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teltarif hilft: 1&1 wollte Geld von einem Toten

Eine Verkettung unglücklicher Umstände wurde zum Problemfall für eine Witwe
Von Marc Kessler

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es neben der emotionalen Belastung und Trauer um den Verlust meist auch zahlreiche bürokratische Dinge zu regeln. Dazu zählen auch laufenden Verträge mit Telekommunikations-Anbietern. Barbara C. aus dem hessischen Büdingen erlebte mit dem Westerwälder DSL-Anbieter 1&1 allerdings eine kleine Odyssee nach dem unerwarteten Tod ihres Mannes, der als niedergelassener Arzt gearbeitet hatte.

Doch zunächst zur Vorgeschichte: Ehemann Peter C. hatte zusammen mit seiner Frau zwei DSL-Verträge bei 1&1 abgeschlossen. Ein Vertrag lief direkt auf Frau C. an der Privatadresse, der andere auf ihren Mann an der Praxisadresse. Nachdem Peter C. im vergangenen Jahr plötzlich verstorben war, sandte seine Frau eine Kündigung samt Sterbeurkunde an 1&1 und bat um die sofortige Auflösung des Vertrages. Und tatsächlich: Wenige Tager später schaltete 1&1 die Leitung ab und stellte die Leistung ein.

Inkassodienst: Zahlen Sie freiwillig?

Nun hörte Barbara C. lange nichts mehr von dem Unternehmen - bis zum August dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt flatterte ihr ein Schreiben des Bayerischen Inkasso-Dienstes (BID) in den Briefkasten. Dort teilte man unserer Leserin mit, man sei von der 1&1 Internet AG Das Inkasso-Schreiben Freundliche Worte des Inkasso-Dienstes...
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Foto: teltarif.de
mit dem Einzug einer Forderung in Höhe von 141,47 Euro beauftragt. Weiter hieß es unmissverständlich: "Laut Mitteilung des Amtsgerichts Büdingen sind Sie einer von insgesamt vier Erben. (...) Bitte erklären Sie bis zum 21.08.2009, ob und inwieweit freiwillig Zahlungsbereitschaft besteht. Nach fruchtlosem Fristablauf müssen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden."

Barbara C. war völlig konsterniert, hatte sie von 1&1 doch keinerlei Post mehr erhalten, keinerlei Mahnung oder Ähnliches. Hilfesuchend wand sie sich nun an die teltarif-Redaktion. Wir kontaktierten 1&1 - und wie sich nun herausstellte, handelte es sich in diesem Fall um eine Verkettung unglücklicher Umstände, an denen 1&1 nicht zuletzt aufgrund automatisch ablaufender Prozesse relativ unschuldig war.

Verkettung unglücklicher Umstände führte zum Problem

Arbeiten wir den Fall chronologisch auf: Nachdem 1&1 die Leistungen eingestellt und Barbara C. nichts mehr von dem Unternehmen aus Montabaur gehört hatte, löste sie einige Wochen später das Konto ihres Mannes auf. Von diesem wollte 1&1 allerdings noch die letzte Rechnung des gekündigten Anschlusses abbuchen. Und diese wiederum hatte Barbara C. nicht mehr erreicht, da im 1&1-System als Rechnungsadresse die Anschrift der mittlerweile nicht mehr existenten Arztpraxis ihres Mannes angegeben war. Zwar hatte unsere Leserin die Kündigung mit den Vertragsdaten ihres Mannes von ihrer Privatadresse aus geschrieben, Rechnungen und später auch Mahnungen von 1&1 gingen jedoch weiter an die nicht mehr existierende Adresse der Praxis.

Da weder Rechnungen noch Mahnungen zugestellt werden konnten und mangels Wissen auch niemand mehr bezahlte, gab 1&1 den Vorgang schließlich automatisch an den Inkasso-Dienst ab. Diesem war die Privatadresse von Barbara C. allerdings wieder nicht bekannt, so dass er zunächst ein Adressermittlungsverfahren startete, über das Amtsgericht die Erben von Peter C. herausfand und diese (alle vier) mit der 1&1-Forderung konfrontierte.

Glücklicher Ausgang: Keine Forderungen mehr, kein Inkasso

Durch unsere Recherche konnte die Angelegenheit schließlich aufgeklärt werden. 1&1 zeigte sich sehr kulant, stornierte sämtliche offenen Forderungen und beendete das Inkassoverfahren. Zusätzlich entschuldigte man sich bei unserer Leserin für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Barbara C. ist erleichtert, dass die Angelegenheit nun endlich beendet ist. "Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Hilfe", schrieb sie uns nach der erfolgreichen Klärung.

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