Verbraucherschutz

Langsames Internet: Messverfahren soll einfacher werden

Was tun, wenn das Surfen im Internet wesent­lich lang­samer klappt als der Vertrag es verspricht? Der Nach­weis ist schwierig. NRW will sich bei der Verbrau­cher­schutz­minis­ter­kon­ferenz dafür einsetzen, dass Nutzer einfa­cher ihr Geld zurück­erhalten.
Von dpa /

Nord­rhein-West­falen will ein trans­parentes Mess­ver­fahren, damit Verbrau­cher sich recht­lich besser wehren können, wenn das Internet viel lang­samer ist als der Vertrag verspricht. Dafür will sich die nord­rhein-west­fäli­sche Ressort­chefin Silke Gorißen (CDU) bei der dies­jäh­rigen Verbrau­cher­schutz­minis­ter­kon­ferenz in Konstanz stark­machen.

Verbrau­cher­rechte stärken

"Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher haben ein Recht darauf, das Internet mit dem Tempo nutzen zu können, mit dem der Anbieter geworben hat", sagte sie der Deut­schen Presse-Agentur in Düssel­dorf. "Wir wollen daher die Rechte der Verbrau­cher stärken, damit sie einfa­cher ihr Geld zurück­erhalten können, wenn die Inter­net­geschwin­dig­keit zu langsam ist." Am Freitag wollen die Minister nach zwei­tägigen Bera­tungen einer umfang­rei­chen Tages­ord­nung unter dem Vorsitz Baden-Würt­tem­bergs ihre Ergeb­nisse vorstellen. NRW-Verbraucherministerin Silke Gorißen (CDU) NRW-Verbraucherministerin Silke Gorißen (CDU)
Bild: picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Nach aktu­ellen Plänen der Bundes­netz­agentur müsste ein enormer Aufwand betrieben werden, um dem Inter­net­anbieter die mangelnde Geschwin­dig­keit nach­zuweisen, kriti­sierte Gorißen. "Es kann nicht sein, dass ein berufs­tätiger Mensch im Grunde genommen fünf Tage Urlaub nehmen muss, um zu belegen, dass er zu langsam im Internet unter­wegs ist und nur so aus dem Vertrag kommt oder weniger bezahlen muss", betonte sie. "Bei einem so unver­hält­nis­mäßigen Aufwand exis­tieren die Verbrau­cher­rechte nur auf dem Papier."

Stadt vs. Land

Inak­zep­tabel sei zudem, dass Verbrau­cher im länd­lichen Raum ein gerin­geres Inter­net­tempo als vertrags­gemäß akzep­tieren müssten als in städ­tischen Berei­chen. "Für über die Hälfte der Menschen in Nord­rhein-West­falen ist der länd­liche Raum Lebens­mit­tel­punkt. Wer hier spart, setzt völlig falsche Schwer­punkte", mahnte Gorißen.

IT-Basis­schutz über den gesamten Geräte-Lebens­zyklus

Darüber hinaus liegen ein IT-Basis­schutz für Hard- und Soft­ware sowie eine Stär­kung der Verbrau­cher­rechte beim Laden von E-Autos der nord­rhein-west­fäli­schen Ressort­chefin beson­ders am Herzen. "Wer ein Handy, einen Fern­seher oder ein elek­tro­nisches Türschloss für sein Smart-Home-System erwerben möchte, will damit verbunden auch die Verläss­lich­keit einkaufen, dass das neue Gerät dank IT-Basis­schutz schon beim ersten Einschalten auf die höchste Daten­schutz-Stufe gestellt ist", argu­men­tierte sie.

Digi­tale Endge­räte seien von Herstel­lern und Anbie­tern so zu entwi­ckeln, dass ein hohes IT-Sicher­heits­niveau vorein­gestellt sei und über den Lebens­zyklus der Geräte auch aktuell gehalten werden könne. Sicher­heits-Updates müssten lang­fristig und für jeder­mann einfach instal­lierbar sein.

Daher solle der Bund bei den anste­henden Bera­tungen auf euro­päi­scher Ebene über das so genannte Gesetz zur Cyber­resi­lienz darauf dringen, die Verbrau­cher­inter­essen stärker zu berück­sich­tigen. Die Frage der Lang­lebig­keit von Gütern mit digi­talen Elementen, etwa im Bereich der smarten Haus­technik, sei trans­parent und rechts­sicher zu defi­nieren.

Böse Über­raschung an E-Lade­säulen

Auch beim Laden von E-Autos sieht Gorißen Defi­zite bei den Verbrau­cher­rechten. Wer mit dem E-Auto unter­wegs sei und einen Lade­stopp an einer öffent­lich zugäng­lichen Lade­säule einlege, könne eine böse Über­raschung erleben: Oftmals seien die Kosten dort deut­lich höher als an der Wallbox daheim und leider nicht immer von vorn­herein absehbar.

"Zu einer modernen und zukunfts­fähigen Lade­infra­struktur gehört, dass Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher ihr Elektro-Auto jeder­zeit und überall unkom­pli­ziert zu nach­voll­zieh­baren Preisen aufladen können - ganz ohne Tarif­dschungel", erklärte Gorißen. "Wir brau­chen auch für das Aufladen von E-Fahr­zeugen eine Markt­trans­parenz­stelle, die einen einfa­chen Preis­ver­gleich ermög­licht." Dies würde dazu beitragen, den Menschen den Umstieg auf ein E-Auto zu leich­tern. Bislang fehle es an umfas­senden Infor­mationen über tages­aktu­elle Preise beim spon­tanen Laden an öffent­lich zugäng­lichen Lade­punkten. Zudem sollte es ermög­licht werden, an allen Lade­säulen mit gängigen Debit- und Kredit­karten zu zahlen.

In einem Ratgeber lesen Sie Tipps zum Thema: So fordern Sie Ihr Recht als Verbrau­cher ein.

Mehr zum Thema Verbraucher