Rechtslage

Handynutzung am Steuer: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Handynutzung am Steuer kann schnell teuer werden. Wer sich gesetzeskonform verhalten will, muss einiges beachten.
Von dpa / Paul Miot-Paschke

Die Handynutzung am Steuer kann schnell teuer werden. (Symbolfoto) Die Handynutzung am Steuer kann schnell teuer werden. (Symbolfoto)
Foto: dpa
Wer Funktionen des Handys während der Autofahrt am Steuer nutzen will, darf es dafür nicht in die Hand nehmen. Ansonsten drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Aktuell geht es beim Verkehrsgerichtstag (25. bis 27. Januar) in Goslar unter anderem um das Thema "Unfallursache Smartphone".

Was versteht der Gesetzgeber unter Nutzung?

Die Handynutzung am Steuer kann schnell teuer werden. (Symbolfoto) Die Handynutzung am Steuer kann schnell teuer werden. (Symbolfoto)
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Unter Nutzung versteht der Gesetzgeber jegliche Funktion von Handy oder Smartphone. Dazu gehöre nicht nur das Telefonieren oder Tippen von SMS, sondern beispielsweise auch das Ablesen der Uhr oder Fotografieren, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Steckt das Telefon in einer Halterung, darf der Fahrer es mit den Fingern bedienen und mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Doch auch dann darf der Fahrer durch das Handy nicht zu sehr ablenkt sein. Bei stehendem Fahrzeug darf man es regulär nutzen. Aber: "Dann muss unbedingt der Motor abgestellt sein."

Unfall kann teuer werden

Passiert ein Unfall aufgrund der Handynutzung hinter dem Steuer, kann eine Haftpflichtversicherung den Fahrer mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Mehrzahl der Verträge schließt diese Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zwar aus. "Doch Mietwagenverträge zum Beispiel in der Regel meist nicht", sagt der Anwalt. Die Kaskoversicherung kann die Leistung im Einzelfall sogar um 100 Prozent kürzen.

Welche Erfahrungen Polizisten mit Handy-Sündern machen, lesen Sie in einem weiteren Artikel.

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