Datenschutz

Facebook & Co.: Datenübermittlung in die USA auf dem Prüfstand

Ein richtungsweisendes EuGH-Urteil wird in der kommende Woche erwartet: Dann wird über die Datenübermittlung in die USA entschieden.
Von dpa / Daniel Rottinger

Facebook und Co: Datenübermittlung in die USA auf dem Prüfstand Facebook und Co: Datenübermittlung in die USA auf dem Prüfstand
Bild: © lookata - Fotolia.com/Facebook
Im Streit um die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA wird der Europäische Gerichtshof schon in der kommenden Woche sein Urteil sprechen. Der EuGH gab am Dienstag den 6. Oktober als Termin bekannt.

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Internet-Konzerne wie Facebook, Google und Co. Falls die Richter dem einflussreichen Gutachter folgen, könnte es für ameri­kanische Internet-Unternehmen schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Das Geschäft Tausender US-Unternehmen in Europa wäre massiv betroffen.

Daten in der USA nicht ausreichend geschützt

Facebook und Co: Datenübermittlung in die USA auf dem Prüfstand Facebook und Co: Datenübermittlung in die USA auf dem Prüfstand
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Denn nach Ansicht des Gutachters sind die Informationen in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Geheimdienste geschützt. Die grundlegende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, mit der das Datenschutz-Niveau der USA als ausreichend eingestuft wurde, sei deshalb ungültig, hatte Generalanwalt Yves Bot erklärt. Auch abgesehen davon können aus seiner Sicht nationale Behörden jederzeit die Daten-Weitergabe stoppen.

Das Gutachten war ein Erfolg für den österreichischen Facebook-Kritiker Max Schrems, dessen Streit mit dem weltgrößten Online-Netzwerk das Verfahren auslöste.

Unrichtige Behauptungen über Geheimdienst-Praktiken

Ein Urteil in diese Richtung würde das "Safe Harbor"-Abkommen, das die Daten­weiterleitung in die USA zulässt, treffen. Die US-Botschaft bei der EU verteidigt daher auf ihrer Webseite das Abkommen [Link entfernt] . Es schütze die Privatsphäre und gebe Vertrauen in den transatlantischen Datenstrom, heißt es dort. Die Meinung des Gutachters am EuGH basiere auf "unrichtigen Behauptungen über die Geheimdienst-Praktiken in den USA".

Gerade in Deutschland hat der Datenschutz-Aspekt nach dem Snowden-Skandal an Bedeutung gewonnen und auch US-Unternehmen wie Amazon dazu getrieben, ihren Cloud-Speicher-Dienst auch mit Servern im Raum Frankfurt anzubieten.

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