Führungswechsel

Chef-Wechsel bei Kabel Deutschland nach Vodafone-Übernahme

Bei Kabel Deutschland gibt es nach der Übernahme durch Vodafone einen Führungswechsel. Zudem wurde ein Beherrschungs- und Gewinn­abführungs­vertrag geschlossen.
Von Paulina Heinze mit Material von dpa

Dr. Manuel Cubero Dr. Manuel Cubero übernimmt die Nachfolge
als Vorstands­vorsitzender.
Bild: dpa
Nach der Übernahme durch Vodafone bekommt Kabel Deutschland zum Frühjahr 2014 einen neuen Chef. Der amtierende Vorstands­vorsitzende Adrian von Hammerstein werde sein Amt zum 31. März auf eigenen Wunsch nieder­legen und den Weg für seinen derzeitigen Stell­vertreter Manuel Cubero freimachen, teilte der Kabel­netz­betreiber heute mit. Es sei der richtige Zeitpunkt für eine reibungslose Stab­übergabe, sagte von Hammerstein. Cuberos Posten als Chief Operating Officer übernimmt Gerhard Mack, der damit neu in den Vorstand aufrückt und seinen derzeitigen Posten als Direktor des Technical Operations Bereichs zum April abgibt.

Dr. Manuel Cubero Dr. Manuel Cubero übernimmt die Nachfolge
als Vorstands­vorsitzender.
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"Wir bedauern die Entscheidung von Herrn von Hammerstein sehr. Die unter seiner Leitung umgesetzte erfolgreiche Wachstums­geschichte von Kabel Deutschland gilt es entschlossen fortzu­setzen", äußerte sich Jens Schulte-Bockum, Mitglied des Aufsichts­rates und CEO von Vodafone Deutschland, zum Ausscheiden von Adrian von Hammerstein. "Mit Manuel Cubero kommt ein erfahrener Manager an die Spitze, der in seinen bisherigen Positionen bereits wesentlich zur Entwicklung des Unternehmens beigetragen hat und in der Branche hohes Ansehen genießt."

Beherrschungs- und Gewinn­abführungs­vertrag geschlossen

Vodafone und Kabel Deutschland Logo Nach Übernahme: Adrian von Hammerstein tritt zurück
Bild: dpa
Im Oktober dieses Jahres erlangte der britische Mobil­funkan­bieter 76,57 Prozent der Anteile von Deut­schlands größtem Kabel­netz­betreiber. Vodafone geht bei der Umsetzung der milliarden­schweren Über­nahme von Kabel Deutschland in die End­phase. Heute haben beide Parteien einen Beherrschungs- und Gewinn­abfüh­rungs­vertrag geschlossen. Der Vertrag bedürfe noch der Zustimmung der außer­ordentlichen Haupt­versammlung von Kabel Deutschland, die für den 13. Februar geplant ist. Die Kabel-Minderheits­aktionäre sollen eine Barab­findung in Höhe von 84,53 Euro je Aktie erhalten. Der Beherrschungs- und Gewinn­abführungs­vertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichs­zahlung für die außen­stehenden Aktionäre in Höhe von 3,77 Euro je Aktie vor.

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