Auto-Kamera

Datenschutzverstoß? Streit um Auto-Videokamera vor Gericht

Dürfen Auto­fahrer das Verkehr­geschehen per Kamera aufnehmen? Das baye­rische Landesamt für Datenschut­zaufsicht sagt "nein", weil eine "heim­liche Video­über­wachung" nicht zulässig sei. Jetzt soll ein Gericht entscheiden.
Von dpa / Marie-Anne Winter

Auto-Kameras werden immer beliebter - aber ist ihr Einsatz überhaupt zulässig? Auto-Kameras werden immer beliebter - aber ist ihr Einsatz überhaupt zulässig?
Bild: dpa
Sie zeichnen den Verkehr durch die Wind­schutz­scheibe lückenlos auf und liefern bei Unfällen viel­leicht den entschei­denden Beweis. Außerdem können sie unter Umständen auch einma­lige Ereig­nisse doku­men­tieren - die zum Teil spek­taku­lären Videos, die es vom Meteo­riten-Absturz über Tschel­jabinsk gegeben hat, stammten zum großen Teil von Cock­pit­kameras aus privaten Fahr­zeugen, die in Russ­land weit verbreitet sind. Und auch hier­zulande instal­lieren immer mehr Auto­halter derar­tige Kameras in ihren Fahr­zeuge. Den Daten­schüt­zern sind Kameras in Autos aber ein Dorn im Auge. Nun soll ein Gericht klären, ob die Kameras gegen das Gesetz verstoßen.

Auto-Kameras werden immer beliebter - aber ist ihr Einsatz überhaupt zulässig? Auto-Kameras werden immer beliebter - aber ist ihr Einsatz überhaupt zulässig?
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Ein Streit um den Einsatz einer Auto-Video­kamera wird am Dienstag (12. August) in Ansbach vor Gericht. Das örtliche Verwal­tungs­gericht muss dabei entscheiden, ob ein Anwalt aus Mittel­franken weiterhin das Verkehrs­geschehen vor seinem Auto mit einer soge­nannten Dashcam aufnehmen darf. Das baye­rische Landesamt für Daten­schutz­auf­sicht hatte dem Mann den Einsatz der Kamera verboten, weil es darin einen Verstoß gegen den Daten­schutz sieht.

Die Behörde begründet das Verbot damit, eine solche Form der perma­nenten Video­über­wachung sei ein erheb­licher Eingriff in die Rechte der Betrof­fenen, wenn diese dazu keinen Anlass gegeben haben, sondern unbe­tei­ligt sind. Hinzu komme, dass die von der Kamera aufge­nom­menen Menschen in der Regel die Aufnahmen gar nicht bemerkten. Eine "heim­liche Video­über­wachung" aber verbiete das Bundes­daten­schutz­gesetz, argu­men­tiert das Landesamt.

Recht­liches Neuland

Der klagende Auto­fahrer betont dagegen, die Aufnahmen würden nur im Falle eines Unfalls zu Beweis­zwe­cken verwendet. Andern­falls würden die Bilder wieder gelöscht. Zudem seien auf den Video­auf­nahmen weder Passanten noch Auto­kenn­zei­chen zu iden­tifi­zieren. Die Aufnahmen würden nur verwendet, wenn er in verkehrs­recht­liche Strei­tig­keiten verwi­ckelt werde. In dem Fall sei er auch berech­tigt, den Film den zustän­digen Stellen zur Verfü­gung zu stellen.

Das Gericht hat nach Angaben des Kammer­vor­sit­zenden Alex­ander Walk zunächst einen Tag für das Verfahren einge­plant. "Da wir uns auf Neuland bewegen, können wir noch nicht absehen, wie groß der Bera­tungs­auf­wand sein wird", sagte der Richter. Das Gericht sei bestrebt, noch am selben Tag zu einer Entschei­dung zu kommen. Da aber erst die Prozess­betei­ligten infor­miert werden müssten, sei noch unklar, ob das Urteil noch am selben Tag veröf­fent­licht wird.

Soge­nannte Dash­cams - benannt nach dem "Dash" (Arma­turen­brett), auf denen die Video­kameras häufig montiert sind - sind beson­ders bei russi­schen Auto­fah­rern beliebt, die sich damit vor provo­zierten Unfällen schützen wollen. In Deutsch­land wurden die Kameras im Februar 2013 bekannt, als Dash­cams Bilder des Meteo­riten­ein­schlags im russi­schen Tschel­jabinsk mitschnitten. Die Video­auf­nahmen der Kameras landen auf einer Spei­cher­karte, auf einem Computer kann man sich die Aufnahmen anschauen. Da es bisher kaum gericht­liche Entschei­dungen zur Nutzung von Dash­cams gibt, ist ihr Einsatz recht­lich umstritten.

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