Google soll mit einer Mediationsstelle über Löschanträge entscheiden
Derzeit gehen viele Löschanträge bei den Suchmaschinenbetreibern ein
Bild: dpa
Die Bundesregierung will einem Bericht des
Handelsblatt zufolge zügig eine Schlichtungsstelle für Löschanträge
bei Google einrichten. "Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen
beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen",
zitiert die Zeitung den zuständigen Staatssekretär im
Innenministerium, Ole Schröder (CDU). Nötig seien klare Regeln für
den Umgang mit den Anträgen der Nutzer. Zudem dürfe nicht den Unternehmen freie Hand
gelassen werden, wie sie mit den einzelnen Anträgen umgehen, heißt es weiter in dem Zeitungsbericht.
Das EuGH machte hierzu den Anbietern von Suchmaschinen jedoch keine klare Vorgaben, wie sich
der Suchmaschinenbetreibern in einem derartigen Fall verhalten oder an welche Einrichtung er
sich wenden solle.
Unklar blieb auch, wo die Grenze zwischen Informationsfreiheit und Recht auf Privatsphäre liegt. Datenschützer wollen daher bei der Kontrolle ebenfalls eine zentrale Rolle in der
Schlichtungsstelle spielen.
Das EuGH hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus den Ergebnislisten löschen müssen, wenn ein Nutzer damit sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Dies ist besonders im Recht auf Vergessenwerden nötig, denn es dient zugleich dem Schutz der Privatsphäre, auch im Internet.
Kostenfrage und Vorgehensweise blieben ungeklärt
Derzeit gehen viele Löschanträge bei den Suchmaschinenbetreibern ein
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Strittig ist bislang allerdings noch die Kostenfrage.
Ob die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer an der Schlichtungsstelle ebenso beteiligt werden wie die Unternehmen, diskutieren die Politiker derzeit noch. Für die Verteilung
der Kosten auf die Unternehmen plädiert die Unions-Fraktionsvize Nadine Schön. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil fordert jedoch, die Datenschutzämter in diesem Punkt finanziell aufzustocken.
Ebenfalls ungeklärt blieb die Vorgehensweise. Klingbeil wünscht sich ein zweistufiges Verfahren, bei dem der Suchmaschinenbetreibern Löschanträge selbstständig bearbeitet und erst bei Unklarheit das Mediationsverfahren eingeleitet werden soll. Schön sieht die Kontrollierungspflicht eher bei den Unternehmen. Sie schlägt vor, ein System einzurichten, bei dem sich die Unternehmen nach dem Vorbild des Jugendschutzes selber regulieren.
Im Juni wollen sich die Datenschutzbeauftragten der Länder treffen, um sich über das gemeinsame Vorgehen zu verständigen. Auch Google diskutiert das Thema inzwischen auf höchster Ebene, heißt es seitens des US-Konzerns.
Löschung könne die Meinungsfreiheit gefährden
Der Deutsche Journalisten-Verband DJV sieht nach dem neuen Urteil die Gefahr, dass es Journalisten unmöglich gemacht werden könnte, im Netz zu recherchieren. Der Verband forderte den Bundestag auf, einen rechtlichen Rahmen für Online-Recherchen in einem Bundesgesetz zu verankern. "Journalistinnen und Journalisten sind für ihre Recherchen in Suchmaschinen auf einen verlässlichen Rahmen angewiesen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der freie Informationszugang muss den gleichen Stellenwert haben wie der Datenschutz."
Das Ministerium betonte, es gelte jeden Fall genau abzuwägen. Entsprechendes Recht soll demnach europaweit gelten. "Wichtig ist uns, dass die notwendige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Recht auf Privatsphäre anders als von der Kommission vorgesehen in der Datenschutzgrundverordnung selbst geregelt und nicht den Mitgliedstaaten überlassen wird", so der Staatssekretär.
Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung in der Bundesregierung. Sobald eine gemeinsame Position gefunden ist, sollen Gespräche mit Google aufgenommen werden, sagte Schröder. Der Suchmaschinenbetreiber ist nicht darauf erpicht, selbst zu entscheiden, wann ein Verweis zu löschen ist und wann nicht. Die Umsetzung des Urteils sei kompliziert und bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die betroffen seien, hieß es vonseiten des Unternehmens.
Google wünscht schnelle Entscheidung
Google selbst fordert vor allem mehr Rechtssicherheit. Das Unternehmen ist nicht darauf erpicht, selbst zu entscheiden, wann ein Verweis zu löschen ist und wann nicht. Die Entscheidung des EuGH war für viele überraschend ausgefallen. Geklagt hatte ein Mann aus Spanien, der die häufige Verbindung seines Namens mit einer lange zurück liegenden Zwangsversteigerung seines Hauses in den Suchergebnissen von Google monierte. Der EuGH entschied, dass Google in solchen Fällen den Link löschen müsse. Der Inhalt bleibt dabei unberührt, er wird nur möglicherweise schwerer auffindbar.
Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind laut Google mehrere tausend Löschanträge eingegangen. Derzeit arbeite das Unternehmen mit Hochdruck daran, ein praktikables System auch in verschiedenen Sprachen aufzusetzen, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Bis das System steht, werde es aber noch eine Weile dauern.