Telefonspam

Bundesnetzagentur sperrt dubiose Senioren-Info-Services

Zwei Münchner Nummern wegen rechtswidriger Telefonwerbung abgeschaltet
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Bundesnetzagentur schaltet Telefonspam-Nummern ab Bundesnetzagentur schaltet Telefonspam-Nummern ab
Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat rückwirkend ab dem 9. Juni gegenüber der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung ausgesprochen. Insbesondere Senioren hatten unverlangte Werbeanrufe und anschließend einen Vertrag erhalten.

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Die SIS Senioren Info Services GmbH hatte hauptsächlich ältere Bürger unverlangt angerufen, und zwar von den Münchner Telefonnummern 089-54319404 und 089-54319405 aus. Die Rufnummern wurden bei den Anrufempfängern angezeigt. Nach dem Abheben ertönte eine Bandansage, mit der ein telefonischer Auskunfts- und Recherchedienstes für ältere Menschen beworben wurde. Nach dem Ende der Bandansage wurden die Angerufenen aufgefordert, "ja" zu sagen, wenn sie den Dienst buchen wollten. Doch auch Personen, die den Service nicht wünschten, erhielten eine schriftliche Bestätigung des Abonnements.

Abrechnung erfolgte automatisch über die Telefonrechnung

Der Haken bei der Sache bestand darin, dass der Dienst nicht per Rechnung oder Bankeinzug beglichen, sondern direkt über die Telefonrechnung abgerechnet wurde. Monatlich wurden 9,95 Euro kassiert. Auf der Rechnung der Telekom Deutschland war der Service unter der Produkt-ID 67721 aufgeführt.

Die Bundesnetzagentur hat nicht nur die beiden betreffenden Rufnummern abgeschaltet, sondern auch gleichzeitig ein Rechnungslegungsverbot für die Dienste der SIS Senioren Info Services GmbH ausgesprochen. Dies bedeutet, dass alle unter der genannten Produkt-ID oder mit den beiden Münchner Nummern verbundenen Dienste nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Sollten auf Telefonrechnungen die entsprechenden Services noch auftauchen oder nach einem Widerspruch ein Schreiben von einem Inkassounternehmen eintreffen, müssen diese Kosten nicht mehr beglichen werden.

Hat der Telefonkunde in der Vergangenheit bereits für die Leistungen der SIS Senioren Info Services bezahlt, ist die Sachlage etwas anders: Die Bundesnetzagentur empfiehlt Betroffenen in diesem Fall, sich an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale zu wenden, um die bereits geleisteten Zahlungen zurückzufordern. In der Vergangenheit sei es mitunter vorgekommen, dass gesperrte Firmen ihre Dienste nach dem Verbot durch die Bundesnetzagentur unter anderen Telefonnummern oder Produkt-IDs wieder angeboten hätten. Die Bundesnetzagentur bittet in diesem Fall um eine Mitteilung an rufnummernmissbrauch@bnetza.de oder telefonisch unter der Nummer 0291-9955206.

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