Themenspezial: Verbraucher & Service TKG-Neuregelung

Ab sofort: Einheitliche Preise bei 0137-Nummern (Update)

2021 wurde es fest­gelegt, ab sofort ist es Pflicht: Für Anrufe zu Tele­voting-Diensten mit der Vorwahl 0137 darf vom Handy aus kein höherer Preis mehr verlangt werden. teltarif.de hat alle Details.
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Einheitlicher Preis bei 0137-Nummern Einheitlicher Preis bei 0137-Nummern
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"Massenver­kehrs­dienste" - so ist die offi­zielle Amts­bezeich­nung der Bundes­netz­agentur für die 0137-Vorwahlen, die seit vielen Jahren beispiels­weise im Fern­sehen für Tele­voting verwendet werden. Dem ohnehin rampo­nierten Ruf der Vorwahl hat in der Vergan­gen­heit zusätz­lich noch geschadet, dass Anrufe vom Handy zu 0137-Nummern bis jetzt deut­lich teurer waren als vom Fest­netz aus.

Wie bereits im vergan­genen Sommer ange­kün­digt hat die Bundes­netz­agentur dem durch die Neure­gelung im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz einen Riegel vorge­schoben. Aller­dings wurde die Ände­rung nicht wie die meisten TKG-Ände­rungen zum 1. Dezember wirksam - sondern nach einer Über­gangs­frist erst heute.

Das sind die neuen Preis­grenzen

Einheitlicher Preis bei 0137-Nummern Einheitlicher Preis bei 0137-Nummern
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Laut der Regu­lie­rungs­ver­fügung der Bundes­netz­agentur muss nun für alle Anrufe zu 0137-Nummern derselbe Preis berechnet werden, egal ob das Tele­fonat vom Handy oder einem Fest­netz­anschluss aus geführt wird. Ein Ärgernis bleibt dabei aber: Je nach Vorwahl bleiben die Preise und auch die Berech­nungs­methode unter­schied­lich, ähnlich wie bei den 0180-Rufnum­mern.

Es gibt weiterhin Vorwahlen, die pro Minute abge­rechnet werden und andere, die pro Anruf berechnet werden. Tele­fonate zur 0137-1 und 0137-5 dürfen maximal 14 Cent pro Anruf kosten. Bei der 0137-6 sind es 25 Cent pro Anruf. Maximal 1 Euro pro Anruf gilt für die 0137-7, während es bei 0137-8 und 0137-9 maximal 50 Cent pro Anruf sind.

Pro Minute berechnet werden dürfen noch die Vorwahlen 0137-2, 0137-3 und 0137-4. Für alle diese Vorwahl­bereiche gilt aller­dings einheit­lich ein Maxi­mal­preis von 14 Cent pro Minute.

Preis­ansage ist Pflicht bei 0137

Nach dem Willen des Gesetz­gebers sollten Preis­dif­feren­zie­rungen wie bisher voll­ständig aufge­geben werden, indem die Preise Netz über­grei­fend für sämt­liche Anbieter fest­gelegt werden, führt die Bundes­netz­agentur zur Erklä­rung aus. Die Diffe­ren­zie­rung zwischen Verbin­dungen aus dem Fest­netz und dem Mobil­funk wird darum voll­ständig aufge­geben. Derzeit bestehen aus Sicht des Gesetz­gebers (und natür­lich auch der Verbrau­cher) keine Gründe mehr, die ein Fest­halten an der Diffe­ren­zie­rung recht­fer­tigen würden.

Anbieter von 0137-Nummern sind übri­gens zu einer Tarif­ansage verpflichtet, in der der für das Tele­fonat jeweils gültige Preis vor Aufbau der Verbin­dung ange­sagt wird. Das dürfte manchen Verbrau­cher mögli­cher­weise dazu bewegen, wieder aufzu­legen, bevor der Anruf aufge­baut wird.

Update 4. April: Preis kann auch nach Tele­fonat ange­sagt werden

In Korrektur zum vorigen Absatz schreibt uns heute die Bundes­netz­agentur:

Eine Preis­ansage bei 0137er Rufnum­mern darf - anders als z. B. bei 0900er Rufnum­mern und Betrei­ber­kenn­zahlen - am Ende einer Verbin­dung erfolgen (§ 110 Absatz 3 Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz) wenn der Preis 1 Euro pro Minute oder Inan­spruch­nahme nicht über­steigt. Sofern eine Preis­ansage am Ende einer 0137er Verbin­dung erfolgt, besteht für den Anrufer nicht die Möglich­keit, anläss­lich der Preis­ansage wieder aufzu­legen, bevor die Verbin­dung zustande kommt.
Ende des Updates.

Welche Sonderrufnum­mern gehören zu welchem Dienst und wie hoch sind die Kosten für einen Anruf auf eine Sonder­rufnummer? Wir geben Ihnen einen Über­blick.

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