Langsames Internet: Messverfahren soll einfacher werden
Nordrhein-Westfalen will ein transparentes Messverfahren, damit Verbraucher sich rechtlich besser wehren können, wenn das Internet viel langsamer ist als der Vertrag verspricht. Dafür will sich die nordrhein-westfälische Ressortchefin Silke Gorißen (CDU) bei der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz starkmachen.
Verbraucherrechte stärken
"Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, das
Internet mit dem Tempo nutzen zu können, mit dem der Anbieter
geworben hat", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
"Wir wollen daher die Rechte der Verbraucher stärken, damit sie
einfacher ihr Geld zurückerhalten können, wenn die
Internetgeschwindigkeit zu langsam ist." Am Freitag wollen die
Minister nach zweitägigen Beratungen einer umfangreichen Tagesordnung
unter dem Vorsitz Baden-Württembergs ihre Ergebnisse vorstellen.
NRW-Verbraucherministerin Silke Gorißen (CDU)
Bild: picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Nach aktuellen Plänen der Bundesnetzagentur müsste ein enormer
Aufwand betrieben werden, um dem Internetanbieter die mangelnde
Geschwindigkeit nachzuweisen, kritisierte Gorißen. "Es kann nicht
sein, dass ein berufstätiger Mensch im Grunde genommen fünf Tage
Urlaub nehmen muss, um zu belegen, dass er zu langsam im Internet
unterwegs ist und nur so aus dem Vertrag kommt oder weniger bezahlen
muss", betonte sie. "Bei einem so unverhältnismäßigen Aufwand
existieren die Verbraucherrechte nur auf dem Papier."
Stadt vs. Land
Inakzeptabel sei zudem, dass Verbraucher im ländlichen Raum ein geringeres Internettempo als vertragsgemäß akzeptieren müssten als in städtischen Bereichen. "Für über die Hälfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist der ländliche Raum Lebensmittelpunkt. Wer hier spart, setzt völlig falsche Schwerpunkte", mahnte Gorißen.
IT-Basisschutz über den gesamten Geräte-Lebenszyklus
Darüber hinaus liegen ein IT-Basisschutz für Hard- und Software sowie eine Stärkung der Verbraucherrechte beim Laden von E-Autos der nordrhein-westfälischen Ressortchefin besonders am Herzen. "Wer ein Handy, einen Fernseher oder ein elektronisches Türschloss für sein Smart-Home-System erwerben möchte, will damit verbunden auch die Verlässlichkeit einkaufen, dass das neue Gerät dank IT-Basisschutz schon beim ersten Einschalten auf die höchste Datenschutz-Stufe gestellt ist", argumentierte sie.
Digitale Endgeräte seien von Herstellern und Anbietern so zu entwickeln, dass ein hohes IT-Sicherheitsniveau voreingestellt sei und über den Lebenszyklus der Geräte auch aktuell gehalten werden könne. Sicherheits-Updates müssten langfristig und für jedermann einfach installierbar sein.
Daher solle der Bund bei den anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene über das so genannte Gesetz zur Cyberresilienz darauf dringen, die Verbraucherinteressen stärker zu berücksichtigen. Die Frage der Langlebigkeit von Gütern mit digitalen Elementen, etwa im Bereich der smarten Haustechnik, sei transparent und rechtssicher zu definieren.
Böse Überraschung an E-Ladesäulen
Auch beim Laden von E-Autos sieht Gorißen Defizite bei den Verbraucherrechten. Wer mit dem E-Auto unterwegs sei und einen Ladestopp an einer öffentlich zugänglichen Ladesäule einlege, könne eine böse Überraschung erleben: Oftmals seien die Kosten dort deutlich höher als an der Wallbox daheim und leider nicht immer von vornherein absehbar.
"Zu einer modernen und zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur gehört, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Elektro-Auto jederzeit und überall unkompliziert zu nachvollziehbaren Preisen aufladen können - ganz ohne Tarifdschungel", erklärte Gorißen. "Wir brauchen auch für das Aufladen von E-Fahrzeugen eine Markttransparenzstelle, die einen einfachen Preisvergleich ermöglicht." Dies würde dazu beitragen, den Menschen den Umstieg auf ein E-Auto zu leichtern. Bislang fehle es an umfassenden Informationen über tagesaktuelle Preise beim spontanen Laden an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Zudem sollte es ermöglicht werden, an allen Ladesäulen mit gängigen Debit- und Kreditkarten zu zahlen.
In einem Ratgeber lesen Sie Tipps zum Thema: So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein.