BREKO: 10 MBit/s akzeptables Minimum
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält 10 MBit/s als Mindeststandard für "angemessen".
Logo: BREKO, Foto: M-Net, Montage: teltarif.de
Am Mittwoch hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen ersten Vorschlag für die Mindestanforderungen an einen Internetzugang im Rahmen der Ausgestaltung des Rechts auf schnelles Internet veröffentlicht. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält den Vorschlag der BNetzA für "angemessen", die Mindestanforderungen für einen Internetzugang auf 10 MBit/s im Download, 1,3 MBit/s im Upload und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden festzulegen.
Laut einem zeitgleich von der BNetzA veröffentlichten Sachverständigengutachten ermögliche ein solcher Anschluss die Nutzung aller gesetzlich und EU-rechtlich festgelegten Internetdienste wie E-Mail, Online-Banking, Videokonferenzen und VPN.
Zu hoch angesetzte Mindestanforderungen, so die Gutachter, könnten zu der unerwünschten Nebenwirkung führen, dass der Glasfaserausbau insgesamt gebremst werde, weil knappe Planungs- und Baukapazitäten jetzt erst zur Erfüllung des Rechts auf schnelles Internet eingesetzt würden, anstatt wie bisher den effizienten eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze voranzutreiben.
BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers erklärt das genauer: „Zwar stehen wir dem Universaldienst nach wie vor kritisch gegenüber, halten den Vorschlag der Bundesnetzagentur zu den Anforderungen an die Internetversorgung aller Haushalte in Deutschland aber insgesamt für angemessen, denn auf dieser Grundlage kann es gelingen, das mit dem neuen Telekommunikationsgesetz eingeführte Recht auf schnelles Internet zu gewährleisten, ohne die inzwischen stark zunehmende Dynamik des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus zu bremsen.“
10 MBit/s sind das Minimum
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält 10 MBit/s als Mindeststandard für "angemessen".
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Wichtig sei aus Sicht des BREKO, dass die Mindestanforderungen nicht als Zielmarke der Internetversorgung in Deutschland missverstanden werden. "10 MBit/s sind das Minimum, das überall in Deutschland zur Verfügung stehen sollte." Dennoch muss das übergeordnete Ziel bleiben, eine flächendeckende Versorgung mit deutlich leistungsfähigeren, zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen zu erreichen – wie es auch die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorsieht.
Positiv zu bewerten sei, dass die von der BNetzA vorgeschlagenen Mindestanforderungen technisch auch durch eine Satellitenverbindung realisiert werden könnten. Damit könne sichergestellt werden, dass die Umsetzung des im neuen Telekommunikationsgesetz enthaltenen „Rechts auf schnelles Internet“ keine Planungs- und Baukapazitäten aus dem laufenden Ausbau der Glasfasernetze abziehe. Satellitengestützte Internetverbindungen eignen sich aus Kapazitätsgründen zwar nicht für eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen, wie eine Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen im Auftrag des BREKO in diesem Jahr ergab.
Für die zeitnahe Versorgung einzelner entlegener Haushalte stellen sie jedoch eine gute Alternative zu leitungsgebundenen Anschlüssen dar.
Je nach Art der Satellitenverbindung sind hohe Pingzeiten zu erwarten (etwa mit Konnect), bei Starlink sind hohe Einstands- und monatliche Preise zu zahlen (Starlink Startpreis 499 Euro plus 99 Euro pro Monat).
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Die umständliche Marktabfrage, ob und wo es "Bedarf" gibt, kostet nur unnötig Zeit. Es muss jetzt einfach flächendeckend das Land ausgebaut werden. Wenn dort schon Anbieter aktiv sind, die teilweise aber nicht flächendeckend ausgebaut haben, sind die mit ins Boot zu holen, beispielsweise, indem ein Unternehmen den Komplett-Ausbau übernimmt und den Bestandsanbietern passende Einkaufspreise macht, damit sie die neue Technik auch verlustfrei den Bestands- und Nachbarkunden (die noch nichts Passendes hatten) schnell bereitstellen kann.
Es ist einfach frustrierend, wenn in "geförderten" Ausbaugebieten die eine Straßenseite schnellste Glasfaser bekommt, die andere Seite aber nicht, weil die nicht gefördert werden darf. Die neue Bundesregierung sollte den historisch gewachsenen Genehmigungs-Dschungel im Baurecht in Lichtgeschwindigkeit ausmisten. Dann könnte das sogar was werden.