Bandbreite

BNetzA will Information über Surf-Geschwindigkeit in Werbung verbessern

Die Bundesnetzagentur möchte erreichen, dass Kunden noch vor Vertrags­abschluss genauer erfahren, welche Bandbreite sie erwarten können. Diese Pläne sind in einem Entwurf zur Trans­parenz­ver­ordnung festgehalten. Der Zeitplan für die Verab­schiedung ist eng - und einige Ministerien und auch der Bundestag müssen noch zustimmen.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Die beworbene Geschwindigkeit eines Anschlusses kommt oft nicht beim Kunden an - die BNetzA will mehr Transparenz schaffen. Die beworbene Geschwindigkeit eines Anschlusses kommt oft nicht beim Kunden an - die BNetzA will mehr Transparenz schaffen.
Bild: teltarif.de
Telefon- und Inter­net­an­bieter sollen ihre Kunden nach dem Willen der Bundes­netz­agentur künftig besser über die tatsächlich möglichen Ge­schwin­dig­keiten von Daten­ver­bindungen informieren. Kunden sollten schon vor Vertrags­abschluss auf realistische Werte hingewiesen werden, sagte eine Sprecherin der BNetzA.

Die Behörde will in den kommenden Wochen einen endgültigen Entwurf für eine neue Trans­parenz­verordnung vorlegen, in der diese Fragen geregelt werden sollen. Das hatte der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in einem Gespräch mit der Rheinischen Post angekündigt. Eine entsprechende Neuregelung könnte im Herbst in Kraft treten, so die Sprecherin der BNetzA.

In der Werbung werde derzeit von vielen Anbietern häufig immer noch eine nur theoretisch zu erreichende Höchstgeschwindigkeit herausgestellt, sagte sie. Dass dieser Wert nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich sei, erführen die Kunden allein aus dem Kleingedruckten. Das sollen Anbieter nach der Vorstellung der Behörde deutlicher machen. Verbindliche Zusagen einer bestimmten Geschwindigkeit seien jedoch nicht vorgesehen.

Die beworbene Ge­schwin­dig­keit eines Tarifs stimmt oft mit der tatsächlichen des Anschlusses nicht überein. Laut einer Studie der BNetzA erreichen nur 16 Prozent der Verbraucher die in der Werbung angegebene Ge­schwin­dig­keit. Die Gründe dafür sind allerdings vielschichtig und sind je nach Anschlusstechnik unter­schied­lich.

Transparenzverordnung könnte Routerzwang abschaffen

Die beworbene Geschwindigkeit eines Anschlusses kommt oft nicht beim Kunden an - die BNetzA will mehr Transparenz schaffen. Die beworbene Geschwindigkeit eines Anschlusses kommt oft nicht beim Kunden an - die BNetzA will mehr Transparenz schaffen.
Bild: teltarif.de
Im Rahmen der Transparenzverordnung könnte es auch Zwangsroutern an den Kragen gehen. Allerdings stehen diese Passagen des Entwurfs noch unter Vorbehalt und sollen noch geprüft werden. Auch der Bundestag muss den Vorschlägen der BNetzA zustimmen. Zur Zeit liegt es im Ermessen des Anbieters, ob er seinen Kunden einen Router vorschreibt oder kundeneigene Alternativen akzeptiert. Der Routerzwang wird oft umgesetzt, indem der Netzbetreiber seinen Kunden wichtige Zugangsdaten vorenthält und diese in einen geschützten Bereich des Routers hinterlegt. Alle Details zum aktuellen Stand haben wir in einer eigenen Meldung aufbereitet.

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