BNetzA will Information über Surf-Geschwindigkeit in Werbung verbessern
Die beworbene Geschwindigkeit eines Anschlusses kommt oft nicht beim Kunden an - die BNetzA will mehr Transparenz schaffen.
Bild: teltarif.de
Telefon- und Internetanbieter sollen ihre Kunden nach
dem Willen der Bundesnetzagentur künftig besser über die tatsächlich
möglichen Geschwindigkeiten von Datenverbindungen informieren. Kunden
sollten schon vor Vertragsabschluss auf realistische Werte
hingewiesen werden, sagte eine Sprecherin der BNetzA.
Die Behörde will in den kommenden Wochen einen endgültigen Entwurf für eine neue Transparenzverordnung vorlegen, in der diese Fragen geregelt werden sollen. Das hatte der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in einem Gespräch mit der Rheinischen Post angekündigt. Eine entsprechende Neuregelung könnte im Herbst in Kraft treten, so die Sprecherin der BNetzA.
In der Werbung werde derzeit von vielen Anbietern häufig immer noch eine nur theoretisch zu erreichende Höchstgeschwindigkeit herausgestellt, sagte sie. Dass dieser Wert nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich sei, erführen die Kunden allein aus dem Kleingedruckten. Das sollen Anbieter nach der Vorstellung der Behörde deutlicher machen. Verbindliche Zusagen einer bestimmten Geschwindigkeit seien jedoch nicht vorgesehen.
Die beworbene Geschwindigkeit eines Tarifs stimmt oft mit der tatsächlichen des Anschlusses nicht überein. Laut einer Studie der BNetzA erreichen nur 16 Prozent der Verbraucher die in der Werbung angegebene Geschwindigkeit. Die Gründe dafür sind allerdings vielschichtig und sind je nach Anschlusstechnik unterschiedlich.
Transparenzverordnung könnte Routerzwang abschaffen
Die beworbene Geschwindigkeit eines Anschlusses kommt oft nicht beim Kunden an - die BNetzA will mehr Transparenz schaffen.
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Im Rahmen der Transparenzverordnung könnte es auch Zwangsroutern an den Kragen gehen. Allerdings stehen diese Passagen des Entwurfs noch unter Vorbehalt und sollen noch geprüft werden. Auch der Bundestag muss den Vorschlägen der BNetzA zustimmen. Zur Zeit liegt es im Ermessen des Anbieters, ob er seinen Kunden einen Router vorschreibt oder kundeneigene Alternativen akzeptiert. Der Routerzwang wird oft umgesetzt, indem der Netzbetreiber seinen Kunden wichtige Zugangsdaten vorenthält und diese in einen geschützten Bereich des Routers hinterlegt. Alle Details zum aktuellen Stand haben wir in einer eigenen Meldung aufbereitet.