Themenspezial: Verbraucher & Service Nicht vergleichbar

Telekom-Urteil: Mobile Daten-Flatrates werden weiter gedrosselt

Grund: Mobilfunknutzer haben eine höhere Frustrationstoleranz
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Telekom-Urteil: Mobile Daten-Flatrates werden weiter gedrosselt Telekom-Urteil: Mobile Daten-Flatrates werden weiter gedrosselt
Bild: teltarif.de
Das Urteil gegen gedrosselte DSL-Flatrates bei der Telekom hat hohe Wellen geschlagen. Wer allerdings denkt, dass nun auch das Ende der Drosselung bei mobilen Datenflats naht, irrt: Die Urteilsbegründung nimmt eine klare Unterscheidung vor.

Nach der Verkündung des Urteils war es unklar, welche Tragweite die Entscheidung des Kölner Landgerichts in der Telekommunikationsbranche haben würde. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale NRW stehen in der kommenden Zeit auch andere Festnetzprovider mit Drosselungsklauseln bei Flatrates im Visier der Verbraucherschützer. Doch bei mobilen Datenflats dürfte sich nichts ändern. teltarif.de liegt mittlerweile die Urteilsbegründung vor.

Urteilsbegründung spricht eine deutliche Sprache

Telekom-Urteil: Mobile Daten-Flatrates werden weiter gedrosselt Telekom-Urteil: Mobile Daten-Flatrates werden weiter gedrosselt
Bild: teltarif.de
Das Gericht widmet sich intensiv dem Begriff "Flatrate", macht hier aber eine klare Unterscheidung zwischen Mobilfunk und Festnetz: "Dabei kommt es zunächst maßgeblich auf eine Auslegung des Begriffs 'Flatrate' an", schreibt das Gericht. "Dieser Begriff ist aus Sicht eines Durchschnittskunden jedenfalls im hier betroffenen Festnetz-Bereich so zu verstehen, dass damit ein Festpreis für den Internetzugang zu einer bestimmten Bandbreitengeschwindigkeit und ohne Einschränkung bzw. versteckte Kosten gemeint ist."

Anschließend folgt der Absatz über mobile Datenflats: "Nach Auffassung der Kammer hat sich das Verständnis des Begriffs 'Flatrate' bei Internetzugangsleistungen über das Festnetz im Unterschied zum Mobilfunkbereich nicht dahingehend geändert, dass damit per se Einschränkungen in Verbindung gebracht werden. Vielmehr geht es dem Durchschnittskunden im Festnetzbereich um eine einschränkungslose Nutzung zu der von dem Telekommunikationsdienstleister angegebenen Geschwindigkeitsbandbreite".

Nun kommt eine interessante Aussage zur Qualität mobiler Datennetze: "Die Nutzung des Festnetz-Internetzugangs ist weniger Unwägbarkeiten hinsichtlich störungsfreier Verfügbarkeit unterworfen als mobile Internetnutzung. Ein typischer Durchschnittskunde erwartet, dass die Nutzung seines häuslichen Internet-Zugangs in Abhängigkeit von Qualität und Aktualität der eingesetzten Hardware einwandfrei funktioniert, insbesondere bei Übertragung sensibler Daten wie etwa im Rahmen von Onlinebanking."

Anschließend stellt das Gericht klar, dass insbesondere VDSL-Zugänge mit ihren hohen Bandbreiten schon lange nicht mehr nur von Power-Usern genutzt werden, sondern dass der stetig steigende Bedarf an "einem schnellen und kontinuierelich leistungsfähigen Internet" das "breite Publikum" betrifft. Das "Auffüllen" eines bereits ausgeschöpften Datenvolumens per Upgrade-Option bezeichnet das Gericht im übrigen als "unzulässige Preiserhöhung". Im übrigen sei es irrelevant, was nach Auffassung der Telekom ein "Durchschnittsnutzer" monatlich an Volumen verbraucht, weil der Begriff "Flatrate" etwas anderes suggeriere. Da ein Nutzer bei einer Flatrate keine Drosselung erwarte, handele es sich bei den Telekom-Klauseln um einen "Überrumpelungs- und Übertölpelungseffekt". Ein Kunde müsse im Festnetz nicht mit einer Drosselungs-Klausel rechnen.

Interpretation: Sind mobile Datennutzer Frustration gewöhnt?

So wie es aussieht, billigt das Gericht mobilen Datennutzern eine höhere Frustrationstoleranz zu als Festnetz-Nutzern. Das Gericht hat den "Gewohnheitseffekt" relativ stark betont: Im Festnetz-Bereich rechnet niemand mit einer Einschränkung einer Flatrate, bei mobilen Datenflats ist die Drosselung nach Auffassung des Gerichts eher im Bewusstsein der Nutzer verankert. Darum werden die Verbraucherzentralen nach Vorlage der Urteilsbegründung sich wohl ausschließlich auf Festnetz-Flats konzentrieren.

Die "Unwägbarkeiten hinsichtlich störungsfreier Verfügbarkeit" beim mobilen Internet können aber auch als deutlicher Seitenhieb an die Mobilfunknetzbetreiber verstanden werden, hier endlich einmal einen Standard vorzulegen, der sich am Festnetz-Internet orientiert. Interessant wäre gewesen, was das Gericht über LTE-Home- und HSPA-Zuhause-Tarife denkt, die per Mobilfunk realisiert werden und die ja praktisch denselben "Unwägbarkeiten" unterliegen. Man kann aber davon ausgehen, dass Nutzer bezüglich Verfügbarkeit an Home-Tarife mittlerweile dieselben Ansprüche haben wie an einen (V)DSL-Tarif.

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