Fax-Spam: BNetzA forciert Sperre ausländischer Nummern
Faxgerät (Symbolbild)
Bild: dpa
Die Bundesnetzagentur kämpft weiterhin gegen das Phänomen des Fax-Spam und klemmt manche Rufnummern sogar präventiv ab. Vor einigen Tagen war es wieder so weit: Nach einem Hinweis von teltarif.de konnte die BNetzA eine entsprechende Rufnummer abschalten:
In obiger Angelegenheit komme ich auf Ihre Beschwerde über unerlaubte Faxwerbung der Firma Caremedical zurück. Aufgrund Ihrer Angaben sowie weiterer gleichlautender Beschwerden habe ich ein Verwaltungsverfahren durchgeführt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass angeordnet wurde, die auf dem Spam-Fax angegebenen Rufnummern abzuschalten. Die Abschaltung wurde mir von dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet waren, inzwischen bestätigt.
Bemühungen, ausländische Nummern zu sperren
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So weit die Fax-Spammer auf ihren Spam-Faxen deutsche Rufnummern angeben, ist die BNetzA für die Bearbeitung zuständig und kann auch eine Sperre veranlassen. Gibt das Unternehmen allerdings eine ausländische Rufnummer an, war es lange Zeit so, dass der Behörde die Hände gebunden waren. Doch diese Zeiten sind offenbar vorbei, wie uns die BNetzA ausführlich mitteilt. Es handelte sich um ein Unternehmen, das auf dem Spam-Fax Blitzerschutz-Vorrichtungen für Autofahrer anpries:
Mit Ihrer Beschwerde wenden Sie sich gegen eine bzw. mehrere ausländische Rufnummern. Nach Ihren Angaben werden Sie durch unaufgeforderte Faxwerbung belästigt. Im Text des Werbefaxes werden ausländische Rufnummern als Kontaktrufnummern angegeben. Erlauben Sie mir zunächst ein paar allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Bundesnetzagentur:Abschließend wies uns die Behörde darauf hin, dass Verbraucher sich auch an die zuständige Regulierungsbehörde im Ausland wenden können. Auf der Internetseite der BNetzA finden Verbraucher mit einem Klick auf "Bundesnetzagentur" und dann "Internationales und Europa" eine Liste mit Kontaktdaten der entsprechenden internationalen Einrichtungen.Die Bundesnetzagentur verfolgt Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Unabdingbar ist dabei gemäß § 67 Telekommunikationsgesetz (TKG) eine rechtsmissbräuchliche Rufnummernnutzung. Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann insbesondere bei Verstößen gegen das TKG selbst, aber auch bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), vorliegen.
Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen stellen in der Regel einen Verstoß gegen § 7 UWG dar. Der Spam-Begriff umfasst Fax-Spam, E-Mail-Spam, SMS-Spam und Telefon-Spam. Jedoch ermöglichen die Vorschriften des TKG der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Tätigwerden bei rechtswidrig genutzten Rufnummern des nationalen Nummernraums. Diese Rufnummern sind zuvor durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Nummernverwaltung zugeteilt worden. Im Falle der gesicherten Kenntnis des Rechtsverstoßes kann die Bundesnetzagentur sodann unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen.
Die Vorschriften des TKG ermöglichen der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Tätigwerden bei rechtswidrig genutzten Rufnummern des nationalen Nummernraums. Deutsche Rufnummern sind zuvor durch die deutsche Nummernverwaltung zugeteilt worden und können in Deutschland abgeschaltet werden. Bei Verstößen mit Auslandsrufnummern ist eine solche Abschaltung nicht möglich, da kein Zugriff auf das ausländische Netz besteht. Ausländische Rufnummern werden durch die staatlichen Stellen der jeweiligen Länder nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen vergeben und entzogen.
Um trotzdem deutsche Verbraucher und Endkunden zu schützen, ist die Bundesnetzagentur dazu übergegangen, in geeigneten Fällen Schutzmaßnahmen in den deutschen Netzen (Transitnetzen) anzuordnen. Aufgrund des massiven Anstiegs der Beschwerden über Auslandsrufnummern hat die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Musterverfahrens für das deutsche Hoheitsgebiet die Sperrung eingehender sowie ausgehender Verbindungen einiger Auslandsrufnummern, die auf unverlangten Werbefaxen als Kontaktrufnummern angegeben waren, angeordnet. Vorausgegangen war eine Untersuchung, ob eine solche Anordnung technisch umsetzbar ist. Die Mehrheit der Netzbetreiber ist in der Lage, sowohl die eingehenden Verbindungen von bestimmten ausländischen Rufnummern als auch deren Erreichbarkeit zu unterbinden.
Bei einem entsprechend hohen Beschwerdeaufkommen und gravierenden Verstößen ergreift die Bundesnetzagentur im Einzelfall weiterhin derartige Maßnahmen. Sofern in dem von Ihnen angezeigten Fall Maßnahmen eingeleitet werden, erhalten Sie hierüber eine gesonderte Mitteilung.
Geeignete Spam-Fälle mit der Bewerbung von ausländischen Rufnummern meldet die Bundesnetzagentur im Übrigen regelmäßig der ITU, der UN-Agentur für Informations- und Kommunikationsdienste.
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