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Bundeskartellamt prüft Video-on-Demand-Pläne von ARD und ZDF

Öffentlich-Rechtliche wollen Videoplattform im Netz starten
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Bundeskartellamt nimmt Video-on-Demand-Pläne von ARD und ZDF unter die Lupe Bundeskartellamt nimmt Video-on-Demand-Pläne von ARD und ZDF unter die Lupe
Bild: Bundeskartellamt
Was dürfen ARD und ZDF im Internet? Mit dieser Frage beschäftigt sich diesmal das Bundeskartellamt. Die Behörde hat ein Kartellverfahren eingeleitet, um die Pläne der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform im Internet zu gründen, etwas näher unter die Lupe zu nehmen. Die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens wurde hingegen bereits abgeschlossen, wie das Kartellamt mitteilt.

Gleiche Maßstäbe wie bei "deutschem Hulu"

Bundeskartellamt nimmt Video-on-Demand-Pläne von ARD und ZDF unter die Lupe Bundeskartellamt nimmt Video-on-Demand-Pläne von ARD und ZDF unter die Lupe
Bild: Bundeskartellamt
Ende Oktober haben diverse Tochtergesellschaften des ZDF, diverse ARD-Sender sowie mehrere Fernsehproduktionsunternehmen beim Bundeskartellamt das Vorhaben angemeldet. Das Ziel: Ein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Video-on-Demand zu gründen. In der Erweiterung der bestehenden Mediatheken ist der Einzelabruf von Videos geplant, zu denen zum Beispiel Filme, Serien oder Fernsehshows gehören. Um das Vorhaben in die Tat umzusetzen, wollen die Unternehmen und Sender über das Gemeinschaftsunternehmen eine gemeinsame Plattform errichten und betreiben. Die hier verfügbaren Videos sollen nicht nur aus dem Fundus von ARD und ZDF, sondern auch von Dritten stammen. Damit würde auf der Plattform auch Material angeboten, das bisher nicht im Fernsehen lief. Ihre Inhalte will das neue Gemeinschaftsunternehmen über alle zugänglichen Verbreitungswege anbieten - neben dem Internet beispielsweise auch bei Kabelnetzbetreibern. Wer die Angebote werbefrei nutzen will, kann die Inhalte gegen Entgelt abrufen, es soll aber auch für den Nutzer kostenfreies Sendematerial angeboten werden - in diesem Fall durch Werbung finanziert. Die Abrufe sollen durch die Plattformgesellschaft angeboten und beworben werden.

Dabei betonte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, dass das Vorhaben "den gleichen kartellrechtlichen Maßstäben wie die geplante Plattform von RTL und ProSiebenSat.1" unterliegt. Man wolle "unter anderem prüfen, ob mit den Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizensierungsstufe verbunden sind. Außerdem werden wir uns auch mit den Zuschauermärkten befassen", so Mundt.

Fusionsrechtlich kein Problem

Rein fusionsrechtlich bestünden laut Kartellamt keine Probleme, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten - anders als RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt - nicht marktbeherrschend seien und es durch den Zusammenschluss auch nicht würden. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gibt jedoch ähnlich wie im Fall der geplanten und vom Bundeskartellamt untersagten gemeinsamen Plattform von RTL und ProSiebenSat.1, die auch als "deutsches Hulu" bekannt wurde, Anlass zur Prüfung, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt. Daher hätte die Kartellbehörde jetzt das zusätzliche Prüfverfahren eingeleitet, welches unabhängig von der Beendigung des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens fortgeführt werde. Wie das Amt weiter mitteilt, lägen bereits Beiladungsanträge vor. Den Beteiligten wurde den Angaben zufolge mitgeteilt, dass sie im laufenden Prüfverfahren etwaige Investitionen in das Gemeinschaftsunternehmen auf eigenes Risiko vornehmen und dass für solche Investitionen kein Vertrauensschutz bestehe, hieß es.

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