Anwalts

Die Entschei­dungen seien, wenn auch noch nicht rechts­kräftig, für Verbrau­cher sehr hilf­reich. Gerade nach lang­jäh­rigen Vertrags­ver­hält­nissen gerät die Frage, ob Endge­räte zurück­geschickt werden müssen, schnell in Verges­sen­heit. Sollten die Entschei­dungen der Gericht Bestand haben, so wäre diese Sorge in Zukunft unbe­gründet: Ohne vorhe­rige Auffor­derung gibt es dann keine Rech­nung.

Verbrau­cher, die bereits eine Scha­den­pau­schale gezahlt haben, können diese mit guten Erfolgs­aus­sichten nun zurück­for­dern und ihre Endge­räte an Voda­fone zurück­senden.

Auch in Fällen, in denen keine Rück­gabe möglich ist (z.B. wenn die Endge­räte stark beschä­digt wurden) dürfte der Weg frei sein, um Forde­rungen Voda­fone zumin­dest der Höhe nach entge­gen­zutreten und bishe­rige Zahlungen teil­weise zurück­zuver­langen. Ein Grund, warum hier mit Altge­räten unter Berück­sich­tigung der Umsatz­steuer bis zu 100 Prozent Aufschlag (Gebraucht­preise der Fritz Box 6490 von unter­neh­meri­schen Verkäu­fern bei eBay) gewonnen werden soll, ist nicht ersicht­lich.

Auch in Voda­fone-Shops kann ein Voda­fone Kunde Dinge erleben, die nicht zum Vorteil des Kunden sind. teltarif.de konnte helfen.

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