BNetzA fordert: Härtere Strafen für Telefon-Betrug
BNetzA-Präsident Matthias Kurth
Bild: BNetzA
Der momentane Status Quo in Sachen Telefon-Betrug ist offiziellen Stellen noch immer ein Dorn im Auge. Telefon-Betrug sollte nach Einschätzung der
Bundesnetzagentur härter als bisher bestraft werden. "Betrügereien am Telefon
werden von Staatsanwälten zum Teil leider immer noch als Bagatellen
abgetan", so Matthias Kurth, Präsident der Behörde, im Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe). Das ist allerdings mitnichten so, denn tatsächlich handele es sich häufig um große Betrugsserien mit Millionengewinnen, die nicht als
solche erkannt würden. Kurth forderte deshalb "eine zentrale
Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bundesweit für Fälle von
Telefonbetrug zuständig ist".
BNetzA-Präsident Matthias Kurth
Bild: BNetzA
"Es bedarf deutlich höherer Bußgelder, um unseriöse
Geschäftemacher spürbar zu treffen", so der Behördenchef weiter. Die
aktuelle Obergrenze von 50 000 Euro reiche bei weitem nicht aus,
"weil die Summe nach Auffassung des zuständigen Amtsgerichts nicht
pro Anruf, sondern nur pro Werbekampagne mit vielleicht
hunderttausenden Anrufen verhängt werden darf". Damit werde der Wille
des Gesetzgebers unterlaufen und ein Vorgehen gegen unerlaubte
Werbeanrufe nahezu wirkungslos. Unterdessen nimmt laut Angaben des LKA der Betrug per Telefon immer mehr zu und entwickelt sich zu einem "wuchernden Massenphänomen."
Vorratsdatenspeicherung muss neu geregelt werden
Höhere Strafen alleine reichen der Bundesnetzagentur allerdings nicht aus. Kurth dringt zudem darauf, seiner Behörde im Zuge einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu eröffnen: "Anderenfalls können unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer weiterhin nicht ausreichend geahndet werden, was ein fatales rechtspolitisches Signal ist."
Das bereits im Jahr 2007 beschlossene Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten hat von Beginn an immer wieder für Wirbel gesorgt. Es ist bei Datenschützern, aber auch in Kreisen der Europäischen Union umstritten. Zuletzt hatte sich gar Außenminister Guido Westerwelle (FDP) in die Debatte eingeschaltet und gefordert, die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung nicht wieder einzuführen. Der Bundesgerichtshof hatte zu Jahresbeginn entschieden, dass die Verbindungsdaten zwar nicht wie geplant für sechs Monate, aber immerhin doch für sieben Tage gespeichert werden dürfen.