Breitband-Regulierung

BNetzA: So soll Glasfaser der Telekom reguliert werden

Wie geplant werden Glas­faser-Anschlüsse der Telekom zukünftig weniger streng regu­liert als bislang die Kupfer-Anschlüsse - die Telekom setzt auch inzwi­schen mehr auf Koope­ration. Doch einige Mitbe­werber bleiben skep­tisch.
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BNetzA reguliert Glasfaser-Anschlüsse der Telekom weniger streng BNetzA reguliert Glasfaser-Anschlüsse der Telekom weniger streng
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Obwohl inzwi­schen so viele Firmen beim Glas­faser­ausbau mitwirken, bedeutet das noch lange nicht, dass die Telekom in gewissen Berei­chen ihre markt­beherr­schende Stel­lung einge­büßt hat. Außerdem betreibt die Telekom nach wie vor ein ansehn­liches Kupfer­netz.

Es war also zu erwarten, dass auch hier eine Regu­lie­rung statt­finden muss. Wie berichtet wurden die Konsul­tationen dazu im vergan­genen Oktober gestartet. Nun legt die Bundes­netz­agentur das Ergebnis der EU-Kommis­sion vor. Die Behörde hielt nach der Ausein­ander­set­zung mit "den zum Teil sehr kontro­versen Stel­lung­nahmen" nach eigenen Angaben im Wesent­lichen an ihrem ersten Entwurf vom vergan­genen Oktober fest.

Regu­lie­rung des Leer­rohr­zugangs

BNetzA reguliert Glasfaser-Anschlüsse der Telekom weniger streng BNetzA reguliert Glasfaser-Anschlüsse der Telekom weniger streng
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Die Bundes­netz­agentur teilt mit, dass sie der Euro­päi­schen Kommis­sion heute ihren Vorschlag zur zukünf­tigen Regu­lie­rung des Fest­netzes der Telekom vorge­legt hat. Es gehe dabei um den neuen Regu­lie­rungs­rahmen für den Zugang zur Kupfer- und insbe­son­dere zur neu entste­henden Glas­faser­infra­struktur der Telekom, also den Zugang zur "letzten Meile" der Telekom. Die Behörde möchte sich damit nach eigenen Angaben "konse­quent für den Glas­faser­ausbau mit stabilen, trans­parenten und wett­bewerbs­ori­entierten Rahmen­bedin­gungen" einsetzen.

Ein wich­tiger Bestand­teil ist der Leer­rohr­zugang: Wie ange­kün­digt und schon lange erwartet soll die Telekom als markt­beherr­schendes Unter­nehmen anderen Netz­betrei­bern verfüg­bare und unge­nutzte Kapa­zitäten in ihren Leer­rohren gegen ein ange­mes­senes Entgelt zugäng­lich machen. Wett­bewerber könnten dann ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effi­zient verlegen.

Preise für Leer­rohr­zugang folgen noch

Zentral für den Leer­rohr­zugang ist laut der Behörde die Frage nach der ange­mes­senen Höhe der Miete für die freien Kapa­zitäten. Hierbei müssten insbe­son­dere Anreize für den Glas­faser­ausbau erhalten bleiben. Die BNetzA will unter anderem Unsi­cher­heiten der Markt­teil­nehmer dadurch vorbeugen, dass Leer­rohr­kapa­zitäten erst dann beauf­tragt werden können, wenn sie die kommer­ziellen und weiteren vertrag­lichen Rahmen­bedin­gungen fest­gelegt hat. Die entspre­chenden Verfahren sollen bis Ende 2023 abge­schlossen werden.

Darüber hinaus soll die Regu­lie­rung unter bestimmten Voraus­set­zungen ermög­lichen, für neu gebaute Leer­rohre Kapa­zitäten mehr­jährig für den eigenen Ausbau frei­zuhalten. Die Einsicht­nahme in freie Leer­rohr­kapa­zitäten soll über den Infra­struk­tur­atlas, eine Art neues "Gigabit-Grund­buch", erfolgen. Der Leer­rohr­zugang ist laut BNetzA-Präsi­dent Klaus Müller ein wirk­sames Instru­ment zur Beschleu­nigung des Glas­faser­aus­baus. Zudem fördere er den Wett­bewerb. Es belaste Bürger und Kommunen, wenn Bürger­steige und Straßen wieder­holt aufge­rissen würden. Der Leer­rohr­zugang schone "die ohnehin knappen und teuren Tief­bau­kapa­zitäten". Sie ander­weitig einzu­setzen, sei sinn­voll.

Zugang zu Glas­faser- und Kupfer­netzen

Beim Zugang zu Glas­faser­netzen hält die BNetzA am einge­schla­genen Flexi­bili­sie­rungs­kurs fest. Die bis Ende 2031 verein­barten soge­nannten Commit­ment-Verträge mit bekannten Provi­dern wie Voda­fone, Telefónica und 1&1 hätten auch nach erwei­terter Prüfung den soge­nannten Nach­bild­bar­keits­test bestanden. Das ist wie bereits berichtet das, was die Mitbe­werber mitunter als "Regu­lie­rung light" bezeichnen: Die Telekom schließt frei­willig Zugangs­ver­träge mit anderen Provi­dern ab und wird im Gegenzug weniger streng regu­liert.

Bei der Regu­lie­rung der Kupfer­ent­gelte, den die BNetzA als "Preisanker für den Glas­faser­ausbau" bezeichnet, sieht sich die Behörde durch die der Euro­päi­sche Kommis­sion bereits vorlie­gende, erst­mals sehr lang­fris­tige Entgelt­geneh­migung bestä­tigt.

Das jetzt einge­lei­tete soge­nannte Noti­fizie­rungs­ver­fahren sieht eine in Kürze erwar­tete Veröf­fent­lichung des Entwurfs der Regu­lie­rungs­ver­fügung durch die EU-Kommis­sion vor. Die EU-Kommis­sion sowie das Gremium Euro­päi­scher Regu­lie­rungs­stellen für elek­tro­nische Kommu­nika­tion und die anderen Regu­lie­rungs­behörden der Mitglieds­staaten können den Entwurf inner­halb eines Monats kommen­tieren. Wann die Regu­lie­rungs­ver­fügung endgültig verab­schiedet werden kann und ob es zu weiteren Ände­rungen kommt, hängt nun von der EU-Kommis­sion und den Stel­lung­nahmen der anderen euro­päi­schen Mitglied­staaten ab. Gleich­zeitig legt die BNetzA mit einer Daten­abfrage im Sommer dieses Jahres die Grund­lage für eine turnus­mäßige Begut­ach­tung der Markt­ent­wick­lung.

VATM: Konkur­renten unzu­frieden mit "Regu­lie­rung light"

Was die konkur­rie­renden Anbieter an dieser "Regu­lie­rung light" kriti­sieren, geht aus einer Stel­lung­nahme des VATM zur heutigen BNetzA-Mittei­lung hervor. Die BNetzA wolle zukünftig bei Glas­faser deut­lich weniger strenge Vorgaben machen, beispiels­weise keine Vorab-Regu­lie­rung der wich­tigsten Entgelte mehr, die die Zugangs­nach­frager an die Telekom zu zahlen hätten.

Die BNetzA dürfe "in dieser sensi­blen Trans­for­mati­ons­phase von DSL-Kupfer auf FTTH-Glas­faser­anschlüsse" aber nicht den allei­nigen Fokus auf die Locke­rung der Markt­regeln legen. Wenn sich neue Heraus­for­derungen ergäben - wie der Umgang mit den Glas­faser-Koope­rationen der Telekom und der Überbau von bereits von Wett­bewer­bern im länd­lichen Raum errich­teten Glas­faser­netzen -, dann müsse die Regu­lie­rungs­behörde "die Zügel weiter so fest in der Hand halten, bis die Rück­nahme der Regu­lie­rungs­inten­sität tatsäch­lich gerecht­fer­tigt ist."

Wenn die Aufsicht über die "nach wie vor als markt­beherr­schend einge­stufte Telekom gelo­ckert werden" solle, müsse "jegli­cher Macht­miss­brauch zum Nach­teil der Wett­bewerber und damit auch der Endkunden verhin­dert werden."

Den nun vorge­sehenen Zugang zu den Leer­rohren der Telekom begrüßen die Mitbe­werber ausdrück­lich, dieser sei aller­dings "längst über­fällig und seit 2018 vom euro­päi­schen Rechts­rahmen vorge­sehen". Kommer­zielle Zugangs­ver­ein­barungen, wie die zuletzt zwischen der Telekom, Voda­fone, Telefónica und 1&1 abge­schlos­senen Volu­men­ver­träge (sog. Commit­ments) dürften aber keines­falls pauschal als Recht­fer­tigung für eine zukünftig geltende "Regu­lie­rung light" heran­gezogen werden.

Breko: Gleiche Bedin­gungen wie der Vorleister

Der Breko unter­stützt in seiner Stel­lung­nahme das von BNetzA-Präsi­dent Klaus Müller formu­lierte Ziel, den Glas­faser­ausbau mit stabilen, trans­parenten und wett­bewerbs­ori­entierten Rahmen­bedin­gungen so schnell wie möglich voran­zubringen. Der Bran­chen­ver­band hält es jedoch für frag­lich, ob die rich­tigen Mittel gewählt wurden, um dieses Ziel auch zu errei­chen.

Es falle auf, dass die BNetzA-Pres­semit­tei­lung das wich­tige Thema "Equi­valence of Input" (EoI) gar nicht erwähne. EoI bedeutet, dass Diens­tean­bieter, die bei einem Netz­betreiber (in diesem Fall der Telekom) Vorleis­tungen beziehen, auf dieselben Systeme, Prozesse und Ressourcen zurück­greifen können wie der Netz­betreiber selbst. Eine "konse­quente und umfas­sende Umset­zung dieses Prin­zips" sei aus Sicht des Breko "essen­zieller Bestand­teil einer fairen, zukunfts­ori­entierten und erfolg­rei­chen Regu­lie­rung der Glas­faser­netze". Der Breko erwartet, "dass die BNetzA diesen Punkt in ihrem Vorschlag ausrei­chend berück­sich­tigt, obwohl er in der Pres­semit­tei­lung nicht vorkommt".

Als weiterer zentraler Eckpfeiler einer fairen Markt­regu­lie­rung sei aus Sicht des Breko ein "umfas­sendes Migra­tions­kon­zept für den Umstieg von Kupfer- auf zukunfts­sichere Glas­faser­netze erfor­der­lich, das die Inter­essen aller am Markt betei­ligten Unter­nehmen wider­spie­gelt". Für den Verband sei es nicht nach­voll­ziehbar, warum "dieses wich­tige Instru­ment in der Pres­semit­tei­lung der BNetzA nicht erwähnt wurde".

Beim Zugang zu Kupfer­netzen solle sich die BNetzA nach Auffas­sung des Bran­chen­ver­bandes "nicht auf das soge­nannte Commit­ment-Modell der Deut­schen Telekom verlassen, bei dem diese Zugangs- und Entgelt­ver­ein­barungen mit den größten Vorleis­tungs­nach­fra­gern 1&1, Telefónica und Voda­fone" getroffen habe. Wie der Breko habe auch die Mono­pol­kom­mis­sion "bereits starke Bedenken geäu­ßert, dass dieses Modell zu einer Markt­macht­über­tra­gung der Telekom vom Kupfer- auf den Glas­faser­markt führen könnte". Eine solche "Beein­träch­tigung des Wett­bewerbs" würde "den Wechsel von Kupfer- auf Glas­faser­anschlüsse bremsen".

Nun steht es fest: Alle Bürger haben einen Rechts­anspruch auf einen Inter­net­anschluss mit mindes­tens 10 MBit/s im Down­stream. Wer das noch nicht bekommt, kann sich ab sofort an die BNetzA wenden.

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