Handynutzung am Steuer: Was ist erlaubt und was nicht?
Die Handynutzung am Steuer kann schnell teuer werden. (Symbolfoto)
Foto: dpa
Wer Funktionen des Handys während der Autofahrt
am Steuer nutzen will, darf es dafür nicht in die Hand nehmen.
Ansonsten drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg,
erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Aktuell geht es beim
Verkehrsgerichtstag (25. bis 27. Januar) in Goslar unter anderem um
das Thema "Unfallursache Smartphone".
Was versteht der Gesetzgeber unter Nutzung?
Die Handynutzung am Steuer kann schnell teuer werden. (Symbolfoto)
Foto: dpa
Unter Nutzung versteht der Gesetzgeber jegliche Funktion von Handy
oder Smartphone. Dazu gehöre nicht nur das Telefonieren oder Tippen
von SMS, sondern beispielsweise auch das Ablesen der Uhr oder
Fotografieren, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Steckt das
Telefon in einer Halterung, darf der Fahrer es mit den Fingern
bedienen und mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Doch auch dann
darf der Fahrer durch das Handy nicht zu sehr ablenkt sein. Bei
stehendem Fahrzeug darf man es regulär nutzen. Aber: "Dann muss
unbedingt der Motor abgestellt sein."
Unfall kann teuer werden
Passiert ein Unfall aufgrund der Handynutzung hinter dem Steuer, kann eine Haftpflichtversicherung den Fahrer mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Mehrzahl der Verträge schließt diese Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zwar aus. "Doch Mietwagenverträge zum Beispiel in der Regel meist nicht", sagt der Anwalt. Die Kaskoversicherung kann die Leistung im Einzelfall sogar um 100 Prozent kürzen.
Welche Erfahrungen Polizisten mit Handy-Sündern machen, lesen Sie in einem weiteren Artikel.