EU

EU verabschiedet Telekom-Paket (aktualisiert)

Internetzugang darf nicht ohne Gerichtsbeschluss gesperrt werden
Von dpa / Marc Kessler

Die Europäische Union hat die Weichen für einen neuen Rechtsrahmen für die Telekommunikationsmärkte gestellt. Die 27 EU- Botschafter haben einem Kompromiss der zuständigen Unterhändler der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments zum umstrittenen Telekompaket zugestimmt, wie es am heute in Brüssel aus Diplomatenkreisen hieß.

Damit herrsche grundsätzlich Einigkeit, dass der neue Rechtsrahmen für den EU-Telekommunikationsmarkt vom Parlament nächste Woche in zweiter Lesung beschlossen werden könne. Auch der EU-Ministerrat - das Gremium der EU-Staaten - muss dem Gesetzespaket noch zustimmen, was nach dem grünen Licht der Botschafter aber nur noch eine Formsache gilt.

Das Telekompaket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den Telekomsektor schaffen. Es besteht aus mehreren Richtlinien. Darunter sind Bestimmungen zum Urheberrechtsschutz oder Vorgaben über die Verteilung freiwerdender Frequenzen, wenn der Rundfunk von analog auf digital umgestellt wird. Außerdem wird die bestehende Gruppe der nationalen Regulierer formal zu einer neuen europäischen Agentur umgebaut (Body of European Regulators for Electronic Communications / Berec).

Deutsche Telekom bekommt keine "Regulierungsferien" für ihr VDSL-Netz

Für Deutschland besonders wichtig ist ein neues Geschäftsmodell, das eine "Risikoteilung" zwischen den Ex-Monopolisten wie der Deutschen Telekom oder der spanischen Telefónica und kleineren Anbietern ermöglicht. Großinvestoren sollen so ihre Konkurrenten über langfristige Verträge oder Mindestabnahmemengen am Risiko beteiligen können. Diese können von günstigeren Konditionen profitieren. EU- Experten betonen, dass es bislang in der Branche, aber auch seitens der EU-Kommission Unsicherheiten gegeben habe, ob diese Risikoteilung wettbewerbsrechtlich möglich ist.

Das Telekompaket erlaubt dies nun explizit, schreibt aber vor, dass die Deutsche Telekom nach Investitionen in teure Glasfasernetze andere Diensteanbieter nicht von der Nutzung ausschließen oder benachteiligen darf. "Wer Geld in die Hand nimmt, soll davon profitieren dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass neue Märkte zementiert werden sollen", sagte die Vorsitzende des zuständigen Industrieausschusses des Europaparlaments, Angelika Niebler (CSU).

Frankreich kann sich mit Forderung nach schneller Sperrung nicht durchsetzen

Am Dienstagabend hatten sich Vertreter der tschechischen EU- Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments in einem letzten Streitpunkt geeinigt. Dem Kompromiss zufolge dürfen die Rechte von Internetnutzern nur in Ausnahmefällen beschnitten werden. Die Meinungs- und Informationsfreiheit schütze grundsätzlich auch Internet-Nutzer, die illegal Inhalte auf ihre Festplatte laden, sagten Diplomaten. Maßnahmen müssten durch ein unabhängiges Tribunal angeordnet werden.

Frankreich konnte sich damit mit einer von Nichtregierungsorganisationen scharf kritisierten Forderung nicht durchsetzen. Paris hatte gefordert, Internet-Nutzern nach dreimaligem illegalen Downloaden den Zugang zum World Wide Web ohne Gerichtsbeschluss sperren zu dürfen. Der Weg für die Verabschiedung des umstrittenen EU-Telekom-Pakets ist Verhandlungskreisen zufolge frei. Vertreter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments hätten sich in einem letzten Streitpunkt geeinigt, hieß es in Brüssel aus dem Europaparlament. Offensichtlich konnte sich Frankreich mit einer von Nichtregierungsorganisationen scharf kritisierten Forderung nicht durchsetzen.

Dem Kompromiss zufolge dürften die Rechte von Internet-Nutzern nur in Ausnahmefällen beschnitten werden. Die Meinungs- und Informationsfreiheit schütze grundsätzlich auch Internetnutzer, die illegal Inhalte auf ihre Festplatte laden. Maßnahmen müssten durch ein unabhängiges Tribunal angeordnet werden, hieß es. Paris hatte gefordert, Internet-Nutzern nach dreimaligem illegalen Downloaden den Zugang zum World Wide Web ohne Gerichtsbeschluss sperren zu dürfen.

Das Europaparlament und die zuständigen EU-Minister müssen dem Gesetzespaket noch zustimmen. Das Telekompaket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den Telekomsektor schaffen. Es besteht aus mehreren Richtlinien. Darunter sind auch Bestimmungen zum Urheberrechtsschutz oder Vorgaben über die Verteilung freiwerdender Frequenzen, wenn der Rundfunk von analog auf digital umgestellt wird.

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