Reding will europaweit einheitlichen & schlagkräftigen Datenschutz
EU-Kommissarin
Viviane Reding
Foto: teltarif.de
Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding, will den
Datenschutz in der Europäischen Union vereinheitlichen und
schlagkräftiger machen. Eine neue Datenschutzverordnung solle den national zuständigen Behörden
"durch die Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten Zähne geben".
"Ich möchte starke, unabhängige nationale Datenschutzbehörden, die in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Befugnisse haben", betonte Reding, die als EU-Justizkommissarin federführend für die neue Datenschutzverordnung ist, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Die Datenschutzverordnung soll laut Reding "den Flickenteppich aus unterschiedlichen nationalen Datenschutzgesetzen" in Europa durch "ein einheitliches, durchsetzbares Datenschutzrecht" ersetzen.
Reding: Gerade beim Jugendschutz noch immer viele Defizite
EU-Kommissarin
Viviane Reding
Foto: teltarif.de
Das persönliche Augenmerk Redings liege dabei auf dem Schutz der Kinder. "Kinder sollten
ausdrücklich zustimmen, bevor sie persönliche Informationen ins Netz stellen, und es muss ihnen
deutlich erläutert werden, wozu sie ihre Zustimmung geben", so die EU-Kommissarin. Gerade hier
funktioniere die Selbstregulierung vieler Unternehmen noch immer nicht, kritisierte Reding. So
hätten sich 17 führende Internet-Unternehmen im Jahr 2009 - auf freiwilliger Basis - dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Jugendschutz zu treffen. Dennoch seien auch
heute viele Profile Minderjähriger noch immer nicht als "privat" eingestuft. Hier droht Reding offen
mit Maßnahmen: "Manchmal muss man offenbar der Selbstregulierung gesetzgeberisch auf die Sprünge
helfen."
Bis zu fünf Prozent des Weltumsatzes als Bußgeld für Datenschutz-Verstöße?
Ein erster Entwurf der neuen Datenschutzverordnung, über den in Brüssel Ende des Monats beraten werden soll, wurde dem Zeitungsbericht zufolge bereits online bekannt: Demnach sollen Unternehmen bis zu fünf Prozent ihres Weltumsatzes als Bußgeld zahlen, wenn sie sich nicht an die Datenschutzregeln der Europäischen Union halten.
Der verbesserte Datenschutz für EU-Bürger soll darüber hinaus auch weltweit gelten. "Das Erbringen einer Dienstleistung, die sich gezielt an Verbraucher in der EU richtet, sollte aus meiner Sicht ausreichen, damit EU-Recht anwendbar ist", sagte Reding der NOZ.