Themenspezial: Verbraucher & Service Abrechnungsfehler

Falsche Rechnung: Lieber alles dokumentieren

Wer mit seiner Telefon- oder Mobil­funk-Rech­nung nicht einver­standen ist, sollte sie so schnell wie möglich bean­standen. Am besten schrift­lich. Und es ist noch mehr zu beachten.
Von dpa /

Richtig reagieren bei falscher Rechnung Richtig reagieren bei falscher Rechnung
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Auf der Tele­fon­rech­nung finden sich Posi­tionen, mit denen Sie nichts anfangen können? Sind es viel­leicht Forde­rungen eines Dritt­anbie­ters? Experten raten in solchen Fällen, Rekla­mationen schrift­lich vorzu­bringen und sämt­liche Schritte zu doku­men­tieren. Gene­rell empfiehlt es sich, seine Tele­kom­muni­kati­ons­rech­nungen regel­mäßig zu über­prüfen - Mobil­funk ebenso wie Fest­netz.

Vor allem, wenn der gefor­derte Betrag höher ausfällt als üblich, sollten Verbrau­cher aufmerksam werden. Wer sich so eine Unstim­mig­keit nicht erklären kann oder sofort einen Fehler iden­tifi­ziert, setzt sich im ersten Schritt direkt mit seinem Anbieter in Verbin­dung, erklärt Urs Mans­mann von der "c't". Der rich­tige Kontakt finde sich in aller Regel direkt auf der Rech­nung.

Bean­stan­dung müssen mit konkreten Gründen inner­halb von acht Wochen nach Zugang der Rech­nung erfolgen, infor­miert die Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen. Aller­dings könnten Anbieter eine längere Frist hierfür in ihren Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) fest­legen.

Rekla­mation am besten schrift­lich

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Natür­lich kann man auch erst einmal beim Anbieter anrufen. Eine konkrete Form der Kontakt­auf­nahme sei nicht vorge­schrieben, erklärt Rechts­anwalt Kuga Theesan Selva von der Verbrau­cher­zen­trale. Aus Beweis­gründen sei es jedoch ratsam, Bean­stan­dungen in Text­form vorzu­bringen.

Mit etwas Glück löst sich dann schon alles in Wohl­gefallen auf: Entweder wird die Rech­nung korri­giert oder man stellt fest, dass die Rech­nung doch korrekt ist. Ist das nicht der Fall oder besteht Unei­nig­keit, sollten Kundinnen und Kunden gegen diese Rech­nung Wider­spruch einlegen, also dem Anbieter schrift­lich und nach­weisbar mitteilen, dass diese Rech­nung falsch ist und warum.

Nach­weis einzelner Verbin­dungen und tech­nische Prüfung

Bestä­tigt der Anbieter, dass die Rech­nung nicht in Ordnung ist, muss es eine neue Version geben. "Bei einer Bean­stan­dung muss der Anbieter als Entgelt­nach­weis die einzelnen Verbin­dungs­daten aufschlüs­seln", erläu­tert Fiete Wulff, Spre­cher der Bundes­netz­agentur. Lassen sich tech­nische Mängel nicht ausschließen, muss der Anbieter auch eine tech­nische Prüfung durch­führen.

Rechts­anwalt Selva empfiehlt daher, gleich­zeitig mit der Rekla­mation auch sofort den Nach­weis einzelner Verbin­dungen und die tech­nische Prüfung zu fordern.

Lässt sich nach­weisen, dass Leis­tungen falsch berechnet wurden, muss man nichts zahlen. Das ist etwa der Fall, wenn die gefor­derten Entgelte bewie­sener­maßen nicht auf eine Nutzung des Anschlusses durch den Inhaber, sondern durch einen unbe­fugten Dritten zurück­gehen, so Selva. Der Inhaber des Anschlusses muss aller­dings alles ihm Mögliche getan haben, um diese unge­wollte Nutzung zu verhin­dern.

Forde­rungen von Dritt­anbie­tern

Gerade bei Mobil­funk­rech­nungen könne es passieren, dass Posten für Leis­tungen dritter Unter­nehmen auftau­chen, die Verbrau­cher wissent­lich weder bestellt noch genutzt hätten, erklärt Urs Mans­mann. Das können Abon­nements von Info- und Unter­hal­tungs­diensten oder kosten­pflich­tige Service­leis­tungen, Hotlines und Ansa­gedienste sein.

Geht es bei dem Problem um Prepaid-Produkte, ist das Geld in der Regel schon bezahlt. "Anbieter verweisen dann gerne an die Dritt­anbieter, als seien sie nicht zuständig", weiß Mans­mann. Hier lohne es sich, hart­näckig zu bleiben. Um zu verhin­dern, dass still und leise Prepaid-Guthaben verschwindet, empfiehlt der Experte insbe­son­dere uner­fah­renen Nutzern drin­gend, eine Dritt­anbie­ter­sperre für Einmal­zah­lungen und Abos einzu­richten.

Sollte man in der Zwischen­zeit nun die Rech­nung beglei­chen oder nicht? "Wenn man die Rech­nung nicht zahlt, läuft man Gefahr, dass sich eine unschöne Eigen­dynamik entwi­ckelt inklu­sive Mahnungen und Mahn­gebühren", sagt Mans­mann. Aller­dings dürfe der Anbieter einen Anschluss nur sperren, wenn der Abnehmer mit mindes­tens 75 Euro im Verzug ist. Die Sper­rung muss zwei Wochen vorher ange­kün­digt werden.

Wo es Hilfe gibt

Hilfe bei Ärger mit Telko-Rech­nungen bekomme man kosten­günstig bei den Verbrau­cher­zen­tralen, sagt Urs Mans­mann. "Hier geht es meist um sehr kleine Streit­werte. Wenn ich damit zum Anwalt gehe, hat er dafür nicht viele Ressourcen übrig."

Zudem können Kunden ein Streit­schlich­tungs­ver­fahren bei der Bundes­netz­agentur in Gang setzen. Dafür könne online ein Antrag gestellt [Link entfernt] werden, erklärt Behör­den­spre­cher Fiete Wulff. Das Streit­schlich­tungs­ver­fahren sei ein außer­gericht­liches Güte­ver­fahren, das für Verbrau­cher nichts kostet. Ledig­lich die Nach­weise sollten einge­reicht werden, insbe­son­dere der Schrift­wechsel mit dem Unter­nehmen.

Fast jedem Verbrau­cher ist es schon einmal passiert: Der Provider schickt eine Rech­nung, die unbe­rech­tigte Forde­rungen enthält. teltarif.de gibt konkrete Tipps, wie Sie darauf am besten reagieren.

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