Datenschutzverstoß? Streit um Auto-Videokamera vor Gericht
Auto-Kameras werden immer beliebter - aber ist ihr Einsatz überhaupt zulässig?
Bild: dpa
Sie zeichnen den Verkehr durch die Windschutzscheibe lückenlos auf
und liefern bei Unfällen vielleicht den entscheidenden Beweis. Außerdem können sie unter Umständen
auch einmalige Ereignisse dokumentieren - die zum Teil spektakulären Videos, die es vom Meteoriten-Absturz über Tscheljabinsk gegeben hat, stammten zum großen Teil von Cockpitkameras aus privaten Fahrzeugen,
die in Russland weit verbreitet sind. Und auch hierzulande installieren immer mehr Autohalter derartige Kameras in ihren Fahrzeuge. Den
Datenschützern sind Kameras in Autos aber ein Dorn im Auge. Nun soll
ein Gericht klären, ob die Kameras gegen das Gesetz verstoßen.
Auto-Kameras werden immer beliebter - aber ist ihr Einsatz überhaupt zulässig?
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Ein Streit um den Einsatz einer Auto-Videokamera wird am Dienstag (12. August) in Ansbach vor Gericht. Das örtliche
Verwaltungsgericht muss dabei entscheiden, ob ein Anwalt aus
Mittelfranken weiterhin das Verkehrsgeschehen vor seinem Auto mit
einer sogenannten Dashcam aufnehmen darf. Das bayerische Landesamt
für Datenschutzaufsicht hatte dem Mann den Einsatz der Kamera
verboten, weil es darin einen Verstoß gegen den Datenschutz sieht.
Die Behörde begründet das Verbot damit, eine solche Form der permanenten Videoüberwachung sei ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Betroffenen, wenn diese dazu keinen Anlass gegeben haben, sondern unbeteiligt sind. Hinzu komme, dass die von der Kamera aufgenommenen Menschen in der Regel die Aufnahmen gar nicht bemerkten. Eine "heimliche Videoüberwachung" aber verbiete das Bundesdatenschutzgesetz, argumentiert das Landesamt.
Rechtliches Neuland
Der klagende Autofahrer betont dagegen, die Aufnahmen würden nur im Falle eines Unfalls zu Beweiszwecken verwendet. Andernfalls würden die Bilder wieder gelöscht. Zudem seien auf den Videoaufnahmen weder Passanten noch Autokennzeichen zu identifizieren. Die Aufnahmen würden nur verwendet, wenn er in verkehrsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werde. In dem Fall sei er auch berechtigt, den Film den zuständigen Stellen zur Verfügung zu stellen.
Das Gericht hat nach Angaben des Kammervorsitzenden Alexander Walk zunächst einen Tag für das Verfahren eingeplant. "Da wir uns auf Neuland bewegen, können wir noch nicht absehen, wie groß der Beratungsaufwand sein wird", sagte der Richter. Das Gericht sei bestrebt, noch am selben Tag zu einer Entscheidung zu kommen. Da aber erst die Prozessbeteiligten informiert werden müssten, sei noch unklar, ob das Urteil noch am selben Tag veröffentlicht wird.
Sogenannte Dashcams - benannt nach dem "Dash" (Armaturenbrett), auf denen die Videokameras häufig montiert sind - sind besonders bei russischen Autofahrern beliebt, die sich damit vor provozierten Unfällen schützen wollen. In Deutschland wurden die Kameras im Februar 2013 bekannt, als Dashcams Bilder des Meteoriteneinschlags im russischen Tscheljabinsk mitschnitten. Die Videoaufnahmen der Kameras landen auf einer Speicherkarte, auf einem Computer kann man sich die Aufnahmen anschauen. Da es bisher kaum gerichtliche Entscheidungen zur Nutzung von Dashcams gibt, ist ihr Einsatz rechtlich umstritten.