Bundestag beschließt Recht auf schnelles Internet ab 2022
Bundestag beschließt Recht auf schnelles Internet
Foto: Telekom/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Die Bundesbürger können sich - wie berichtet - auf ein Recht auf
schnelles Internet einstellen, mit dem sie ab Mitte 2022 bessere
Festnetz-Verbindungen einfordern können.
Der Bundestag nahm heute einen entsprechenden Gesetzentwurf an, nun ist der Bundesrat am Zug. Für Download, Upload und Latenz - die Reaktionszeit - sollen Mindestvorgaben gemacht werden, die erst noch berechnet werden müssen. Beim Download ist von 30 MBit/s als Richtwert die Rede, der tatsächliche verbindliche Wert dürfte aber unter 20 MBit/s liegen. Mit den Jahren soll er steigen. Das Recht dürfte für Menschen mancherorts auf dem Land und am Stadtrand relevant sein, wo das Netz bislang sehr schlecht ist.
Bislang war nur ein "funktionaler" Zugang zum Festnetz-Internet Pflicht - also beispielsweise ein analoger 56-kBit/s-Modem-Zugang.
Gegebenenfalls müssen auch WhatsApp & Co. mitfinanzieren
Bundestag beschließt Recht auf schnelles Internet
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Wer also in einem Haus nur Kriechtempo-Internet bekommt, kann sich ab Juni 2022 bei der Bundesnetzagentur
beschweren. Die Behörde würde die Lage prüfen und gegebenenfalls
einen Anbieter mit der Verlegung von Leitungen beauftragen. Die
Kosten hierfür sollen aus einem Finanztopf beglichen werden, der von
Telekommunikationsunternehmen gefüllt werden muss.
Auch Anbieter wie WhatsApp, deren Dienste Konkurrenz zur Sprachtelefonie sind, könnten zur Beteiligung an den Kosten herangezogen werden - dies soll die Bundesnetzagentur noch entscheiden. Anbieter wie Netflix hingegen sollen nach jetzigem Stand außen vor bleiben - entsprechende Forderungen aus der Telekommunikationsbranche konnten aus europarechtlichen Gründen nicht erfüllt werden.
Die Untergrenzen für das "schnelle Internet" sollen jedes Jahr aktualisiert werden, also steigen - dadurch soll verhindert werden, dass die digitale Kluft zwischen Stadt und Land noch größer wird. Aus Sicht von Kritikern ist das neue Mindestniveau aber viel zu niedrig. Anke Domscheit-Berg von der Linksfraktion spricht sich für 100 MBit/s als Download-Minimum überall in Deutschland aus.
Doch schon jetzt muss man sich einen zu langsamen Internet-Anschluss nicht gefallen lassen: Der DSL- oder Kabel-Provider hat Highspeed versprochen, doch der Anschluss liefert bei weitem nicht die versprochene Geschwindigkeit - kann der Kunde sofort kündigen? Wir erläutern das schon jetzt geltende offizielle Prozedere.