Prozess

Warner Bros. Discovery: Fusion vor US-Bundesgericht

Für Warner Bros. Disco­very könnte es aufgrund irre­füh­render Aussagen zur Fusion heikel werden. Nun hat sich der Gene­ral­staats­anwalt von Ohio einge­schaltet und bean­tragt, zwei betrof­fene Pensi­ons­fonds als Haupt­kläger zu benennen.
Von Björn König

Der Gene­ral­staats­anwalt von Ohio hat bei einem US-Bundes­gericht bean­tragt, dass zwei Pensi­ons­fonds des Staates im Namen mehrerer Aktio­näre als Haupt­kläger in der geplanten Sammel­klage gegen Warner Bros. Disco­very (WBD) und zwei seiner Führungs­kräfte ernannt werden. In einer Erklä­rung dieser Woche sagte das Büro von Gene­ral­staats­anwalt Dave Yost, angeb­lich irre­füh­rende Infor­mationen von WBD-Führungs­kräften vor und nach der Fusion des Unter­neh­mens mit WarnerMedia hätten dazu geführt, dass der Pensi­ons­fonds für öffent­liche Ange­stellte von Ohio und der Pensi­ons­fonds für staat­liche Lehrer mehr als 25 Millionen US-Dollar verloren hätten.

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Foto: Andy Chow/Ohio Statehouse Ohios Generalstaatsanwalt Dave Yost knöpft sich Warner Bros. Discovery vor
Foto: Andy Chow/Ohio Statehouse
Im Mittel­punkt des Verfah­rens steht neben CEO David Zaslav auch Finanz­chef Gunnar Wieden­fels. Der Topma­nager war in der Vergan­gen­heit in vergleich­barer Funk­tion für ProSiebenSat.1 tätig, bevor er zu Disco­very Commu­nica­tions wech­selte. Nach dem Zusam­men­schluss von Warner Media und Disco­very wech­selte Wieden­fels als CFO in das fusio­nierte Unter­nehmen.

Ursprüng­lich hatte der selbst betrof­fene Polizei-Pensi­ons­fonds von Illi­nois im September das ganze Verfahren ins Rollen gebracht. In der Klage wurde behauptet, Zaslav und Wieden­fels hätten Infor­mationen über den Zustand des WarnerMedia-Geschäfts zurück­gehalten, um eine Geneh­migung für die Fusion zu erhalten. Unter anderem sollen Führungs­kräfte von Disco­very über Infor­mationen verfügen, die darauf hindeuten, dass WarnerMedia – welche sich im Besitz von AT&T befand – in unpro­duk­tive und schei­ternde Unter­nehmen inves­tiert und die Abon­nen­ten­zahlen für seinen Strea­ming-Dienst HBO Max um etwa 10 Millionen Kunden über­höht darge­stellt hatte.

Konse­quenzen für laufendes Geschäft

Der zustän­dige Richter dürfte sich genauen Einblick in alle Unter­lagen zum Angebot an die Aktio­näre verschaffen. Neben mögli­chen persön­lichen Konse­quenzen wäre in einem solchen Verfahren auch die Rück­abwick­lung der Fusion vorstellbar. Gene­rell haben die USA unter Präsi­dent Joe Biden in Sachen Kartell­recht (Anti­trust) einen deut­lich schär­feren Kurs als noch unter Donald Trump einge­schlagen.

Vor allem links­gerich­tete US-Sena­toren wie Elizabeth Warren oder Bernie Sanders blicken mit erheb­licher Skepsis auf Zusam­men­schlüsse großer US-Medi­enkon­zerne aber auch anderen Unter­nehmen wie Amazon. Immer wieder kamen in den vergan­genen Jahren zum Beispiel Forde­rungen auf, Amazon zu zerschlagen und das Strea­ming-Geschäft um Prime Video abzu­spalten.

Strea­ming in Gefahr?

Zumin­dest im Augen­blick deutet nichts darauf hin, dass ein Zusam­men­schluss der Strea­ming-Platt­formen HBO Max und Disco­very+ aufgrund des laufenden Verfah­rens in Gefahr ist. Zumal dieser das Ziel hatte, durch Syner­gien Schulden abzu­bauen und das eigene Geschäft global besser skalieren zu können. Sollte aller­dings vor Gericht der Worst Case eintreten, wären WBDs globale Strea­ming-Pläne mehr oder weniger passé.

Kartell­recht­liche Verfahren ziehen sich auch in den USA über lange Zeit hin, dementspre­chend wäre nicht mit einer baldigen Entschei­dung zu rechnen. Dass Zaslav und Wieden­fels aller­dings völlig unbe­schadet aus einem Verfahren hervor­gehen ist unwahr­schein­lich, da hier vor allem mehrere insti­tutio­nelle Inves­toren betroffen sind. Dass sich zudem der Gene­ral­staats­anwalt eines Bundes­staates einschaltet, ist alles andere als ein gutes Zeichen.

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