Themenspezial: Verbraucher & Service Reguliert

BNetzA verpflichtet Provider zur Mehrwertsteuer-Senkung

Manche Tarife bestimmen die Provider selbst, andere werden ihnen vom Staat vorge­geben. Bei den regu­lierten Tarifen sorgt die BNetzA nun für eine korrekte Umset­zung der Mehr­wert­steuer-Senkung.
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BNetzA kümmert sich um Mehrwertsteuer-Senkung BNetzA kümmert sich um Mehrwertsteuer-Senkung
Bild: dpa
In den vergan­genen Tagen errei­chen teltarif.de ab und zu Anfragen, wie Netz­be­treiber und Provider mit der ab 1. Juli geltenden Absen­kung der Mehr­wert­steuer umgehen. Denn in vielen Berei­chen gibt es keine Verpflich­tung dazu, eine Steu­er­sen­kung zwin­gend an die Verbrau­cher weiter­zu­geben.

Voda­fone gibt beispiels­weise die Mehr­wert­steuer-Senkung an Kunden weiter. Die Mitglieder des Bran­chen­ver­bands VATM haben dazu wohl keine Lust und wollen statt­dessen Gutschriften gewähren. Heute hat sich die Bundes­netz­agentur zu dem Thema geäu­ßert.

0137 und 0180 betroffen

BNetzA kümmert sich um Mehrwertsteuer-Senkung BNetzA kümmert sich um Mehrwertsteuer-Senkung
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Die Bundes­netz­agentur hat nach eigenen Angaben heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehr­wert­steuer-Senkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnum­mern für Service-Dienste und 0137er Rufnum­mern für Massen­ver­kehrs­dienste "an die Kunden weiter­ge­geben werden kann".

Die Bundes­netz­agentur hat damit entschieden, ein Abwei­chen von den markt­ein­heit­lich regu­lierten Fest­netz-Endkun­den­preisen bei diesen beiden Rufnum­mern­gassen zu erlauben. Die Weiter­gabe der Mehr­wert­steuer-Senkung soll damit auch bei den Preisen für diese Service- und Massen­ver­kehrs­dienste möglich sein.

0137er Rufnum­mern nennt man Massen­ver­kehrs­dienste. Diese dürfen ausschließ­lich für die Erbrin­gung von Diensten genutzt werden, die durch ein hohes Verkehrs­auf­kommen in kurzen Zeit­in­ter­vallen charak­te­ri­siert sind. Beispiele sind die Möglich­keiten der Stimm­ab­gabe bei einer TV-Sendung oder die Meldung für die Teil­nahme an einem Gewinn­spiel. Für den Anruf von Massen­ver­kehrs­diensten aus dem Fest­netz hat die Bundes­netz­agentur abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffern­folge 0137 einen Preis von 14 Cent pro Minute bzw. zwischen 14 Cent und 1 Euro pro Anruf fest­ge­legt.

0180er Rufnum­mern dürfen ausschließ­lich für die Erbrin­gung von Service-Diensten genutzt werden. Das klas­si­sche Einsatz­feld dieser Nummern sind Telefon-Hotlines. Für Service-Dienste sind abhängig von der ersten Ziffer nach der 0180-Vorwahl Preise zwischen 3,9 und 14 Cent pro Minute bzw. von 6 oder 20 Cent pro Anruf aus dem Fest­netz und von maximal 42 Cent pro Minute bzw. maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobil­funk­netz fest­ge­legt.

Es ist vorge­sehen, die entspre­chende Verfü­gung [Link entfernt] im Amts­blatt der BNetzA vom 8. Juli 2020 zu veröf­fent­li­chen. "Die Entlas­tung der Verbrau­cher durch die Senkung der Mehr­wert­steuer kann jetzt im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­markt voll­um­fäng­lich vorge­nommen werden," sagt Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur. Ob die Provider dies tatsäch­lich "voll­um­fäng­lich" bei allen Rufnum­mern­gassen umsetzen, bleibt abzu­warten.

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