Zwangsbeitrag

Neues Rechtsgutachten stützt Gegner des Rundfunkbeitrags

Am Wochenende Protestkundgebungen in deutschen Städten
Von Marie-Anne Winter

Ausschnitt aus dem Demo-Aufruf gegen den Rundfunkbeitrag von gez-boykott.de Ausschnitt aus dem Demo-Aufruf gegen den Rundfunkbeitrag von gez-boykott.de
Bild: gez-boykott.de/
Seit Anfang dieses Jahres gibt es statt der bisherigen GEZ-Gebühr den Rundfunkbeitrag. Doch die pauschale Abgabe, die alle Haushalte unabhängig von ihrem tatsächlichen Nutzungsverhalten leisten müssen, hat nicht nur Freunde. Die Gegner des neuen Modells schließen sich zusammen und äußern ihren Protest nicht nur im Internet, sondern auch auf der Straße: Für den morgigen Samstag sind in 13 Städten Kundgebungen gegen die Haushaltsabgabe geplant. Die größte soll in Köln stattfinden, wo sich der Sitz des Westdeutschen Rundfunks (WDR) befindet.

Über 125 000 Bürger unterstützen bereits die Online-Petition zur Abschaffung der "Zwangsfinanzierung" von ARD, ZDF und Deutschlandradio. "Ab 2013 wird jeder Haushalt gezwungen, eine Rundfunkabgabe zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob man öffentlich-rechtliches Programm bezieht oder überhaupt ein Empfangsgerät besitzt. Dies gleicht einer Steuer, die nach dem Grundgesetz aus guten Gründen verboten ist", heißt es in der Begründung der Petition, die auf eine Initiative des Gebührengegners Patrick Samborski zurückgeht.

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erhalten laut Handelsblatt jährlich mehr als 7,5 Milliarden Euro aus den Kassen der Bürger. Die Anstalten betreiben 22 Fernsehsender, 67 Radios und zahlreiche Online-Angebote. Kritisiert wird auch, dass die Angebote für jüngere Nutzer unattraktiv seien, bei den Zuschauern von ARD und ZDF betrage das Durchschnittsalter 60 Jahre. Bei den dritten Programmen sei das Publikum sogar noch älter.

Wichtig ist der fristgerechte Widerspruch

Ausschnitt aus dem Demo-Aufruf gegen den Rundfunkbeitrag von gez-boykott.de Ausschnitt aus dem Demo-Aufruf gegen den Rundfunkbeitrag von gez-boykott.de
Bild: gez-boykott.de/
Wie das Handelsblatt außerdem berichtet, bekommen die Gegner nun Unterstützung durch ein Gutachten des Wirtschaftsjuristen Thomas Koblenzer. Der Düsseldorfer Rechtsprofessor halte den neuen Rundfunkbeitrag für Haushalte für verfassungswidrig. Sein Fazit: "Der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer einzustufen." Deshalb könne eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur über eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes und der ausdrücklichen Ermächtigung zum Erlass einer Rundfunksteuer erreicht werden. Denn nach geltender Rechtslage sei die Erhebung einer Rundfunksteuer nicht zulässig.

"Für deren Erhebung besteht weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Artikel 105 ff. Grundgesetz", erläutert Koblenzer. Dies führe dazu, dass der Rundfunkbeitrag "formell verfassungswidrig" sei. Der Wirtschaftsjurist sehe daher gute Chancen, dass sich die Bürger gegen die Zwangsgebühr erfolgreich wehren könnten. Koblenzer habe nun vor, eine Interessensgemeinschaft zu gründen, damit es jedem möglich sei, auf unkomplizierte Weise Widerspruch einzulegen.

Koblenzer rät Betroffenen, bei der Rundfunkanstalt schriftlich binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Denn erst nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren stünde der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Durch eine Anfechtungsklage könne der Betroffene dann die Aufhebung des Beitragsbescheids begehren. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestünde dann die Möglichkeit Berufung einzulegen. Und nach einem Urteil in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht könne der Betroffene Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Würde der Anfechtungsklage stattgegeben, würden Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid aufgehoben und damit unwirksam. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags sei somit ohne Rechtsgrund erfolgt und der Betroffene könne den bereits gezahlten Rundfunkbeitrag zurück fordern.

Das Handelsblatt zitiert den Wirtschaftsjuristen wie folgt: "Im Ergebnis muss der Betroffene auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen und bei Ablehnung Anfechtungsklage erheben. Eine bloße Zahlung unter Vorbehalt stellt dabei keinen Widerspruch dar."

Mehr zum Thema Rundfunkbeitrag