Streit

Keine Einigung auf EU-Rechtsrahmen für Telekommarkt

Streit um Internetsperren für Urheberrechtssünder
Von dpa / Ralf Trautmann

Im EU-Parlament ist eine Einigung über einen neuen Rechtsrahmen für den Telekommarkt gescheitert. Wegen eines Streits um Internetsperren für Urheberrechts-Sünder heute in Straßburg muss das Paket in den Vermittlungsausschuss im Herbst von dem neugewählten Parlament weiterberaten werden. Auf Forderung von Grünen und Liberalen wurde die Bestimmung aus der ersten Lesung wiederaufgenommen, nach der eine Internetsperre nur mit richterlicher Anordnung durchgeführt werden kann. Frankreich hatte gefordert, Internet-Nutzern nach dreimaligem illegalen Downloaden den Zugang zum World Wide Web auch ohne Gerichtsbeschluss zu sperren.

"Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden", sagte der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro in Straßburg. Die Vorsitzende des zuständigen Industrieausschusses, Angelika Niebler (CSU), nannte diese Forderung überzogen. In dem zwischen EU-Parlament und Ministerrat ausgehaltenen Kompromiss sollte es den Mitgliedsländern überlassen bleiben, wie sie mit Internetsperren umgehen. Danach hätte sowohl die französische Vorstellung als auch deutsche Verfahren, das eine richterliche Anordnung vorsieht, umgesetzt werden können.

Die Ablehnung des Kompromisses nannte Niebler einen Rückschlag für den Aufbau der Breitbandnetze in Europa. "Der neue Rechtsrahmen verzögert sich und das geht auf die Kappe der Grünen und Liberalen". In dem Paket enthalten sind auch Regeln für den fairen Wettbewerb, die den Zugang zu den Breitbandnetzen etwa der Deutschen Telekom regeln. Vorgesehen ist zudem eine Stärkung der Rechte der Nutzer von Internetdiensten.

Weitere Artikel zum Thema europaweite TK-Regulierung