BNetzA: So soll Glasfaser der Telekom reguliert werden
BNetzA reguliert Glasfaser-Anschlüsse der Telekom weniger streng
Foto: picture alliance / dpa
Obwohl inzwischen so viele Firmen beim Glasfaserausbau mitwirken, bedeutet das noch lange nicht, dass die Telekom in gewissen Bereichen ihre marktbeherrschende Stellung eingebüßt hat. Außerdem betreibt die Telekom nach wie vor ein ansehnliches Kupfernetz.
Es war also zu erwarten, dass auch hier eine Regulierung stattfinden muss. Wie berichtet wurden die Konsultationen dazu im vergangenen Oktober gestartet. Nun legt die Bundesnetzagentur das Ergebnis der EU-Kommission vor. Die Behörde hielt nach der Auseinandersetzung mit "den zum Teil sehr kontroversen Stellungnahmen" nach eigenen Angaben im Wesentlichen an ihrem ersten Entwurf vom vergangenen Oktober fest.
Regulierung des Leerrohrzugangs
BNetzA reguliert Glasfaser-Anschlüsse der Telekom weniger streng
Foto: picture alliance / dpa
Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass sie der Europäischen Kommission heute ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom vorgelegt hat. Es gehe dabei um den neuen Regulierungsrahmen für den Zugang zur Kupfer- und insbesondere zur neu entstehenden Glasfaserinfrastruktur der Telekom, also den Zugang zur "letzten Meile" der Telekom. Die Behörde möchte sich damit nach eigenen Angaben "konsequent für den Glasfaserausbau mit stabilen, transparenten und wettbewerbsorientierten Rahmenbedingungen" einsetzen.
Ein wichtiger Bestandteil ist der Leerrohrzugang: Wie angekündigt und schon lange erwartet soll die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen anderen Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren gegen ein angemessenes Entgelt zugänglich machen. Wettbewerber könnten dann ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effizient verlegen.
Preise für Leerrohrzugang folgen noch
Zentral für den Leerrohrzugang ist laut der Behörde die Frage nach der angemessenen Höhe der Miete für die freien Kapazitäten. Hierbei müssten insbesondere Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die BNetzA will unter anderem Unsicherheiten der Marktteilnehmer dadurch vorbeugen, dass Leerrohrkapazitäten erst dann beauftragt werden können, wenn sie die kommerziellen und weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt hat. Die entsprechenden Verfahren sollen bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
Darüber hinaus soll die Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, für neu gebaute Leerrohre Kapazitäten mehrjährig für den eigenen Ausbau freizuhalten. Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll über den Infrastrukturatlas, eine Art neues "Gigabit-Grundbuch", erfolgen. Der Leerrohrzugang ist laut BNetzA-Präsident Klaus Müller ein wirksames Instrument zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zudem fördere er den Wettbewerb. Es belaste Bürger und Kommunen, wenn Bürgersteige und Straßen wiederholt aufgerissen würden. Der Leerrohrzugang schone "die ohnehin knappen und teuren Tiefbaukapazitäten". Sie anderweitig einzusetzen, sei sinnvoll.
Zugang zu Glasfaser- und Kupfernetzen
Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die BNetzA am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge mit bekannten Providern wie Vodafone, Telefónica und 1&1 hätten auch nach erweiterter Prüfung den sogenannten Nachbildbarkeitstest bestanden. Das ist wie bereits berichtet das, was die Mitbewerber mitunter als "Regulierung light" bezeichnen: Die Telekom schließt freiwillig Zugangsverträge mit anderen Providern ab und wird im Gegenzug weniger streng reguliert.
Bei der Regulierung der Kupferentgelte, den die BNetzA als "Preisanker für den Glasfaserausbau" bezeichnet, sieht sich die Behörde durch die der Europäische Kommission bereits vorliegende, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.
Das jetzt eingeleitete sogenannte Notifizierungsverfahren sieht eine in Kürze erwartete Veröffentlichung des Entwurfs der Regulierungsverfügung durch die EU-Kommission vor. Die EU-Kommission sowie das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die anderen Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten können den Entwurf innerhalb eines Monats kommentieren. Wann die Regulierungsverfügung endgültig verabschiedet werden kann und ob es zu weiteren Änderungen kommt, hängt nun von der EU-Kommission und den Stellungnahmen der anderen europäischen Mitgliedstaaten ab. Gleichzeitig legt die BNetzA mit einer Datenabfrage im Sommer dieses Jahres die Grundlage für eine turnusmäßige Begutachtung der Marktentwicklung.
VATM: Konkurrenten unzufrieden mit "Regulierung light"
Was die konkurrierenden Anbieter an dieser "Regulierung light" kritisieren, geht aus einer Stellungnahme des VATM zur heutigen BNetzA-Mitteilung hervor. Die BNetzA wolle zukünftig bei Glasfaser deutlich weniger strenge Vorgaben machen, beispielsweise keine Vorab-Regulierung der wichtigsten Entgelte mehr, die die Zugangsnachfrager an die Telekom zu zahlen hätten.
Die BNetzA dürfe "in dieser sensiblen Transformationsphase von DSL-Kupfer auf FTTH-Glasfaseranschlüsse" aber nicht den alleinigen Fokus auf die Lockerung der Marktregeln legen. Wenn sich neue Herausforderungen ergäben - wie der Umgang mit den Glasfaser-Kooperationen der Telekom und der Überbau von bereits von Wettbewerbern im ländlichen Raum errichteten Glasfasernetzen -, dann müsse die Regulierungsbehörde "die Zügel weiter so fest in der Hand halten, bis die Rücknahme der Regulierungsintensität tatsächlich gerechtfertigt ist."
Wenn die Aufsicht über die "nach wie vor als marktbeherrschend eingestufte Telekom gelockert werden" solle, müsse "jeglicher Machtmissbrauch zum Nachteil der Wettbewerber und damit auch der Endkunden verhindert werden."
Den nun vorgesehenen Zugang zu den Leerrohren der Telekom begrüßen die Mitbewerber ausdrücklich, dieser sei allerdings "längst überfällig und seit 2018 vom europäischen Rechtsrahmen vorgesehen". Kommerzielle Zugangsvereinbarungen, wie die zuletzt zwischen der Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 abgeschlossenen Volumenverträge (sog. Commitments) dürften aber keinesfalls pauschal als Rechtfertigung für eine zukünftig geltende "Regulierung light" herangezogen werden.
Breko: Gleiche Bedingungen wie der Vorleister
Der Breko unterstützt in seiner Stellungnahme das von BNetzA-Präsident Klaus Müller formulierte Ziel, den Glasfaserausbau mit stabilen, transparenten und wettbewerbsorientierten Rahmenbedingungen so schnell wie möglich voranzubringen. Der Branchenverband hält es jedoch für fraglich, ob die richtigen Mittel gewählt wurden, um dieses Ziel auch zu erreichen.
Es falle auf, dass die BNetzA-Pressemitteilung das wichtige Thema "Equivalence of Input" (EoI) gar nicht erwähne. EoI bedeutet, dass Diensteanbieter, die bei einem Netzbetreiber (in diesem Fall der Telekom) Vorleistungen beziehen, auf dieselben Systeme, Prozesse und Ressourcen zurückgreifen können wie der Netzbetreiber selbst. Eine "konsequente und umfassende Umsetzung dieses Prinzips" sei aus Sicht des Breko "essenzieller Bestandteil einer fairen, zukunftsorientierten und erfolgreichen Regulierung der Glasfasernetze". Der Breko erwartet, "dass die BNetzA diesen Punkt in ihrem Vorschlag ausreichend berücksichtigt, obwohl er in der Pressemitteilung nicht vorkommt".
Als weiterer zentraler Eckpfeiler einer fairen Marktregulierung sei aus Sicht des Breko ein "umfassendes Migrationskonzept für den Umstieg von Kupfer- auf zukunftssichere Glasfasernetze erforderlich, das die Interessen aller am Markt beteiligten Unternehmen widerspiegelt". Für den Verband sei es nicht nachvollziehbar, warum "dieses wichtige Instrument in der Pressemitteilung der BNetzA nicht erwähnt wurde".
Beim Zugang zu Kupfernetzen solle sich die BNetzA nach Auffassung des Branchenverbandes "nicht auf das sogenannte Commitment-Modell der Deutschen Telekom verlassen, bei dem diese Zugangs- und Entgeltvereinbarungen mit den größten Vorleistungsnachfragern 1&1, Telefónica und Vodafone" getroffen habe. Wie der Breko habe auch die Monopolkommission "bereits starke Bedenken geäußert, dass dieses Modell zu einer Marktmachtübertragung der Telekom vom Kupfer- auf den Glasfasermarkt führen könnte". Eine solche "Beeinträchtigung des Wettbewerbs" würde "den Wechsel von Kupfer- auf Glasfaseranschlüsse bremsen".
Nun steht es fest: Alle Bürger haben einen Rechtsanspruch auf einen Internetanschluss mit mindestens 10 MBit/s im Downstream. Wer das noch nicht bekommt, kann sich ab sofort an die BNetzA wenden.