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Verkauf von Unlock-Code für Handy mit SIM-Lock ist strafbar

Urteil: Unlock-Codes sind "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis"
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Verkauf von Unlock-Codes für Handy mit SIM-Lock ist strafbar Verkauf von Unlock-Codes für Handy mit SIM-Lock ist strafbar
Bild: teltarif.de
Der Verkauf von Unlock-Codes für ein Handy mit SIM-Lock ist strafbar, entschied das Amtsgericht Heidelberg. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um einen "Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen".

Den beiden Rechtsanwälten Jens Ferner [Link entfernt] und Christian Solmecke liegt das betreffende Urteil vor. Schon früher gab es Gerichtsurteile, die den Verkauf von Unlock-Codes als strafbar eingestuft hatten. Allerdings ging es damals eher um die technische Seite der Geschichte: Meist stuften die Gerichte den Vorgang als "Datenveränderung" im Sinne des Paragrafen 303a des Strafgesetzbuches ein. Dort heißt es "Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg geht nun aber in eine andere Richtung.

Unlock-Codes sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) befasst sich in Paragraf 17 mit dem "Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen". Der komplette Paragraf ist hier nachzulesen. Obwohl das Gericht anscheinend keine näheren Ausführungen dazu gemacht hat, stufte es Unlock-Codes zum Entsperren von SIM-Lock-Handys als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ein. Es bestehe hinsichtlich der Unlock-Codes ein Geheimhaltungswille und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Rechtsanwalt Jens Ferner wirft allerdings die Frage auf, ob überhaupt ein einzelner Rechteinhaber ausgemacht werden kann, "wenn etwa der Code durch den Handyhersteller bzw. die Handysoftware erzeugt wird und kein von dem Vertragsanbieter frei gewählter Code ist."

Das Gericht hat die "Offenkundigkeit" von Unlock-Codes verneint. Die Möglichkeit, dass man - mit Hilfe welcher Tricks auch immer - den Unlock-Code errechnen könnte, hat das Gericht wohl nicht berücksichtigt. Das Amtsgericht behauptet laut den Experten im Urteil einfach, dass ein Errechnen unmöglich sei.

Laut den vorliegenden Informationen ließ das Gericht auch das Argument nicht gelten, dass die Unlock-Codes zum Teil im Internet frei verfügbar sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil dagegen Berufung eingelegt wurde. Als Strafe hatte das Gericht 120 Tagessätze für jeden einzelnen Fall des Verkaufs festgelegt, wobei die Höhe des Tagessatzes nicht mitgeteilt wurde. Die Rechtsexperten mahnen bezüglich Kauf oder Verkauf derartiger Unlock-Codes nach wie vor zur Vorsicht - nach den bisherigen Urteilen könne man sich sowohl als Käufer als auch als Verkäufer strafbar machen.

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