BNetzA stellt Kostenrahmen bei Mitverlegung vor
Wenn einer sein Kabel graben wollte und ein anderer mitverlegen wollte, gab es oft Streit. Neue Grundsätze der BNetzA sollen das verhindern
Bild: M-net
Gestern hat die Bundesnetzagentur ihre Grundsätze zur Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur veröffentlicht. Konkret geht es dabei ums Geld. Wie können die durch die Mitverlegung verbundenen Kosten möglichst gerecht auf alle Beteiligten umgelegt werden?
Einigung erleichtern
Wenn einer sein Kabel graben wollte und ein anderer mitverlegen wollte, gab es oft Streit. Neue Grundsätze der BNetzA sollen das verhindern
Bild: M-net
Mitverlegung bedeutet: Unternehmen A gräbt ein Loch, um sein eigenes Kabel zu verlegen. A ist verpflichtet, diese Grabung vorher öffentlich bekannt zu machen. Das hört nun Unternehmen B und möchte nun sein eigenes Kabel dazu legen. Möglicherweise kommen auch noch Unternehmen C oder sogar noch weitere Unternehmen hinzu. Jetzt wird es knifflig.
Die Grundsätze sollen eine Einigung zwischen den an einer Mitverlegung beteiligten Parteien erleichtern. Sie sind gleichzeitig eine wichtige Grundlage für die Verfahren der Bundesnetzagentur, wenn es zum Streit kommt.
Viel eigene Erfahrung, Stellungnahmen von Betroffenen
In diese Grundsätze wurden die Erfahrungen aus den Spruchkammern der Bundesnetzagentur, Überlegungen aus den Unterlagen zu Fragen der Entgeltbestimmung und den eingegangenen Stellungnahmen, sowie Untersuchungen zu technischen, juristischen und ökonomischen Fragestellungen eingebracht.
Wer sich tief in die knochentrockene Materie einarbeiten will, kann sich das bei der Bundesnetzagentur im Netz anschauen.
Hintergrund
Das DigiNetz-Gesetz soll dafür sorgen, die Kosten, die aus einem flächendeckenden Ausbau von "hochleistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur" entstehen, durch die Nutzung von Synergien zu senken. Soll heißen: Wenn schon einer gräbt, wird es für alle Beteiligten günstiger.
Der große Nachteil: Wen ein Unternehmen (hier A) gedacht hat, alleine alle in der Region in Frage kommenden Kunden erreichen zu können, muss es jetzt neu kalkulieren, ob sich das Bauvorhaben überhaupt noch rechnet, weil ja die Konkurrenten auch schon vorhandene oder sogar neue Kunden (die vorher bei A waren) erreichen können. Dadurch bleibt unterm Strich für den Einzelnen möglicherweise nicht mehr genügend übrig. Die Folge, A verzichtet auf den Ausbau. B findet, dass es sich nicht lohnt und tut auch nichts.
Daher hatten viele Anbieter gefordert, dass die Mitverlegung eines weiteren Kabels quasi "verboten" werden sollte, um Investor A eine Chance zu geben und somit die Konkurrenten "gezwungen" würden, das Kabel des Erstverlegers (in unserem Beispiel Unternehmen A) zu mieten. Diese Option ist den Konkurrenten aber oft "viel zu teuer" oder einfach viel zu unbequem. Diesen Interessenkonflikt möchte die Netzagentur nun ausbalancieren.
Der Schiedsrichter: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgabe einer Nationalen Streitbeilegungsstelle und einer zentralen Informationsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr. Die Streitbeilegungsstelle soll auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären, die zentrale Informationsstelle Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren.
Auch in einer Stellungnahme von o2 zum neuen TKG geht es um Kosten.